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Trichinellose
Erreger
Abbildung 1: Trichinenlarve im histologischen Schnitt.
Die Erreger der Trichinellose sind Rundwürmer der Gattung Trichinella. Aktuell werden acht Arten und mehrere Genotypen unterschieden, die neben dem Menschen zahlreiche Arten von Säugetieren, aber auch fleischfressende Vögel und Reptilien infizieren können. Die bedeutendste Art bei Mensch und Tier ist Trichinella spiralis. Für die Übertragung auf den Menschen spielen in Mitteleuropa Haus- und Wildschweine die größte Rolle.
Verbreitung und Übertragungswege
Trichinellen sind weltweit verbreitet. Die Übertragung und das Auslösen der Infektion erfolgt über die Aufnahme von Wurmlarven (auch "Trichinen" genannt) in nicht durchgegartem Fleisch oder Produkten daraus (z. B. Rohwürste). Unter dem Einfluss der Verdauungssäfte werden die Larven freigesetzt und besiedeln Gewebe des Dünndarms. Es folgt die Entwicklung zu erwachsenen Würmern und die geschlechtliche Vermehrung ("Darmphase"). Innerhalb von 6 Wochen werden von jedem Weibchen ca. 1500 Larven freigesetzt. Diese verteilen sich über die Lymph- und Blutbahnen im ganzen Körper und dringen letztlich in Skelettmuskelzellen ein, vorzugsweise Zwerchfell, Zunge, Kiefer- und Kaumuskulatur („Muskelphase“). Die eingerollt in der Muskulatur des Wirtes ruhenden Larven (vgl. Abb. 1) bilden das für den nächsten Wirt infektiöse Stadium und bleiben für Jahre infektiös.
In Deutschland werden jährlich im Mittel sechs Trichinellose-Fälle beim Menschen gemeldet (Quelle: Robert Koch-Institut: SurvStat@RKI 2.0, Bundesinstitut für Risikobewertung). Meist handelt es sich um sogenannte "importierte" Erkankungen, also um Fälle einer im Ausland erworbenen Infektion oder einer Infektion, die auf den Verzehr von mitgebrachten und unzureichend untersuchten Lebensmitteln zurückzuführen ist.
Die Prävalenz bei Hausschweinen inländischer Herkunft liegt bei ca. 1,6 Fällen pro 100 Millionen Schlachtungen. Bei den wenigen Nachweisen handelte es sich bisher ausschließlich um Schweine aus Freilandhaltungen (Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung).
Im Gegensatz hierzu liegt die mittlere Prävalenz bei in Deutschland erlegten Wildschweinen mit 0,003 % deutlich höher (Quelle: Nöckler et al., 2011 und Bundesinstitut für Risikobewertung).
Wie kann sich der Verbraucher schützen?
In Deutschland und der EU ist eine amtliche Untersuchung auf Trichinen für alle Tiere vorgeschrieben, die Träger von Trichinellen sein können. Mittels amtlicher Methoden untersuchtes Fleisch kann somit bedenkenlos - auch roh - verzehrt werden.
In vielen süd- und osteuropäischen Ländern ist die Prävalenz von Trichinella vor allem bei Wildschweinen deutlich erhöht. Nicht immer kann von einer flächendeckenden Untersuchung ausgegangen werden. Daher ist vor allem in Süd- und Osteuropa vom Verzehr von rohem, lediglich gepökeltem oder geräuchertem Fleisch bzw. Fleischerzeugnissen abzuraten. Denn nur Temperaturen von mindestens 70 °C im Kern des Fleisches über eine Minute töten Trichinenlarven mit Sicherheit ab; Räuchern, Pökeln und Trocknen stellen hingegen keine ausreichend wirksamen Schutzmaßnahmen dar.
Prinzipiell gelten die Vorschriften zur Prävention der Trichinellose der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 (vormals Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 für alle EU-Mitgliedstaaten sowie für Fleisch aus Drittländern, welches in die EU importiert wird gleichermaßen, jedoch sollte vor allem bei rohem Wildschweinefleisch - und auch Wildschweinsalami - genau auf die Herkunft geachtet oder bei zweifelhafter Herkunft lieber ganz auf den Verzehr verzichtet werden.
Ausführliche Informationen zum Thema Trichinellose finden Sie auch auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und des BfR:
- http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/T/Trichinellose/Trichinellose.html
- http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/trichinellose-4668.html#fragment-2
Literatur
Nöckler, K., Reckinger, S., Schulze, Ch., Mayer-Scholl, A. (2011): Trichinellen bei Mensch und Tier – aktuelle Aspekte. Rundschau für Fleischhygiene und Lebensmittelüberwachung 63, 85-87
Lebensmittelhygiene: Ausnahmen von der amtlichen Trichinenuntersuchung (Bundesinstitut für Risikobewertung (PDF, 51 KB)