Pflanzenschutzmittel

Pflanzenkrankheiten, tierische Schädlinge und die Konkurrenz mit unerwünschten, nicht selten auch giftigen Pflanzen gefährden nicht nur Ertrag und die Qualität der Ernte, sondern auch die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln und damit die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrung. Daher werden in der Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel angewendet. Dieser Einsatz kann jedoch zu Rückständen auf oder in den behandelten Pflanzen und somit auch im Erntegut führen. So können Pflanzenschutzmittel in pflanzliche Lebensmittel, Futtermittel oder auch sekundär durch die Aufnahme mit dem Futtermittel in Lebensmittel tierischen Ursprungs gelangen.

Meist gehen Pflanzenschutzmittelrückstände auf eine direkte Behandlung der Pflanzen mit Pflanzenschutzmitteln zurück, im Einzelfall ist aber auch eine Wirkstoff- oder Metabolitenaufnahme aus dem Boden durch nachfolgende Kulturen möglich.

Da Pflanzenschutzmittel Risiken und Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt darstellen können, ist vor dem Inverkehrbringen ein Zulassungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen, die Zulassung, das Inverkehrbringen, die Anwendung sowie die Kontrolle sind in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt. Da eine effiziente Kontrolle von öffentlichem und gemeinschaftlichem Interesse ist, welches nicht an Landesgrenzen Halt macht, wurden Höchstwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebens- und Futtermittel im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln festgelegt und mit Stichtag 01.09.2008 EU-weit durch die VO (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen harmonisiert.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Nutztierfutter sollen so gering wie möglich sein und dürfen weder die Tiergesundheit beeinträchtigen, noch zu inakzeptablen Rückständen in von Tieren gewonnenen Lebensmitteln führen. Im Rahmen der amtlichen Überwachung werden daher auch Futtermittel auf Rückstände von verschiedenen Pflanzenschutzmittel untersucht. Die Untersuchung erfolgt zielgerichtet vor allem bei unverarbeiteten, lebensmittelidentischen Futtermitteln.