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Bayerische Tierschutzleitlinie für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen
Abstract
Das Bayerische Umweltministerium (StMUV) hat gemeinsam mit Vertretern aus dem Landwirtschaftsministerium (StMELF), den Tierhalterverbänden und der Wissenschaft unter Beteiligung des LGL die „Bayerische Tierschutzleitlinie für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen" erarbeitet und herausgegeben. Diese soll den bayerischen Behörden, Beratern und Tierhaltern Hilfestellung bei der tierschutzfachlichen Beurteilung von Mastrinder- und Mutterkuhhaltungen geben.
Hintergrund
Während für die Haltung von Kälbern bis zu einem Alter von 6 Monaten konkrete rechtliche Regelungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bestehen, gelten für Rinder nach dem 6. Lebensmonat lediglich die allgemeinen Anforderungen im Hinblick auf die Tierhaltung (§ 2 Tierschutzgesetz) und die allgemeinen Anforderungen an die Haltung aller Nutztiere aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Für die Konkretisierung dieser Anforderungen können unter anderem Leitlinien herangezogen werden.
Entwicklung
Ziel der Erarbeitung der Leitlinie war es, eine Konkretisierung der allgemeinen Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen in bayerischen Rinderbetrieben zu erreichen.
In Ermangelung einer bayerischen Leitlinie zur Konkretisierung der allgemeinen Anforderungen an die Haltung von erwachsenen Rindern griffen die bayerischen Kontrollbehörden bisher auf die Tierschutzleitlinien für die Mastrinderhaltung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zurück. Die bayerischen Leitlinien wurden erstellt, um die strukturellen Unterschiede in der landwirtschaftlichen Rinderhaltung in Bayern adäquat abzubilden und zu berücksichtigen.
In der Leitlinie werden neben den Anforderungen aus dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auch die Europaratsempfehlungen zur Rinderhaltung berücksichtigt.
Die Leitlinie gilt für männliche und weibliche Mastrinder über sechs Monaten (Mastbulle, Mastochse und Mastfärse), sowie für Mutterkühe. Diese sind im Sinne der Leitlinie definiert als Kühe, deren Milch allein zur Aufzucht ihrer Nachkommen verwendet wird. Kühe, die zur Milchproduktion gehalten werden, fallen nicht unter diese Definition. Werden Kühe nicht mehr gemolken, sondern bis zur Schlachtung gemästet, so gelten die Leitlinien auch für diese.
Die Leitlinie soll Behörden, Beratern und Tierhaltern zur tierschutzfachlichen Beurteilung von bereits bestehenden Rinderhaltungen, sowie deren Neu- und Umbau dienen. Für Altbauten wurden in bestimmten Bereichen Übergangsfristen festgelegt.
In den Leitlinien wird explizit auf die Bereiche Tierhaltersachkunde, Tierkontrolle, Gesundheitsvorsorge, Haltungssysteme (inklusive besonderer Einrichtungen wie beispielsweise Krankenbuchten und Verladeeinrichtungen), Versorgung der Tiere, Stallklima, Eingriffe an Tieren (zum Beispiel Enthornung und Kastration) sowie die Tötung von kranken oder verletzten Tieren eingegangen.
Zur besseren Übersichtlichkeit werden zu Beginn jedes Kapitels die wichtigsten Inhaltspunkte kurz zusammengefasst. Des Weiteren bieten zwei Kurzzusammenfassungen zu den Themen „Mastrinder“ und „Mutterkühe“ die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen.
Fazit
Eine Evaluierung der Leitlinie mit dem Ziel der Überprüfung von Praktikabilität und Verständlichkeit ist in drei Jahren geplant. Des Weiteren soll zweimal jährlich eine Abstimmung zu speziellen Fragestellungen mit dem Arbeitskreis stattfinden. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die nun vorliegenden Leitlinien zur Mastrinder- und Mutterkuhhaltung einen großen Beitrag zu einer einheitlichen und rechtssicheren Beurteilung von Mastrinder- und Mutterkuhhaltungen leisten.