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CWD (Chronic Wasting Disease; auch: Chronische Auszehrungskrankheit) bei Hirschartigen
Anfang April 2016 wurde erstmals in Europa CWD bei Hirschartigen nachgewiesen. Betroffen war ein wildlebendes Rentier aus Norwegen. Zwei weitere Fälle traten in der Folge bei wildlebenden Elchen, ebenfalls in Norwegen, auf. Bei der CWD handelt es sich um eine infektiöse Erkrankung, die das zentrale Nervensystem betrifft. Die infektiösen Erreger werden Prionen genannt. Die CWD gehört zu den transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE), zu denen auch Scrapie bei kleinen Wiederkäuern und BSE beim Rind zählen. Die CWD ist seit Ende der 1960er bekannt und hat sich in den letzten Jahrzehnten über den gesamten nordamerikanischen Kontinent verbreitet.
Gemäß der Verordnung 2007/182/EG wurde in der EU von 2007 bis 2009 ein CWD-Überwachungsprogramm durchgeführt. Im Rahmen dieses Programms wurden 13.000 Proben von Wildwiederkäuern wegen ihrer engen Verwandtschaft zu den in Nordamerika betroffenen Arten, insbesondere Rot- und Weißwedelhirsche, auf CWD untersucht, alle mit negativem Ergebnis. Für Deutschland wurde eine Stichprobengröße von 598 erlegten Tieren und 598 Stück Gatterwild festgelegt. Ab 2011 wurden die Untersuchungen auf CWD eingestellt. Untersuchungen auf CWD erfolgen derzeit nicht, aktuell gibt es jedoch Überlegungen, die CWD-Überwachung wieder aufzunehmen.
Die Übertragung der infektionsfähigen Prionen ist über erkrankte Tiere mit Urin, Speichel und Fäkalien möglich. Tierischer Urin, der bei der Jagd als Lockmittel eingesetzt wird, birgt daher ein nicht zu unterschätzendes Infektionsrisiko. Obwohl es noch keine konkreten Hinweise darauf gibt, wie die Tiere in Norwegen sich mit CWD infizieren konnten, besteht die Möglichkeit, dass die Verwendung von aus dem Internet bezogenen Urin von Hirschen als Lockmittel bei der Jagd damit in Zusammenhang stehen könnte. Derartiger Urin oder entsprechende Produkte stellen daher für TSE empfängliche Tiere ein nicht unerhebliches Risiko dar. Wir weisen in diesem Zusammenhang deshalb darauf hin, dass ein grundsätzliches Einfuhrverbot für Urin und entsprechende Produkte besteht.