Nitrat in Säuglings- und Kleinkindernahrung - Untersuchungsergebnisse 2005
Lebensmittel, die Kontaminanten in toxikologisch nicht akzeptablen Mengen enthalten, können besonders für die Gesundheit anfälliger Bevölkerungsgruppen ein Risiko darstellen.
Im Rahmen des bundesweiten Überwachungsprogramms (KÜP) nach § 11 der AVV RÜb (allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung lebensmittelrechtlicher und weinrechtlicher Vorschriften) für das Jahr 2005 wurden in Bayern 37 Erzeugnisse für Säuglinge und Kleinkinder (Beikost und Karottensäfte) in den Monaten September und Oktober auf ihren Nitratgehalt hin überprüft.
Im Ergebnis (siehe Abbildung) lagen alle Proben unterhalb des Grenzwerts. Der Grenzwert von 250 mg/kg gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 2 Diätverordnung gilt für alle Säuglings- und Kleinkindernahrung und bezieht sich auf das verzehrfertige Erzeugnis. Auch Beikost eventuell im Sinne von § 1 Absatz 3 der Verordnung gehört zu den Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder.
Die Gehalte decken sich auch mit den Werten, wie sie bisher am LGL ermittelt wurden. So wurden routinemäßig in den letzten Jahren jährlich circa 100 Proben Säuglings- und Kleinkindernahrungen auf Nitrat untersucht, wobei sich Nitratgehalte im Mittel von 38 mg/kg ergaben. Der Grenzwert wurde bisher von keiner einzigen Probe überschritten. Bei den jetzt untersuchten 37 Proben lag der Mittelwert bei 52 mg/kg.
Abbildung 1: Nitrat in Säuglings- und Kleinkindernahrung