Säuglings- und Kleinkindernahrung - Untersuchungsergebnisse 2007

Enterobacter (E.) sakazakii

Hinsichtlich des Keimgehaltes gilt den Säuglingsanfangsnahrungen (Säuglingsmilchnahrungen) größte Aufmerksamkeit. E. sakazakii gehören zu den coliformen Keimen. Die Diät-Verordnung gibt für diese Gruppe Grenzwerte vor. E. sakazakii können sich in rekonstituierter und nicht gekühlt gelagerter Säuglingsmilch rasch vermehren. Diese Keime können zu schweren Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen führen. Säuglingsnahrung sollte daher immer frisch zubereitet werden.

Bei einer dieser Untersuchungen hatte das LGL in einer Anfangsnahrung E. sakazakii nachgewiesen, was zu einer Beanstandung und einem Rückruf führte

Bacillus cereus

2007 wurden 20 Gläschen auf Bacillus cereus untersucht. In keiner Probe waren diese Keime nachweisbar. Der Nachweis von Bacillus cereus-Sporen in Gläschenkost weist auf Fehler bei der Hitzebehandlung während der Herstellung hin. Durch die lange Lagerzeit der Gläschen bei Raumtemperatur kann es zur Vermehrung der Keime und damit zu Durchfällen bei Babys kommen.

Vitamin B1

Bei Zwieback bzw. Keksen (16 Proben) enthielten 14 Proben die in der Kennzeichnung angegebene Vitamin B1-Menge. In zwei Keksproben lag der analytisch ermittelte Vitamin B1-Gehalt deutlich über dem deklarierten Wert. Der deklarierte Gehalt wurde als irreführend beurteilt. Das LGL verständigte die zuständige Lebensmittelüberwachung, die entsprechende Maßnahmen einleitete.

Beschwerdeproben

Verbraucher fanden in Säuglingsmilchpulver schwarz verfärbte Partikel, bei denen es sich offensichtlich um verbrannte Bestandteile handelte, die bei der Trocknung des Pulvers entstanden sind. Das LGL beurteilte diese Proben als ekelerregend und zum Verzehr nicht geeignet. Dagegen waren Beschwerden wegen des bitteren Geschmacks bei den hypoallergenen Nahrungen (H.A.-Nahrungen) nicht gerechtfertigt, da die Bildung von Bitterpeptiden bei der Herstellung nicht zu vermeiden ist.

Allergene: Gluten

155 Proben mit der Auslobung "glutenfrei" wurden auf die Anwesenheit von Gluten geprüft. In keiner Probe konnte Gluten nachgewiesen werden.

Nitrat

Die Untersuchung von 59 Proben gemüsehaltiger Säuglings- und Kleinkindernahrung auf Nitrat und Nitrit ergab keine Beanstandung, der in der Diät-Verordnung festgelegte Grenzwert von 250 mg/kg Nitrat im verzehrsfertigen Erzeugnis wurde somit von keinem Erzeugnis überschritten. Nitrit war in keiner Probe nachweisbar.

Frucht- und Gemüsesäfte für Säuglinge und Kleinkinder

Der Bleigehalt einer einzelnen Probe Fruchtsaft erreichte den für Säuglingsnahrung gültigen Grenzwert von 0,020 mg/kg. Alle weiteren festgestellten Gehalte an Blei, Cadmium und Arsen lagen im unauffälligen Bereich. Auch der Grenzwert für Nitrat von 200 mg/kg wurde in keiner der untersuchten Proben überschritten. Die Konzentration des Mycotoxins Patulin in sechs untersuchten Apfelsäften lag jeweils unter dem Grenzwert von 10 µg/kg, der höchste gemessene Gehalt betrug 7 µg/kg.

Tabelle 1: Schwermetalle, Arsen und Nitrat in Frucht- und Gemüsesäften für Säuglinge und Kleinkinder
Schwankungsbreite (Median)
Probenzahl Blei (µg/kg) Arsen (µg/kg) Cadmium (µg/kg) Nitrat (mg/kg)
Fruchtsaft* 24 3 - 21 (9) <2 - 17(4) 0,2 - 2,0 (0,7)
9 4 - 29 (13)
Gemüsesaft 9 3 - 10 (7) <2 - 10 (<2) 1,3 - 9,6 (5,9)
14 31 - 140 (56)

*teilweise mit geringem Anteil an Karottensaft

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