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Tierarzneimittelrückstände in Forellen - Untersuchungsergebnisse 2018
Hintergrund
Gewinnung von Fischmuskulatur mit Haut aus einer
ganzen
Forelle zur Untersuchung auf
Tierarzneimittelrückstände
Als direkte Konsequenz aus einem Fall von illegalem Antibiotikaeinsatz in einem bayerischen Forellenzuchtbetrieb im Sommer 2017 initiierte das LGL 2018 ergänzend zu den Untersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) ein Sonderuntersuchungsprogramm Forellen. Die von der Lebensmittelüberwachung angeforderten Forellen und Saiblinge untersuchte das LGL auf Rückstände von Antibiotika und Triphenylmethanfarbstoffen. Insgesamt testete das LGL 68 Proben auf Antibiotikarückstände. Der Einsatz leistungsstarker LC-MS/MS-Systeme erlaubt die simultane Erfassung von etwa 50 zugelassenen Wirkstoffen aus verschiedenen Antibiotikaklassen wie beispielsweise Tetrazyklinen, Sulfonamiden, Chinolonen, Makroliden und Diaminopyrimidinen. Auch für den Einsatz bei lebensmittelliefernden Tieren verbotene Antibiotika aus den Gruppen der Nitrofurane und Nitroimidazole sowie Chloramphenicol können mit dieser Technik bis in den Spurenbereich nachgewiesen werden. Ein weiterer Fokus lag mit 109 untersuchten Proben auf der Erfassung von Triphenylmethanfarbstoff-Rückständen. Triphenylmethanfarbstoffe, prominentester Vertreter ist das Malachitgrün, können bei Fischen zur Behandlung von Infektionen mit Bakterien, Pilzen und Parasiten eingesetzt werden. Sie stehen aber im Verdacht, krebserregend zu sein. Sie sind daher in der EU nicht für den Einsatz bei lebensmittelliefernden Tieren zugelassen und müssen in jedem Einzelfall eines Nachweises am LGL toxikologisch bewertet werden. Triphenylmethanfarbstoffe werden nach der Aufnahme durch den Fisch in die farblose Leuko-Form verstoffwechselt. In der Fischmuskulatur sind diese Leukofarbstoffe mittels LC-MS/MS noch Monate nach Aufnahme eines Triphenylmethanfarbstoffes nachweisbar.
Untersuchungsergebnisse
Von insgesamt 109 untersuchten Proben waren 87 Proben rückstandsfrei. 18 Proben wiesen Rückstände unterhalb der festgesetzten Höchstmenge bzw. des Eingreifwertes auf. Damit erfüllt mit über 95 % der Großteil der Proben die rechtlichen Vorgaben. Allerdings war auch etwa jede 20. Probe auffällig. In drei Proben wies das LGL Antibiotikarückstände über der zulässigen Höchstmenge nach, in einer Probe einen Gehalt über dem Eingreifwert. In einer Probe österreichischer Herkunft waren Rückstände des Fluorchinolon-Antibiotikums Enrofloxacin oberhalb der Höchstmenge vorhanden. In einer Probe aus der Türkei wurde der Höchstgehalt für Enrofloxacin um etwa das Zehnfache überschritten. Trotz des hohen Enrofloxacingehaltes konnte das LGL nach toxikologischer Bewertung eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher ausschließen. In dieser Probe waren zudem Rückstände des Antibiotikums Oxytetrazyklin über dem Höchstgehalt nachweisbar. Eine weitere Probe türkischer Herkunft wies ebenfalls einen unzulässig hohen Enrofloxacingehalt und zudem noch Rückstände von Leukomalachitgrün, dem Metaboliten des verbotenen Triphenylmethanfarbstoffes Malachitgrün, auf. Dabei lag der Leukomalachitgrüngehalt jedoch unterhalb des EU-weit für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit verbindlichen Eingreifwertes von 2 μg/kg.
Malachitgrün im Fokus
Die Probe mit einem Leukomalachitgrüngehalt über dem Eingreifwert aus einem bayerischen Fischzuchtbetrieb beurteilte das LGL als nicht verkehrsfähig. Durch umfangreiche Verfolgsbeprobungen des bayerischen Zulieferers sowie der weiteren Anlieger im Gewässerverlauf im Umfeld des Betriebs wurden weitere Fälle von Leukomalachit- und Malachitgrünrückständen festgestellt. Im Rahmen der Aufklärung des Sachverhaltes begannen auch staatsanwaltliche Ermittlungen. Der hier vorliegende Bericht enthält die Erkenntnisse aus dem Kalenderjahr 2018. Aufgrund des Vertriebs von Fischfilets aus mit Malachitgrün belasteten Teichen ins benachbarte Ausland wurden die Mitgliedsstaaten im Rahmen des Europäischen Schnellwarnsystems RASFF über den Sachverhalt informiert. Eine Gesundheitsgefahr durch Malachit- oder Leukomalachitgrün konnte das LGL nach toxikologischer Bewertung der festgestellten Rückstände für alle untersuchten Proben ausschließen.
Aquakulturen weiterhin im Blick
Aufgrund der Befunde wird das LGL auch 2019 Forellen und Saiblinge zusätzlich zu den Proben des NRKP in einem Sonderuntersuchungsprogramm auf Tierarzneimittelrückstände testen. Dabei stehen nicht nur Rückstände von Antibiotika und Triphenylmethanfarbstoffen im Fokus, sondern auch Schwermetallgehalte, Angaben zur Herkunft und Rückstände des Futtermittelzusatzstoffes Ethoxyquin. Außerdem werden die Untersuchungen zu Antibiotika und Triphenylmethanfarbstoffen in einem zweiten Sonderuntersuchungsprogramm auf die zweite marktrelevante Fischart in Bayern ausgeweitet – den Karpfen.