Superfood – wirklich super?
Untersuchung von Chia, Matcha und Moringa - Ergebnisse 2017

Hintergrund

Immer wieder tauchen neue, meist exotische Pflanzenprodukte als „Superfood“ im Handel auf und wecken das Interesse des Verbrauchers durch Werbeversprechen bezüglich des Nährstoffreichtums und Gesundheitsnutzens. Die Erwartungen an „Superfood“ sind hoch, die Nachfrage ist seit mehreren Jahren ungebrochen. Der Begriff „Superfood“ ist jedoch nicht definiert und unterliegt keinen speziellen Vorgaben. Das LGL hat 2017 daher drei der beliebtesten Superfoods Chiasamen, Moringa-haltige Produkte und Matcha-Tees bzw.. -Pulver schwerpunktmäßig auf ihre Qualität, Aufmachung und die Zulässigkeit der Werbeversprechen überprüft und dabei auch den jeweiligen Internetauftritt einbezogen.

Steckbrief zu den untersuchten Produkten

Chia

Die Samen der mexikanischen Chiapflanze (Salvia hispanica) werden in Europa als zulassungspflichtiges Novel Food (neuartiges Lebensmittel) eingestuft.

Seit 2009 gibt es für Chiasamen Zulassungen für die Verwendung in bestimmten Lebensmittelkategorien in beschränkter Menge, zum Beispiel bis 5 % in Broterzeugnissen, bis 10 % in Backwaren und Frühstückscerealien sowie bis 1 % in Fruchtaufstrichen. Die reinen Chiasamen selbst dürfen nur vorverpackt und mit dem Hinweis auf eine maximale tägliche Aufnahmemenge von 15 g in den Verkehr gebracht werden.

Chiasamen werden insbesondere als Zutat zu Müsli, als Backzutat und für die Bereitung von Smoothies verwendet.

In der Bewerbung wird meist der hohe Nährstoffgehalt der Samen herausgestellt (20 % Eiweiß, bis zu 40 % Fett, mit vorwiegend mehrfach ungesättigten Fettsäuren, darunter ein hoher Gehalt an Omega-3 Fettsäuren, Vitamine und Mineralstoffe). Hierbei ist jedoch die Relation des Nährstoffgehalts zur verzehrten Menge zu beachten.
Aufgrund des hohen Quellvermögens werden Chiasamen manchmal als „zur Darmreinigung empfohlen“ angepriesen oder es wird ihnen eine die Gewichtsreduzierung erleichternde, „sattmachende“ Wirkung zugeschrieben. Derartige Wirkungen sind jedoch wissenschaftlich nicht belegt und hierfür sind auch keine gesundheitsbezogenen Angaben gemäß der VO (EG) Nr. 1924/2006 (Health- Claims-Verordnung) zugelassen.

Wenig bekannt ist, dass bezüglich der Inhaltsstoffe und des Quellvermögens Chiasamen mit Leinsamen vergleichbar sind und auch zum Beispiel Walnüsse eine ähnliche Fettzusammensetzung bei ebenfalls hohem Vitamin- und Mineralstoffgehalt aufweisen.

Matcha

Bei Matcha (japanisch für „gemahlener Tee“) handelt es sich um das fein gemahlene intensiv grüne Pulver der jungen Blattspitzen von bestimmten Grünteesorten (Camellia sinensis). Sie werden, anders als bei „normalem“ Grüntee, unter beschatteten Bedingungen angebaut, auch ist die Herstellung aufwändiger. Preislich hebt sich Matcha-Tee oder das Matcha-Pflanzenpulver deutlich von Grüntee bzw. Grünteepulver ab. Auch wird Matcha-Tee im Gegensatz zu Grüntee „angerührt“ und das Pflanzenpulver mitverzehrt.

Für Matcha sind keine gesundheitsbezogenen Angaben gemäß der Health-Claims-Verordnung zugelassen. Dennoch werden den Produkten im Internet zahlreiche gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben, zum Beispiel „gesunder Wachmacher“, „Schlankmacher“, bis hin zu – bei Lebensmitteln generell verbotenen - krankheitsbezogenen Aussagen wie „schützt vor Krebs, Diabetes …“. Die beschriebenen „Wirkungen“ werden oft den enthaltenen Polyphenolen (vor allem den Catechinen) zugeschrieben. Keine der Aussagen ist derzeit wissenschaftlich belegt, Studien zeichnen ein unvollständiges und uneinheitliches Bild.

Moringa

Moringaprodukte stammen vom Moringabaum (Moringa oleifera) auch Meerrettichbaum genannt. Ursprünglich in Nordwestindien (Himalayagebiet) heimisch, ist er mittlerweile in Teilen Asiens, Afrikas, Südamerikas und in der Karibik verbreitet. Der immergrüne Baum gedeiht in tropischen und subtropischen Regionen, ist schnellwüchsig und widersteht Trockenheit Alle seine Bestandteile sind essbar. Der Baum selbst wird gerne als „Wunderbaum“ und „Baum der wahre Wunder tut“ bezeichnet. Daher interessant und wichtig für die Versorgung der dort heimischen Bevölkerung.

Das Angebot an Moringaprodukten hierzulande umfasst vor allem getrocknete Blätter zur Verwendung als Tee sowie Blattpulver zum Einrühren in Getränke (Smoothies) oder zur Anreicherung von Speisen.

Moringa wird im Internet intensiv beworben, beispielsweise als „eine der nährstoffreichsten Pflanzen der Welt“, mit „unzähligen positiven Effekten für die Gesundheit“ wiez. B.„antioxidativ“, „antientzündlich“, „Detox“.

Der „Nährstoffreichtum“ der Moringablätter selbst wird durch die üblicherweise verwendete – geringe – Menge relativiert und die nachgesagten „Wunder“ bezüglich einer gesundheitlichen Wirkung sindnoch nicht wissenschaftlich belegbar. Für Moringa gibt es keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben.

Untersuchungsergebnisse

Insgesamt hat das LGL 22 Chiasamen, 14 Moringahaltige Produkte und 17 Matcha-Erzeugnisse (Tee und Pflanzenpulver) untersucht. Die Überprüfung der insgesamt 53 Produkte auf Pflanzenschutzmittelrückstände und Fremdstoffe ergab bei keiner der Proben einen Grund zur Beanstandung. Lediglich bei zwei Matcha-Proben wurde aufgrund erhöhter PAK-Gehalte, die technologisch vermeidbar gewesen waren, ein Hinweis an den Hersteller gegeben. Bei den mikrobiologischen Untersuchungen der Moringahaltigen Produkte wies das LGL in einer Probe Salmonellen nach. Das betreffende Pflanzenpulver war für die Zubereitung von kalten Speisen, zum Beispiel Müslis oder Smoothies, bestimmt. Eine ausreichende Erhitzung zur Abtötung der Mikroorganismen war somit nicht vorgesehen. Das LGL hat die Probe daher als nicht sicher beurteilt und in das europäische Schnellwarnsystem RASFF gemeldet. Bei zwei Matcha-Tees waren zudem die Qualitätsparameter auffällig und wiesen auf das Vorliegen von normal angebautem Grüntee hin. Da keine gesetzliche Definition fur Matcha-Tee existiert, war eine Beanstandung jedoch nicht möglich. Zur Ermittlung der Herkunft und Anbauweise forderte das LGL beim Hersteller produktspezifische Unterlagen an.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

In allen drei Produktgruppen fiel jeweils knapp die Hälfte der eingesandten Proben mit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf. Während bei den diesbezüglich beanstandeten Chiasamen-Proben meist Nährwerte nicht richtig gekennzeichnet oder übertrieben dargestellt waren, standen bei den Matcha- und Moringaproben nicht zugelassene gesundheitsbezogene Wirkversprechen im Vordergrund, vor allem auch im Internet. Die Beanstandungsquote lag bei den gesundheitsbezogenen Angaben bei 43 % und bei den nährwertbezogenen Auslobungen bei 41 %. Beispielsweise waren Moringaproben unter anderem beworben mit „unzählige positive Effekte für die Gesundheit“, „Detox“ und „körperliche und geistige Fitness“. Matcha-Proben wurden Eigenschaften zugeschrieben wie zum Beispiel „wachmachend“, „Fettkiller“, „beugt Falten und Hautalterung vor“.

Fazit

Während bei der überwiegenden Zahl (91 %) der Superfood-Proben die Qualität nicht zu beanstanden war, lag die Beanstandungsquote aufgrund von nicht zugelassenen oder irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben hingegen bei rund 40 %. Die beanstandeten Wirkversprechen entbehrten hier oft jeder wissenschaftlichen Grundlage. Dennoch werden derartige gesundheitsbezogene Auslobungen zum Beispiel über zahlreiche Foren im Internet weiterverbreitet. Es ist anzunehmen, dass weitere, hierzulande noch wenig bekannte exotische Erzeugnisse dem Trend folgend mit entsprechenden Werbeversprechen auf den Markt drängen. Das LGL führt daher das Untersuchungsprogramm „Superfood“ auch in den nächsten Jahren stichprobenartig weiter.