Halva – Zusammensetzung und Kennzeichnung unter der Lupe
Hintergrund
Halva ist eine Schaumzuckerspezialität, die sowohl im orientalischen Raum als auch in Südost- und Osteuropa beliebt ist. Je nach Region werden zur Herstellung unterschiedliche Zutaten verwendet.
So ist die Basis von orientalischem Halva in der Regel Sesampaste, während in Griechenland überwiegend Hartweizengrieß und in Russland gemahlene Sonnenblumensamen verwendet werden. Als süßende Zutaten werden Zucker, Glukosesirup und/oder Honig zugesetzt. Sesampasten werden traditionell unter Verwendung von Seifenkrautextrakt hergestellt. Die darin enthaltenen Saponine dienen als Schaummittel. Diese Grundmassen werden mitunter noch mit Pistazien verziert oder mit Kakao oder Vanille versetzt.
Abbildung 1: Halva mit Pistazien.
Ergebnisse
Um einen Überblick über die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Halva zu erhalten, untersuchte das LGL in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 37 Proben aus Fertigpackungen aus dem Einzelhandel. Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag auf den Nährwerten, insbesondere den Fettgehalten und den Zuckergehalten, der Überprüfung der mengenmäßigen Angabe von Pistazien, soweit verwendet, sowie der Überprüfung der Kennzeichnung.
Sowohl Fett als auch Zucker weisen den größten Anteil in der Nährstoffzusammensetzung von Halva auf. Die Fettgehalte der untersuchten Erzeugnisse lagen zwischen 30 und 40 g/100g. Die Zuckergehalte betrugen zwischen 25 und 40 g/100g, während die Eiweißgehalte zwischen 10 und 20 g/100g lagen. Wurden gehackte Pistazien dem Halva zugesetzt, betrug ihr Anteil 3 bis 12 g/100g.
Insgesamt beanstandete das LGL im Jahr 2021 44 % der untersuchten Halvas, während im Jahr 2022 die Beanstandungsquote bei 58 % lag. Sowohl im Jahr 2021 als auch im Jahr 2022 waren auffällig häufig irreführende Mengenangaben beanstandungsrelevant, nämlich bei 35 % aller untersuchten Proben. Dieses betraf insbesondere den Fett- bzw. Zuckergehalt im Rahmen der Nährwertdeklaration und die Mengenangabe verwendeter Pistazien.
Ebenso häufig waren bei 35 % aller untersuchten Proben weitere Kennzeichnungsmängel bei rechtlich geforderten Pflichtangaben festzustellen. Besonders häufig lagen Mängel im Zutatenverzeichnis vor, die mengenmäßige Angabe von Sesam oder Pistazien fehlte, die Schriftgröße entsprach nicht den rechtlichen Anforderungen, Pflichtangaben waren nicht in deutscher Sprache angegeben, die Art der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) war fehlerhaft oder allergene Zutaten wurden nicht hervorgehoben (Abbildung 3).
Des Weiteren war einem Halva ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel zugesetzt. Dabei handelte es sich um die Pflanze „Althea Officinalis“ (Eibisch) oder um einen Extrakt daraus, der vermutlich als Schaummittel verwendet wurde.
Abbildung 3: Beanstandungsgründe in den Jahren 2021 und 2022, prozentual bezogen auf alle untersuchten Proben.
Fazit
Sowohl im Jahr 2021 als auch im Jahr 2022 war die Beanstandungsquote hinsichtlich Zusammensetzung und Kennzeichnung bei den untersuchten Halvas verhältnismäßig hoch. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren irreführende Angaben und Kennzeichnungsmängel bei rechtlich geforderten Pflichtangaben. Daher wird das LGL auch zukünftig regelmäßig Halvas im Hinblick auf Zusammensetzung und Kennzeichnung untersuchen.