Auf den Grill geschaut: Fleischspieße und Schaschlik

Signet Jahresbericht 2021/22

Zusammenfassung

Das LGL überprüfte in den Jahren 2021/2022 bei 134 Proben Fleischspießen und bei 50 Proben Schaschlik die Zusammensetzung. Bei den Fleischspießen wichen rund 22 % der Proben von der in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse beschriebenen Zusammensetzung ab, sodass sie wegen Irreführung beanstandet wurden. Hauptbeanstandungsgrund war ein zu geringer Fleischanteil.
Bei den Schaschlik-Proben lag die Beanstandungsquote bei 12 %. Bei zwei Proben fehlte Speck, bei vier Proben jegliche würzende Beigabe.

Einleitung

Beliebtes Grillgut zu jeder Jahreszeit sind „Fleischspieße“, „Filetspieße“ und „Schaschlik“. Die verkehrsübliche Zusammensetzung dieser Erzeugnisse ist in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs beschrieben:
Demnach bestehen „Fleischspieße“ gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung aus Rind- und/oder Schweinefleischstücken sowie würzenden Beigaben, oft Zwiebelringen oder -scheiben, Stücken von Paprikaschoten oder Gurken. Bei „Filetspießen“ werden für den Fleischanteil nur Teile aus dem Filet verwendet. In rohem Zustand bestehen „Fleischspieße“ zumindest aus zwei Dritteln Fleisch (circa 67 %), im Übrigen aus würzenden Beigaben.
„Schaschlik“ enthält im Gegensatz zum „Fleischspieß“ neben Rind- und/oder Schweinefleischstücken auch fettgewebereiches Schweinefleisch, wie beispielsweise Bauchspeck oder Speck, meist gepökelt, zudem würzende Beigaben und darüber hinaus eventuell auch Stücke von Leber und Nieren. In rohem Zustand enthält „Schaschlik“ dabei mindestens 30 Prozent Rind- und/oder Schweinefleischstücke.

Untersuchungsergebnisse 2021/2022

Das LGL überprüfte in den Jahren 2021/2022 bei 134 Proben Fleischspießen und 50 Proben Schaschlik die Zusammensetzung. Bei den Fleischspießen wichen 30 der 134 Proben (22 %) von der in den Leitsätzen beschriebenen Zusammensetzung ab, sodass sie wegen Irreführung beanstandet wurden. Hauptgrund für eine Beanstandung war ein zu geringer Fleischanteil (siehe Abbildung). Hinzu kamen weitere Fehler: unklare und irreführende Benennungen wie „Hausspieß“ oder „Dönerspieß mit Schweinefleisch“, die nicht kenntlich gemachte Verwendung von aufgetautem Fleisch, falsche Auslobungen, wie beispielsweise „mit Zwiebel“ trotz fehlender Zwiebel auf dem Fleischspieß, und die Verwendung von nicht sorgfältig ausgewähltem Ausgangsmaterial, erkennbar an deutlich angetrockneten Fleischwürfelrändern.
Bei den Schaschlik-Proben lag die Beanstandungsquote bei 12 % (6 von 50 Proben). Bei zwei Schaschlik-Spießen fehlte Speck, bei vier Proben jegliche würzende Beigabe.

Das Foto zeigt einen Holzspieß, auf den viele und dicht aneinander liegende Stücke von Fleisch, Zwiebeln und gepökeltem Speck aufgesteckt sind. Bei dieser fälschlicherweise als „Fleischspieß“ angebotenen Probe handelt es sich eigentlich um „Schaschlik“.

Abbildung: Foto einer fälschlicherweise als „Fleischspieß“ angebotenen Probe. Nach den Leitsätzen hätte die Probe als „Schaschlik“ bezeichnet werden müssen

Fazit

Aufgrund der fehlerhaften Zusammensetzung von jedem fünften Fleischspieß und jedem zehnten Schaschlik wird das LGL die Produktgruppe auch in den nächsten Jahren weiter unter die Lupe nehmen.

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