Prüfung der Auslobung „Bio“ bei Gemüse – Untersuchungsergebnisse 2016
Die steigende Nachfrage nach Bioprodukten zeigt sich in einer Vervielfachung des weltweiten Handelsvolumens mit Bioprodukten. Die Unterscheidung von ökologischen und konventionellen Erzeugnissen mittels Stabilisotopenanalyse basiert auf der Bestimmung des Stickstoffisotopenverhältnisses und somit auf dem Nachweis, ob anorganische Dünger eingesetzt wurden. Diese sind im ökologischen Anbau verboten.
Das LGL überprüfte bei 137 Proben Gemüse die ausgelobte ökologische Erzeugung. Davon waren 14 Proben tiefgefrorener Spinat, elf Proben frischer Spinat, 17 Proben Paprika, 27 Proben Tomaten, 33 Proben Gurken und 37 Proben Salat. In Abbildung sind die Stickstoffisotopenverhältnisse der untersuchten Proben dargestellt. Stickstoff-Isotopenverhältnisse, die einen Wert von kleiner + 0,5 (unter Berücksichtigung der Messunsicherheit) haben, weisen auf die Verwendung anorganischer Dünger hin. Das LGL stellte bei einer Probe Tomaten ein Stickstoff-Isotopenverhältnis von + 0,1, bei einer Paprika von − 0,7 und bei einer Gurke von − 4,1 fest und beurteilte die Proben als auffällig. Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde wurde informiert und gebeten, durch Überprüfung der Lieferscheine bis zum Erzeuger die Produktionsart aufzuklären und vom Verantwortlichen eine Stellungnahme anzufordern.
Fazit
Insgesamt zeigen die Untersuchungen des LGL im Jahr 2016, dass bei den untersuchten Stichproben der verschiedenen Lebensmittel die Authentizität weitgehend gewährleistet ist, in Einzelfällen aber immer wieder Verfälschungen und Irreführungen festgestellt werden. Daher werden die am LGL zur Verfügung stehenden sowie neu entwickelten Analyseverfahren für Authentizitätsprüfungen verstärkt eingesetzt, um den Verbraucher vor Verfälschungen und irreführenden Angaben zu schützen.
Abbildung: Streudiagramm der Stickstoff- Isotopenverhältnisse von ökologisch erzeugtem Gemüse