- Startseite >>
- Produkte >>
- Chemikalien >>
- Überprüfungen
Asbesthaltige Thermoskannen aus Fernost - Untersuchungsergebnisse seit 2005
Asbest, der auch in der Öffentlichkeit als Krebs erzeugend bekannte Stoff, konnte im Laufe der Jahre in nahezu allen Einsatzbereichen ersetzt werden. Seit 1995 gilt ein vollständiges Herstellungs- und Verwendungsverbot, welches seit dem 1.1.2005 auf die ganze EU ausgeweitet wurde. Lediglich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind mit Auflagen erlaubt.
Nach der REACH-V (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) darf Asbest grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dennoch befinden sich immer noch vereinzelt asbesthaltige Erzeugnisse im Handel. Insbesondere bei der Untersuchung von Thermoskannen, die seit dem Jahr 2005 schon am damaligen Landesamt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LfAS) und jetzt am LGL beprobt werden, wurde man fündig. Bei ersten Untersuchungen war festgestellt worden, dass die Abstandshalter, die den Glaskörper von der Umhüllung trennen, bei einer Reihe von Kannen den verbotenen Asbest enthielten (etwa jede zweite Probe).
Was wird untersucht?
Der Vollzug der ChemVerbotsV liegt in Bayern bei der Gewerbeaufsicht. Einige Gewerbeaufsichtsämter richten ihr Augenmerk seit dem Bekanntwerden der Untersuchungen im Jahre 2005 besonders auf die Thermoskannen im unteren Preissegment, die überwiegend Importe aus Fernost darstellen und im Vergleich zu höher preisigen Kannen deutlich häufiger Asbest enthielten.
Diese Thermoskannen werden am LGL untersucht, um nachzuweisen, dass tatsächlich Asbest vorliegt, bevor Schritte gegen Hersteller, Großmärkte oder Warenhäuser wegen Verstößen gegen das Inverkehrbringungsverbot eingeleitet werden können.
Was haben die Untersuchungen ergeben?
Seit Start dieses Untersuchungsschwerpunktes im Jahr 2005 untersuchte das LGL 183 Thermoskannen und Warmhalter. Bei 75 wurden die Abstandshalter positiv auf Asbest getestet.
Diese Thermoskannen und andere Warmhalter mit Glaseinsätzen besitzen Abstandshalter, die in der Regel ohne Zerstörung des Dewar-Gefäßes als gräulicher Punkt zu erkennen sind. Dort fehlt die Verspiegelung. Bei durchsichtigen Kunststoffkannen musste bisher nicht einmal der Kunststoffmantel entfernt werden, um diese Stellen zu erkennen.
Im Jahr 2007 wurden - im Gegensatz zum Vorgehen zu Beginn dieser Aktion - nur noch solche verdächtigen Kannen eingesendet, da nur in den Abstandshaltern Asbest nachgewiesen werden konnte. So wurden bei 16 der bisher eingesendeten 38 Thermoskannen asbesthaltige Plättchen gefunden.
Im Jahr 2008 wurden 31 Thermoskannen untersucht und davon 13 beanstandet. 2012 wurden am LGL nur noch 2 Thermoskannen untersucht, von denen nur eine Abstandshalter enthielt, die allerdings asbestfrei waren. Mittlerweile können also kaum mehr Kannen mit asbesthaltigen Abstandshaltern entdeckt werden. Die Regulierung und Kontrolle scheinen gegriffen zu haben.
Wie kann sich der Verbraucher schützen?
Grundsätzlich enthalten nur Kannen mit Abstandshaltern möglicherweise Asbest. Nur von solchen Kannen kann damit eine Gefahr ausgehen. Ob der Abstandshalter tatsächlich Krebs erzeugende Asbestfasern oder ungefährliche Fasern z. B. aus Kunststoffen oder Zellulose enthält, kann aber nur eine Analyse der Fasern ergeben.
Eine direkte Gefährdung der Verbraucher durch Kannen, die asbesthaltige Abstandshalter aufweisen, ist nur dann zu erwarten, wenn das Glasgefäß zerstört ist. Eine solche verdächtige Kanne sollte in eine intakte Plastiktüte verpackt, z. B. mit Klebeband oder Kabelbinder ordentlich verschlossen und bei einer Schadstoffsammelstelle abgegeben werden.
Ist noch der Inverkehrbringer oder sogar der Hersteller und eine Typenbezeichnung eindeutig zu erkennen, so kann die Kanne dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zugeführt werden, das das Erzeugnis zur Analyse dem LGL zuleitet.
Hintergrundinformationen zu Asbest:
Asbest (altgriechisch asbestos, "unvergänglich") ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikate. Weit verbreitet Anwendung fand vor allem Chrysotil, das auch als Weißasbest bezeichnet wird.
Asbest besitzt eine große Festigkeit, ist hitze- und säurebeständig, isoliert sehr gut und kann aufgrund seiner faserartigen Struktur sogar verwoben werden. Aufgrund dieser Eigenschaften war es für technische Anwendungen von großem Interesse und stellt ein sehr langlebiges Material dar.
Das Problem: Beim Bearbeiten können lungengängige Fasern freigesetzt werden. Aufgrund der spezifischen Größe und der spezifischen Form der Asbestfasern dringen diese sehr tief in die Lunge vor, schädigen im Bereich der Alveolen das Bindegewebe und lösen die so genannte Asbestose aus. Neben Lungenfunktionseinschränkungen erhöht die Asbestose ebenfalls das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken - vor allem bei Personen, die gleichzeitig rauchen. Zusätzlich lösen Asbestfasern die Bildung von Tumoren des Rippen- und Lungenfells aus, so genannte Pleuramesotheliome. Daher ist Asbest als eindeutig krebserregend für den Menschen eingestuft.