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Dioxinbelastung von Hühnerfutter – Untersuchungsergebnisse 2010
Im Mai 2010 wurde durch EU-Schnellwarnungen bekannt, dass 2.553 t mit Dioxin kontaminiertem Bio-Mais aus der Ukraine an einen niederländischen Futtermittelgroßhändler geliefert worden waren. Dieser stellte mit dem Bio-Mais Mischfuttermittel her und vertrieb diese an Legehennenbetriebe in mehreren Bundesländern. Obwohl die Warenstromanalysen ergaben, dass kein betroffenes Futtermittel direkt nach Bayern geliefert worden war, verstärkte das LGL mit den Schwerpunkten Mais und maishaltige Mischfuttermittel die Untersuchung auf Dioxin in amtlichen Futtermittelproben. In keiner der in diesem Zusammenhang untersuchten Proben wurden erhöhte Gehalte an Dioxin festgestellt. Weitere Ermittlungen ergaben, dass u. a. auch ein bayerischer Großhändler Eier aus niedersächsischen Erzeugerbetrieben bezogen hatte, welche das dioxinbelastete Futtermittel eingesetzt hatten. Die beim Großhändler noch vorhandenen Eier wurden vorsorglich gesperrt, beprobt und am LGL untersucht. Zwei der sechs untersuchten Eierproben wiesen Dioxingehalte über den Höchstmengen auf. Die betroffenen Eier wurden aus dem Handel zurückgenommen.
Ende Dezember 2010 trat ein weiterer Fall auf, indem durch EU-Schnellwarnungen eine Verunreinigung von pflanzlichem Futterfett mit Dioxinen gemeldet wurde. Von einem in Schleswig-Holstein ansässigen Betrieb waren stark belastete technische Fettsäuren in pflanzliche Futterfette eingemischt worden, die anschließend zur Herstellung von Mischfuttermitteln dienten. In den regelmäßig aktualisierten Sachstandsberichten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der betroffenen Länderbehörden war rasch zu erkennen, dass dieser Vorfall größere Dimensionen annehmen würde. Zur Koordination der in diesem Fall erforderlichen Maßnahmen wurde im Auftrag des StMUG für Bayern eine zentrale Kopfstelle in der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit am LGL eingerichtet. Um die Daten- und Informationsflut zu bündeln, übernahm diese Kopfstelle die Sichtung und Auswertung von Informationen der Bundesbehörden und der anderen Bundesländer (insgesamt knapp 1.000 Dokumente) und leitete diese aufbereitet an die zuständigen bayerischen Behörden weiter. Um ein möglichst einheitliches und gezieltes Vorgehen in Bayern zu erreichen, übernahm das LGL auch die Koordination der Maßnahmen der Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort. Die eingehenden Ermittlungsergebnisse wurden in der Kopfstelle zusammengefasst und ausgewertet. Für den Verbraucher relevante Informationen wurden zusammengestellt und dann über die Pressestelle u. a. auf der Internetseite des LGL sowie im Rahmen einer am LGL eingerichteten Verbraucherhotline weitergegeben. So wurden z. B. betroffene Eier-Erzeugercodes auf der LGL-Internetseite genannt. Wichtig für die Feststellung der Belastungssituation in Bayern war die Ermittlung der betroffenen Warenströme. Durch enge Zusammenarbeit mit den Kreisverwaltungsbehörden und Regierungen konnten die Probenahmen koordiniert und gezielt durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang untersuchte das LGL innerhalb kürzester Zeit 62 Lebensmittel (31 Eier- und 31 Fleischproben) und veranlasste die Untersuchung von 44 Futtermitteln (vier Fettsäuren und Fettsäurengemische, 19 Futterfette und Öle, 21 Mischfuttermittel). Bei den 21 Proben frischer Eier stammten sechs Verdachtsproben aus einem bayerischen Betrieb. Dieser Betrieb hatte sich selbst gemeldet, nachdem er von Vorlieferanten über deren auffällige Eigenkontrollergebnisse bei Futtermitteln informiert worden war. Die Untersuchungen des LGL ergaben Höchstmengenüberschreitungen, jedoch waren die frischen Eier nicht an den Endverbraucher weitergegeben worden. In Flüssigeiproben aus einem weiterverarbeitenden Betrieb war der zulässige Dioxinhöchstgehalt durch die Vermischung mit unbelasteten Eiern jedoch deutlich unterschritten. Weitere Höchstgehaltsüberschreitungen stellte das LGL im weiteren Verlauf bei zwei Eiern aus dem Handel fest, die jeweils von demselben Erzeugerbetrieb aus Niedersachsen stammten. Die noch in dem Betrieb vorhandenen Eier wurden gesperrt, bereits im Handel befindliche Eier wurden zurückgenommen. Sämtliche belastete Eierproben wiesen das gleiche ungewöhnliche Dioxinmuster wie das belastete Futterfett auf, sodass die Ursache der Kontamination eindeutig zugeordnet werden konnte. Die restlichen Eierproben zeigten einen unauffälligen Dioxingehalt. Sämtliche 31 Fleischproben waren ebenfalls nicht zu beanstanden.