Reinigungsmittel, Spielwaren, Alltagsgegenstände: Mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte gibt es überall

Signet Jahresbericht 2021/22

Hintergrund

Kinder begreifen ihre Umwelt im wörtlichen Sinn mit den Händen. Sie stecken praktisch alles, was sie in die Finger bekommen, auch in den Mund. Dabei fehlt ihnen noch die Erfahrung, um ein „echtes“ von einem „falschen“ Lebensmittel oder ein Spielzeug von einem Dekorationsgegenstand unterscheiden zu können.

 Das Foto zeigt einen Dekorationsartikel mit grünen Trauben, der als mit Lebensmitteln verwechselbare Produkt beanstandet wurde.

Abbildung 1: Einem Lebensmittel zum Verwechseln ähnlich: Ein beanstandeter Dekorationsartikel mit Trauben aus Kunststoff.

Zum Schutz von Kindern und allen anderen Verbrauchern mit eingeschränkter Auffassungsgabe ist es entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 2 LFGB verboten, mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte für andere herzustellen, zu behandeln oder in den Verkehr zu bringen.

Ergebnisse

Das LGL prüft regelmäßig, ob ein Produkt aufgrund seiner Form, seines Geruchs, seiner Farbe, seines Aussehens, seiner Aufmachung, seiner Kennzeichnung, seines Volumens oder seiner Größe vorhersehbar mit Lebensmitteln verwechselt werden könnte und ob es aufgrund dieser Merkmale von den Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere von Kindern zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden könnte, wodurch insbesondere die Gefahr des Erstickens, der Vergiftung, der Perforation oder des Verschlusses des Verdauungskanals entstehen kann.

Diese Definition umfasst somit drei Bedingungen, die bei der Einstufung eines Produkts als „mit Lebensmitteln verwechselbar“ erfüllt sein müssen:

  • Vorhersehbarkeit der Verwechslung auf Grund ähnlicher Form, Geruch, etc.,
  • resultierende Wahrscheinlichkeit, dass das Produkt zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt wird,
  • Entstehen einer Gefahr für die Gesundheit.

Maßgebend für eine Verwechslungsgefahr ist dabei nicht die allgemeine Verkehrsauffassung, sondern eine Verkehrsauffassung, die das Erkennungs- und Unterscheidungsvermögen von Kindern einschließt.

Nach der Prüfung auf Verwechslungsgefahr erfolgt die Prüfung hinsichtlich der Gefahr der Verschluckbarkeit mittels Prüfzylinder gemäß DIN EN 71-1 (Sicherheit von Spielzeug). Passt die Probe vollständig in den Zylinder, ist sie verschluckbar mit der Gefahr des Erstickens (Fremdkörperaspiration).

Mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte beschäftigen das LGL immer wieder. Insbesondere Dekorationsartikel, Spielwaren sowie Wasch- und Reinigungsmittel werden hin und wieder so hergestellt, dass sie für Lebensmittel gehalten werden können. 2021 prüfte das LGL ein Wasch- und Reinigungsmittel in einer Plastikflasche mit Schraubverschluss, das Erfrischungsgetränken auf Apfel- oder Kräutermixbasis ähnelte. Radiergummis wiederum sahen aus wie ein Macaron.

2022 beurteilte das LGL grüne und rote Deko-Trauben. Sie konnten hinsichtlich ihres Aussehens, ihrer Form, Farbe, Größe und Konsistenz mit echten Trauben verwechselt werden. Die Schaumkugeln aus Polystyrol zeigten starke Ähnlichkeit zu essbaren Zuckerperlen. Diese Deko-Artikel können daher entsprechend der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung eine Gesundheitsgefahr darstellen [1, 2]. Das Bundesinstitut für Risikobewertung beurteilt die Gefährdung durch das Verschlucken kleiner, runder Objekte folgendermaßen: Oral aufgenommene, kugelförmige Objekte mit kritischer Größe haben das Potenzial, akut zu einer kompletten Verlegung der Atemwege zu führen, mit sofort einsetzender Erstickungssymptomatik. Das LGL beanstandete die genannten Produkte als nicht verkehrsfähig.

Diese und weitere Beispiele zeigt die nachstehende Tabelle.

Tabelle: Beispiele für wegen ihrer Verwechslungsgefahr beanstandete Produkte.
Jahr Probenbezeichnung Produktart Beschreibung Beanstandet gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 LFGB
2022 Green grapes with leaves Dekorationsartikel Grüne Dekoweintrauben, welche in Form, Farbe und Konsistenz dem echten Lebensmittel stark ähneln Die Trauben zeigen hinsichtlich ihres Aussehens, ihrer Form, Farbe, Größe und Konsistenz eine starke Ähnlichkeit zu echten grünen Trauben.
2022 Grapes with leaves red Dekorationsartikel Rote Dekoweintrauben, welche in Form, Farbe und Konsistenz dem echten Lebensmittel stark ähneln Die Trauben zeigen hinsichtlich ihres Aussehens, ihrer Form, Farbe, Größe und Konsistenz eine starke Ähnlichkeit zu echten grünen Trauben.
2021 Foamball Slime Set Spielware Zwei Slime-Behälter, zwei Slime-Basismischungen, zwei Aktivatoren, zwei Packungen mit bunten Schaumkugeln, zwei Fläschchen mit Lebensmittelfarbe und zwei Stäbchen zum Mischen. Der Packung ist zudem ein Zuckerbonbon in Form einer Orangenscheibe als Geschenk beigelegt Schaumkugeln aus Polystyrol zeigten starke Ähnlichkeit zu essbaren Zuckerperlen für die Dekoration von Kuchen, Torten und Cupcakes
2021 Radiergummi Duftende Macaron 6-teilig Spielware Set aus 6 Radiergummis in Form von Macarons, pastellfarbiger "Teig", weiße "Cremefüllung", wahrnehmbarer Geruch nach Vanille Pastellfarbene Nachbildungen haben einen Durchmesser von ca. 28 mm und eine Höhe von ca. 15 mm und weisen einen wahrnehmbaren Vanilleduft auf, der an eine Süßigkeit bzw. ein echtes Macaron erinnert
2021 Multi-Surface-Cleaner; original Pine Sol Reiniger Wasch- und Reinigungsmittel Oberflächenreiniger in einer durchsichtigen Plastikflasche mit gelbem Schraubverschluss Verpackung des Reinigers in einer Plastikflasche mit Schraubverschluss, die der Größe und der dunkelgelben Farbe nach eine starke Ähnlichkeit zu Erfrischungsgetränken auf Apfel- oder Kräutermixbasis aufweist. Das Etikett auf der Flasche zeigt eine Abbildung von Tannenzapfen sowie Tannennadeln, welche ebenfalls den Eindruck einer Kräutermischung suggerieren.
2020 Jawliner 2.0 - soft, medium, hard Bedarfsgegenstand, der dazu bestimmt ist, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen Kaumuskeltrainingsgeräte; Kunststoffquader mit abgeflachten Kanten und Ecken, aus weichem Kunststoff, schwarz, intensiver Geruch nach Minze Geruch zeigt große Ähnlichkeiten mit einem Kaugummi bzw. einem Minzbonbon.
2019 Zuru Oosh Cotton Candy Spielware bzw. Scherzartikel "Cotton Candy" Lutscher mit bunten Deckel in den Farben türkis, lila, rosa und gelb mit weißem Stiel. Verschiedene Duftrichtungen (Kaugummi, Traube, Erdbeere und Zitrone). Länge ca. 15 cm, Breite des Deckels ca. 7,5 cm. Durch Form, Farbe, Geruch und Aussehen ergibt sich in sehr hohem Maß eine Übereinstimmung mit Kaugummis bzw. Marshmallows in verschiedenen Geschmacksrichtungen und Farben.
2019 WC - Frischespüler Wasch- und Reinigungsmittel Vier sechseckige gelbe Duftsteine, in einer Verpackung aus transparentem Kunststoff, intensiver citrusartiger Geruch, bunt bedruckte Kartonumverpackung; Abbildung von Zitronen Form ähnelt Bonbons. Der citrusartige Geruch und die Abbildung von Zitronen auf der Verpackung steigern das Risiko einer Verwechslung mit Lebensmitteln.
2019 45 Radiergummis Spielware bzw. Scherzartikel 45 buntfarbene, runde Radiergummis in einer durchsichtigen Plastikverpackung mit rotem Schleifchen Durch Form, Farbe, Aussehen und Größe ergibt sich in sehr hohem Maß eine Übereinstimmung mit Zuckerwaren wie Komprimaten und Pastillen, insbesondere Traubenzuckerdrops oder Fruchtgummibonbons.
2019 Squishy Sqeeze Eistüte rosa Schlüsselanhänger Schlüsselanhänger, Squishy, in Form eines Softeises, orangefarbene Waffel, beige- und rosafarbenes Eis darüber, intensiver süßlicher Geruch In Form, Geruch, Farbe, Aussehen und Größe ergibt sich in sehr hohem Maß eine Übereinstimmung mit Softeis. Der anhängende Schlüsselring lässt sich leicht abreißen und kann somit nicht als ein ausreichendes Kriterium für die Unterscheidbarkeit von einem Lebensmittel betrachtet werden.

Fazit

Da es eine große Vielfalt an mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten gibt, von denen eine entsprechende Gesundheitsgefährdung ausgehen kann, und die Hersteller immer wieder neue entsprechende Produkte auf den Markt bringen, wird das LGL auch zukünftig mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte im Blick behalten.

Literatur:
  1. Bundesinstitut für Risikobewertung, Stellungnahme Nr. 006/2011 des BfR vom 27. September 2010, Erstickungsgefahr durch Hartzucker-Bälle mit Kaugummikern, https://www.bfr.bund.de/cm/343/erstickungsgefahr_durch_hartzucker_baelle_mit_kaugummikern.pdf , aufgerufen am 18.01.2023
  2. Bundesinstitut für Risikobewertung, Stellungnahme Nr. 025/2017 des BfR vom 7. September 2017, Erstickungsgefahr durch kleine Hartzucker-Bälle, DOI 10.17590/20170907-120847, https://www.bfr.bund.de/cm/343/erstickungsgefahr-durch-kleine-hartzucker-baelle.pdf , aufgerufen am 18.01.2023