Dioxine

Unter dem Begriff Dioxine werden die Stoffklassen der polychlorierten Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/F) zusammengefasst. Sie gehören mit den dioxinähnlichen Polychlorierten Biphenylen (dl-PCB) zu den toxikologisch relevanten chlororganischen Verbindungen. Beiden Stoffgruppen ist gemeinsam, dass sie schwer abbaubar und gut fettlöslich sind. Dadurch reichern sie sich auch im Fettgewebe von Schlachttieren an und gelangen so über die Nahrungskette in den menschlichen Körper. Diese Bioakkumulation, verbunden mit dem hohen toxischen Potenzial dieser Substanzen, führt deshalb zu einem strikten Minimierungsgebot in Lebens- und Futtermitteln.

Ein wirksamer Verbraucherschutz basiert somit darauf, dass die Aufnahme dieser Kontaminanten über die Nahrung beschränkt wird. Die EU-Kommission hat deshalb im Rahmen der Kontaminanten-Höchstgehalt-VO (EG) 1881/2006 für tierische Lebensmittel Höchstgehalte erlassen, die die Aufnahme von Dioxinen über die Nahrung begrenzen. Damit kann die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegte tolerierbare maximale Aufnahme für den Menschen eingehalten werden.

Um die Belastung der Umwelt sowie der Futter- und Lebensmittel mit Dioxinen und PCB weiter zu reduzieren, wurden zudem sogenannte Auslösewerte (Empfehlung der Kommission 2006/88/EG) eingeführt. Sind bereits diese Auslösewerte oder gar die Höchstgehalte überschritten, so ist die Kontaminationsquelle zu ermitteln und durch entsprechende Maßnahmen zu beschränken oder zu beseitigen.

Die Höchstgehalte in Futtermitteln sind über eine EU-Richtlinie in der Futtermittel-VO geregelt. Da die Belastung von Umwelt, Futter- und Lebensmitteln mit Dioxinen und PCB weiter reduziert werden soll, ist es das strategische Ziel des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), noch wenig bekannte Belastungspfade zu erkennen und durch intensive Beprobungen die Datenlage und damit die Bewertungsgrundlage zu verbessern.

Um die Gehalte an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Bewertung richtig einordnen zu können, wurde ein Berechnungsverfahren zur Einstufung dieser Substanzen eingeführt, in dem sowohl die Toxizität als auch die Gehalte der einzelnen Substanzen in der untersuchten Probe Berücksichtigung finden. Höchstwerte für diese Toxizitätsäquivalente (TEQ) in bestimmten Lebensmitteln hat die EU-Kommission ebenfalls in der Futtermittel-VO festgelegt.

Lebensmittel tierischen Ursprungs sind in der Regel für etwa 90 % der Gesamtexposition verantwortlich. Die Dioxinbelastung von Tieren ist üblicherweise auf deren Haltungsform bzw. auf die verwendeten Futtermittel zurückzuführen. Neben den staatlichen Regelungen zur Verringerung der Dioxin-Aufnahme beim Menschen können auch die Verbraucher selbst durch ihr Konsumverhalten den Eintrag dieser Kontaminanten beeinflussen. Eine geringere Zufuhr von tierischen Fetten kann also auch die Dioxin-Aufnahme senken.

Die pflanzlichen Lebensmittel sind praktisch nur auf ihrer Oberfläche einer Dioxinexposition ausgesetzt. Durch gründliches Waschen und/oder Schälen bzw. Verwerfen der oberen Schichten kann der Dioxingehalt im Lebensmittel entscheidend verringert werden.

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Untersuchungsergebnisse zu Dioxinen in Lebensmitteln