Q-Fieber

Erreger

Coxiella burnetii ist ein sehr kleines und streng intrazellulär wachsendes Bakterium mit unterschiedlicher, pleomorpher, Koloniemorphologie. Einzelne Bakterienzellen sind durchschnittlich nur 0,4 µm groß und bilden umweltstabile Sporen. Diese bleiben in der Natur, beispielsweise in Staub oder auf Weiden über Monate hinweg infektiös und können durch den Wind über weite Strecken verbreitet werden.

Vorkommen

Geographisch ist der Erreger und die Infektionskrankheit Q-Fieber weltweit außer in Neuseeland beschrieben.

Die Bakterien nutzen Wildtiere, insbesondere Wildwiederkäuer und Wildvögel, Haustiere, wie Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Arthropoden, hier Zecken, als Reservoir. Infizierte Tiere scheiden den Erreger des Q-Fiebers über Speichel, Harn, Milch, Kot und in hoher Konzentration über Fruchtwasser, Nachgeburtsflüssigkeit und auf Eihäuten aus.

Übertragung

Der Mensch oder Tiere können sich sowohl bei infizierten Tieren als auch über Vektoren, wie Zecken, anstecken. Weiherhin ist eine Infektion über die inhalative Aufnahme von erregerhaltigem Staub und alimentär über kontaminierte Nahrungsmittel möglich. Am häufigsten beschrieben ist jedoch die Übertragung auf den Menschen über den Kontakt mit kontaminierten Geburtsprodukten der Tierarten Schaf und Ziege.

Eine interessante Rolle bei der Verbreitung von Coxiella burnetii spielt das Vlies der Schafe. Die Sporen des Erregers können im Vlies sehr lange überdauern und bei empfänglichen Individuen zur Infektion führen. Zudem ist beschrieben, dass Coxiella burnetii über den Kot bestimmter Zeckenarten, hier Dermacentor marginatus, auf das Vlies übertragen wird.

Bei der sogenannten Naturherdinfektion wird das Bakterium über infizierte Wildtiere durch Zecken beziehungsweise den erregerhaltigem Material auf den Menschen oder Haustiere übertragen.

Krankheitsbilder

Die Bezeichnung „Q-Fieber“, eigentlich query fever, ein Fieber unbekannter Ursache, stammte aus einer Zeit, in der man noch keine Kenntnis über intrazelluläre Infektionserreger wie Coxiella burnetii hatte. Q-Fieber ist von Tieren auf den Menschen übertragbar und daher eine Zoonose.

Beim Menschen ist ein wenig spezifisches Krankheitsbild mit meist mildem Verlauf beschrieben. Nach einer Inkubationszeit von zwei bis vier Wochen folgen Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, sowie ein schweres Krankheitsgefühl. Q-Fieber kann sich jedoch auch zur interstitiellen Pneumonie, Lungenentzündung, entwickeln. Bei chronischem Verlauf wurde die Endokarditis als Symptom beschrieben. Infektionen während der Schwangerschaft können Früh-, Fehl- und Totgeburten verursachen.

Haussäugetiere wie Rinder, Schafe und Ziegen durchlaufen eine Q-Fieberinfektion meist ohne spezifische Symptome. Allerdings treten bei trächtigen Tieren gehäuft Aborte und Frühgeburten auf. Für die Tierarten Rind und Ziege ist ein Impfstoff in Deutschland zugelassen.

Diagnostik

Grundsätzlich stehen für den direkten Nachweis von Coxiella burnetii diverse Färbeverfahren für Gewebeschnitte, die Anzucht in Zellkultur und molekularbiologische Methoden zur Verfügung. Der indirekte Erregernachweis erfolgt über die Serologie.

Die Methoden Histologie und Kultur erfordern einen hohen Aufwand an Personal und Verbrauchsmaterial und wurden inzwischen durch die PCR in der Routinediagnostik weitestgehend abgelöst. In der PCR wird das IS1111 Gen nachgewiesen, das in jeder Bakterienzelle bis zu 20mal vorkommt. Die Sensitivität der Methode wird dadurch weiter erhöht. Die Methode ist zudem gegenüber dem qualitativ meist ungünstigen Abortmaterial sehr robust.

Mittels ELISA erfolgt der Nachweis spezifischer Antikörper gegen den Q-Fieber-Erreger. Für die Humandiagnostik gibt es spezielle Testsysteme, hier Phase II-Antigen ELISA oder IgM ELISA, die eine Einschätzung zulassen, ob eine Infektion akut oder chronisch ist. In der Veterinärmedizin am LGL erfolgt diese Interpretation über die Komplementbindungsreaktion mit Phase II-Antigen.


Gesetzliche Regelungen

Für den Menschen besteht gemäß Infektionsschutzgesetzt eine Meldepflicht beim Nachweis von Coxiella burnetii. Weiterhin besteht für Q-Fieber gemäß der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten eine Meldepflicht für die Tierarten Rind, Schaf, Ziege und andere Wiederkäuerarten.


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