EU-Schnellwarnsysteme: Meldungssituation und Schwerpunkte im Jahr 2016
Im Jahr 2016 gingen am LGL ca. 10.300 RASFF-Meldungen und ca. 550 RAPEX-Meldungen ein, die von der Schnellwarnkontaktstelle gesichtet und ausgewertet wurden; Bayern war hiervon in insgesamt 659 Fällen betroffen. Das LGL erstellte 169 RASFF-Meldungen und 21 RAPEX-Meldungen. Zu den Meldeschwerpunkten der Schnellwarnkontaktstelle im Bereich des RASFF zählten Fremdkörperfunde, (potenziell) pathogene Mikroorganismen, Mykotoxine in Lebensmitteln sowie nicht deklarierte Allergene. Im RAPEX-System wurden insbesondere Meldungen zu Chrom VI in Lederprodukten, erhöhten Nickelgehalten in Schmuck sowie zu Kosmetika und Tätowiermitteln eingestellt.
Fehlerhafte Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln
Lebensmittelallergien spielen in der Bevölkerung eine zunehmend größere Rolle. Die Aufnahme bestimmter Stoffe kann bei empfindlichen Personen bereits in geringsten Mengen allergische Reaktionen auslösen. EU-weit besteht eine Kennzeichnungspflicht für zahlreiche Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die dafür bekannt sind, Allergien und Unverträglichkeiten verursachen zu können. Im RASFF ist die Zahl an Meldungen, die derartige Stoffe in Lebensmitteln betreffen, seit 2015 signifikant angestiegen. Während zwischen 2012 und 2014 zwischen 70 und 85 solcher Meldungen in das RASFF eingestellt wurden, waren es 2015 bereits 137 Meldungen. Auch 2016 wurden 114 dieser Fälle über das RASFF gemeldet. Die am häufigsten betroffenen Allergene sind Haselnüsse, Erdnüsse, Milchbestandteile, Soja, Gluten und Ei.
Fremdkörper in Lebensmitteln
Fremdkörper in Lebensmitteln können oftmals trotz engmaschiger Kontrollen der Hersteller nicht gänzlich vermieden werden. Ein Eintrag kann beispielsweise durch Bestandteile aus der natürlichen Umgebung bei der Ernte oder Lagerung oder während des Herstellungs-, Verpackungs- oder Transportprozesses erfolgen. Je nach Beschaffenheit kann ein Fremdkörper geeignet sein, die Gesundheit zu schädigen oder Ekel beim Verbraucher zu erregen.
Im Jahr 2016 bearbeitete die Schnellwarnkontaktstelle Bayern mehr als 120 Vorgänge zu Fremdkörpern in Lebensmitteln. Etwa 30 % davon betrafen Fremdkörper aus Kunststoff (insbesondere Plastiksplitter), ca. 25 % metallische Fremdkörper (unter anderem Drähte, Metallspäne, Reißnägel, Schraube), ca. 25 % Glassplitter bzw. -scherben. Die übrigen Vorgänge betrafen Fremdkörper aus diversen Materialien wie zum Beispiel Holz, Steine, Muschelschalen, tierische Exkremente sowie Insekten. Außerhalb des Schnellwarnsystems gingen beim LGL 51 Meldungen zu Fremdkörperfunden in Lebensmitteln ein (zum Beispiel Mitteilung von Herstellern, Verbraucherbeschwerden etc.).
Beispiel für einen Fremdkörperfall:
Zu Jahresbeginn 2016 ging bei einem niederländischen Süßwarenhersteller eine Verbraucherbeschwerde ein. Ein Verbraucher hatte ein Plastikteilchen in einem Schokoladenriegel gefunden. Die betriebliche Eigenkontrolle bestätigte den Fremdkörpereintrag in Form eines Plastikdeckels, der in die Produktion gelangt war. Der Süßwarenhersteller reagierte umgehend und führte einen sehr umfangreichen Warenrückruf diverser Produkte durch. Da die scharfen Kanten der Plastikteilchen ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellten und der Vertrieb möglicherweise betroffener Schokoladenriegel weltweit in nahezu 60 Länder erfolgte, wurde der Sachverhalt von den niederländischen Behörden über das EU-Schnellwarnsystem (RASFF) kommuniziert. Die Schnellwarnmeldung umfasste mehr als 100 Folgemeldungen, in denen Maßnahmen, Vertriebswege und weitere Details zu den vom Rückruf betroffenen Produkten kommuniziert wurden. Die Schnellwarnkontaktstelle am LGL beauftragte unmittelbar nach Eingang der Meldung die Vor-Ort-Behörden, den Rückruf zu überwachen.