Insekten als Lebensmittel - Untersuchungsergebnisse 2019

Hintergrund

Insekten vermehren sich in kürzester Zeit, produzieren wenig Treibhausgase und haben einen geringen Wasser- und Platzbedarf. Sie könnten daher zu einer zukünftigen nachhaltigen Nahrungsquelle für die wachsende Weltbevölkerung werden. Im Rahmen eines Schwerpunktprogrammes hat das LGL 13 Proben ganzer bzw. gemahlener Insekten sowie 53 insektenhaltige Erzeugnisse wie zum Beispiel Müsliriegel und
Burger auf ihre sensorische, mikrobiologische und chemische Beschaffenheit untersucht. Außerdem identifizierte das LGL die Tierart und überprüfte den
Novel-Food-Status der verwendeten Insekten.

Einstufung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food)

Alle Insekten und insektenbasierten Produkte, die vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden, fallen unter die Novel-Food-Verordnung (VO (EU) 2015/2283) und müssen vor dem Inverkehrbringen einer Sicherheitsbewertung unterzogen und zugelassen werden. In den Produkten wurden laut Kennzeichnung ganze Buffalowürmer (Alphitobius diaperinus), Grillen (Acheta
domesticus oder Gryllodes sigillatus), Mehlwürmer (Tenebrio molitor) und Heuschrecken (Locusta migratoria) bzw. Mehl aus diesen Insekten verwendet.

Die Prüfung des Novel-Food-Status ergab hier, dass für die genannten Insektenspezies fristgerecht gemäß der Novel-Food-Verordnung Anträge auf Zulassung eines
neuartigen Lebensmittels bei der Europäischen Kommission gestellt wurden. Gemäß einer Übergangsregelung dürfen derzeit Insekten und insektenbasierte
Produkte, für die vor dem 1. Januar 2019 ein Antrag gestellt worden ist, weiter in den Verkehr gebracht werden, bis eine Entscheidung über den Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel getroffen worden ist. Das LGL hat darauf hingewiesen, dass,
sollte der Antrag abgewiesen werden, die Produkte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Sensorische und mikrobiologische Untersuchung

Die untersuchten Proben erwiesen sich alle als sensorisch unauffällig. Mikrobiologisch konnte das LGL aber in mehreren Insektenprodukten aus Grillenmehl hohe Gehalte an Keimen der Bacillus (B.)-cereus-Gruppe, unter anderem B. cytotoxicus, nachweisen.
13 Proben beurteilte das LGL deshalb als gesundheitsschädlich und zwei Proben als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet. Bei einer Probe erging eine Hygienebeanstandung und bei zwei Proben ein Hygienehinweis. Außerdem wies das LGL in zwei Proben (Buffalowürmer, Burgerpatties) Listeria monocytogenes
nach. Bei diesen Proben erging jeweils ein Hygienehinweis. Bezüglich weiterer krankmachender Keime, wie Salmonella spp., erwiesen sich die Proben
als negativ.

Chemische Untersuchungen (Mykotoxine, Schwermetalle)

Mykotoxine wie Aflatoxine wies das LGL in keiner Probe nach. Die untersuchten Insekten enthielten aber hohe Mengen an Kupfer und Zink. Die Gehalte der Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen waren überwiegend unauffällig. Einzelne Proben wiesen erhöhte Konzentrationen an Chrom, Nickel oder Aluminium auf, die vermutlich auf Kontaminationen während der Verarbeitung zurückzuführen
sind.

Tierartendifferenzierung

Die Identität aller Insektenproben wurde mittels Sequenzierung der Barcoding-Region des Cytochrom-c- Oxidase Untereinheit 1-Gens bestimmt. Alle bisher untersuchten Produkte entsprachen der Deklaration.

Fazit

Nach den bisherigen Untersuchungen waren vor allem hinsichtlich der mikrobiologischen Beschaffenheit der Insekten die hohen Bacillus cytotoxicus-Keimzahlen auffallend. In den anderen untersuchten Bereichen ergaben sich bisher keine Auffälligkeiten.

Das Foto zeigt einen Überblick der im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Superfood“ untersuchten Moringaproben (grünes Blattpulver, grüne Kapseln) und Algenproben (grüne Nori-Algenblätter, dunkelgrünes Chlorella-Pulver und grüne, getrocknete Wakame-Algen).

Abb. 1: Im Schwerpunktprogramm „Superfood“ 2018 untersuchte das LGL 105 verschiedene Moringa- und Algenprodukte wie beispielsweise Moringa-Tee (1), Nori-Algenblätter (2), Spirulina-Tabletten (3), Moringa- Kapseln (4), Moringa-Blattpulver (5), Moringa-Blätter (6), Chlorella-Pulver (7) und Wakame-Algen (8).