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Asbest in Bremsbelägen
Der Begriff „Asbest“ steht für eine Gruppe von Mineralien mit faseriger Struktur, die sowohl physikalisch (nicht brennbar) als auch chemisch sehr beständig sind. Asbesthaltige Materialien sind hitzebeständig und abriebfest. Diese Eigenschaften führten zu vielseitigen Anwendungen, zum Beispiel als Bremsbelagmaterial. Asbest kann jedoch zu chronischen Entzündungen führen und gilt als eindeutig im Menschen krebserregender Stoff. Seit 1995 besteht ein vollständiges Herstellungs- und Verwendungsverbot, das seit 2005 auf die gesamte EU ausgeweitet wurde. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind mit Auflagen erlaubt. Häufig ist jedoch nicht klar, ob auf Baustellen überhaupt asbesthaltige Baustoffe vorhanden sind. Daher werden in Zusammenarbeit mit der bayerischen Gewerbeaufsicht immer wieder asbestverdächtige Baustoffproben entnommen und im Labor des LGL untersucht.
Daneben finden sich aber immer wieder auch Produkte, die trotz des Verbotes asbesthaltige Bauteile enthalten. In früheren Jahren waren dies zum Beispiel Thermoskannen, deren Abstandshalter zwischen Glaskanne und Ummantelung Asbest enthielten, oder Gartenfackeln, in denen asbesthaltige Dichtungen verbaut wurden. 2010 fielen bei marktüblichen Überwachungen auch asbesthaltige Bremsbeläge auf. So belegte eine lichtmikroskopische Analyse eines Bremsbelags aus dem Billigmarktsegment aus asiatischer Herstellung für Motorroller einen Anteil von mehr als 1 % Asbestfasern. Damit war dieses Produkt nicht mehr verkehrsfähig und wurde auf Veranlassung der bayerischen Gewerbeaufsicht aus dem Handel genommen.
Schwerpunktaktion Zweiradbremsbeläge
Aufgrund dieses Befundes führte das LGL 2011 eine Schwerpunktaktion „Zweiradbremsbeläge aus dem Billigmarktsegment bzw. von Herstellern aus Fernost“ durch. Anlässlich einer Tätigkeit in der Messekommission wurde 2011 auf einer Motorradmesse in München zusammen mit dem Gefahrstoffdezernat der Gewerbeaufsichtsamtes in München neben den dort durchgeführten Messungen auf Cadmium in Verpackungen auch die dort verbauten oder angebotenen Bremsbeläge optisch kontrolliert. Vor Ort konnte nur festgestellt werden, dass die Bremsbeläge eine andere Struktur als die in 2010 beanstandeten Proben aufwiesen. Eine tiefergehende Analyse war nicht möglich. Deswegen wurden in einer kurzfristigen Schwerpunkaktion alle Gewerbeaufsichtsämter Bayern tätig und überprüften die örtlichen Anbieter, ob Zweiradbremsbeläge aus dem Biligmarktsegment oder von Herstellern aus Fernost angeboten wurden.
Im Verlauf des Jahres untersuchte das LGL somit 55 verschiedene Bremsbeläge sowohl licht- als auch elektronenmikroskopisch auf Asbestfasern. Damit erfasste das LGL nahezu vollständig die angebotenen Bremsbeläge für Zweiräder. Trotz des erweiterten Nachweisspektrums mithilfe des Rasterelektronenmikroskops war keines der Produkte hinsichtlich seines Asbestgehaltes zu beanstanden.