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Dioxine – Untersuchungsergebnisse 2009
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte im Berichtsjahr vorwiegend Proben von Tieren, die aufgrund von Freilandhaltung verstärkt eventuellen Umweltkontaminationen ausgesetzt waren. Im Jahr 2009 lag ein Schwerpunkt bei Schafen, weil durch Untersuchungen von Lebern dieser Weidetiere in anderen Bundesländern auffällige PCB- und Dioxinbelastungen festgestellt worden waren. Um eine Korrelation zwischen den Schaflebern und dem Muskelfleisch derselben Tiere zu erhalten, wurden von 20 beprobten Schafen immer beide Proben entnommen. 25 % der untersuchten Schaflebern lagen über dem Grenzwert von 12 pg/g. Bei dem am höchsten belasteten Tier war auch der zulässige Höchstwert für Muskelfleisch überschritten. Die restlichen 19 Fleischproben waren nicht zu beanstanden.
Mit den Untersuchungen des LGL konnten die Ergebnisse der anderen Bundesländer, nach denen nahezu alle Schafleberproben wegen überhöhter Gehalte zu beanstanden waren, für Bayern nicht bestätigt werden. Zur Verbesserung der Datenlage und im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes untersuchte das LGL auch Proben von Ziegenfleisch, obwohl dafür keine Höchst- und Auslösewerte vorliegen. Bei drei von sechs Ziegenfleischproben wurde der für Rind- und Schaffleisch geltende Höchstwert überschritten, eine rechtliche Beanstandung war jedoch nicht möglich. Trotzdem wurden die betroffenen Tierhalter angehalten, anhand des Leitfadens des Bundesumweltministeriums "Dioxin- und PCB-Einträge in Lebensmittel vermeiden" künftig solche Kontaminationen zu minimieren.
Von den untersuchten 19 Rind- und Kalbfleischproben lag eine Probe knapp über dem Höchstgehalt von 4,5 pg/g. Das belastete Rind wurde zwar in Bayern geschlachtet, jedoch in zwei Betrieben in Baden-Württemberg aufgezogen.
Aufgrund der im Vorjahr festgestellten Dioxin- und PCB-Belastung bei Aalproben aus der Donau untersuchte das LGL 2009 Aale aus dem Main. Auch hier wiesen sämtliche elf Aalproben derart hohe Gehalte über den Höchstwerten auf, dass sie zusätzlich wegen einer potenziellen Gesundheitsschädlichkeit als nicht sicheres Lebensmittel nach Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) 178/2002 zu beurteilen waren. Bei zwölf weiteren Aalproben aus bayerischen Seen überschritt ein Aal den zulässigen Höchstwert von 12 pg/g. Die aus dem Fischhandel bezogenen Räucheraale waren allesamt wegen ihrer geringeren Dioxin- beziehungsweise PCB-Kontamination nicht zu beanstanden. Sie stammten überwiegend aus europäischen Zuchtbetrieben.
Bei 30 Fischproben aus bayerischen Seen lag eine Brachse über dem Höchstgehalt von 8 pg/g. Hier ist zu berücksichtigen, dass alle zu beanstandenden Fische (zwölf Aale und eine Brachse) mit ihren Fettgehalten über 10 % den fettreichen Fischen zuzuordnen sind. Bei drei von 26 Proben Hühnereiern deckte das LGL Überschreitungen der festgesetzten Grenzwerte auf. Sie wurden in kleineren Nebenerwerbsbetrieben mit Freilandhaltung produziert. Der Betrieb mit der am höchsten belasteten Probe (262 pg/g) stellte aufgrund der notwendig gewordenen aufwendigen Bodensanierung die Hühnerhaltung ein. Grundsätzlich ist die Belastung mit Dioxinen und PCB bei Freilandeiern etwas höher als bei anderen Haltungsformen.