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Ambrosiaverunreinigungen in Futtermitteln
Bildnachweis :©Bildautor: S. Nawrath & B. Alberternst,
Projektgruppe Biodiversität, Goethe-Universität Frankfurt/M.)
Die beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia L.), kann die Gesundheit von Menschen und Tieren durch die allergenen Eigenschaften ihrer Pollen stark beeinträchtigen. Sie ist eine einjährige krautige Pflanze und stammt ursprünglich aus Amerika. Es handelt sich um einen hochinvasiven Neophyten, also eine neu eingeführte Pflanze, die ursprünglich nicht zur heimischen Pflanzengesellschaft gehörte. Sie verbreitet sich seit dem 19. Jahrhundert stark in Europa. In Deutschland wurde die Ambrosie erstmals 1860 im Bereich des Hamburger Hafens festgestellt, wobei ein Eintrag über Getreide- und andere Saatgutimporte aus den USA und Kanada angenommen wird. Als einhäusige getrenntgeschlechtliche Pflanze bildet sie sowohl weibliche als auch männliche Blüten aus. Während der Blütezeit ab Juli bis zum ersten Frost produzieren männliche Blüten große Mengen an Pollen, die ein hohes Allergiepotenzial beim Menschen haben. Im Herbst bildet jede Pflanze mehrere tausend Samen, die mit abgeerntet werden und so in Einzelfuttermittel und Mischungen, vor allem Vogelfutter, eingetragen werden.
Aufgrund des Allergiepotenzials muss die massive Ausbreitung der Ambrosie bekämpft werden. Die Bekämpfungsmaßnahmen erstrecken sich auch auf den Bereich der Futtermittelüberwachung. Um den Eintrag von Ambrosiasamen über Futtermittel zu reduzieren, wurde im Jahr 2008 vom BVL zunächst ein Orientierungswert von 0,02 % (ca. 35 Ambrosia/Samen je kg Futtermittel) für die Einleitung weiterer Reinigungsmaßnahmen empfohlen. Im Jahr 2012 wurden Samen von Ambrosia Arten als unerwünschte Stoffe mit Höchstgehalt in Anhang I der RL/EU 32/2002 aufgenommen. In Futtermittel Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermittel, welche ungemahlene Körner und Samen enthalten, dürfen nicht mehr als 50 und in Hirse (Körner von Panicum miliaceum L.) und Sorghum (Körner von Sorghum bicolor (L) Moench s.l.), die nicht zur direkten Verfütterung an Tiere bestimmt sind, nicht mehr als 200 keimfähige Samen von Ambrosia spp. enthalten sein.
Bereits seit 2006 untersucht das LGL, ob Samen der Beifuß-Ambrosie in Futtermitteln vorkommen.
2017 hat das LGL 38 Futtermittelproben auf ihren Gehalt an Ambrosiensamen überprüft. In sechs Proben, drei Vogelfuttermischungen und drei Einzelfuttermitteln, wies das LGL Ambrosie nach. Wie auch in den vergangenen drei Jahren kam es jedoch in keinem Fall zu einer Überschreitung des zulässigen Höchstgehaltes.