Mpox (Affenpockenvirus)

Erreger

Das Mpox-Virus (Orthopoxvirus monkeypox), auch als Affenpockenvirus bekannt gehört zu der Gattung der Orthopoxviren. Zu dieser Gattung zählen auch andere Virgen wie Kamelpocken-, Kuhpocken-, Vaccinia- und Variola-Viren (Menschenpocken wurden 1980 ausgerottet), sowie das Vacciniavirus. Das Virus hat sein Reservoir vermutlich in Hörnchen und Nagetieren in den afrikanischen Endemiegebieten (darunter Nigeria, Kamerun, Demokratische Republik Kongo und Republik Kongo). Der Mensch – sowie auch der Affe – sind Fehlwirte, können aber auch infiziert werden, erkranken sowie das Virus übertragen. Das Mpox-Virus wird in 2 Kladen eingeteilt: Klade I (früher: zentralafrikanische Klade mit Subklade Ia und Ib) sowie Klade II (früher: westafrikanische Klade mit Subkladen IIa und IIb).

Vorkommen

Affenpocken wurden erstmals 1958 bei Affen in einem Labor entdeckt. Hauptreservoir des Mpox-Virus sind jedoch afrikansiche Nagetieren, besonders in West- und Zentralafrika. Erkrankungen beim Menschen wurden seit den 1970er-Jahren aus Ländern gemeldet, in denen das Virus endemisch ist und seine natürlichen Wirte vorkommen. Seit 2003 kam es auch zu vereinzelten Infektionen/Meldungen außerhalb des afrikanischen Kontinents, die entweder auf Reiseexposition oder Übertragung durch importierte Tiere aus den Endemiegebieten zurückzuführen waren. Erste Mensch-zu-Mensch-Übertragungen wurden im Rahmen eines noch anhaltenden lokalen Ausbruchsgeschehens aus 2017 in Nigeria beschrieben.

In einem seit Mai 2022 beschriebenen Ausbruch von Mpox-Virus der Klade IIb werden Fälle außerhalb des afrikanischen Kontinents und ohne Reiseanamnese in die bekannten Endemiegebiete beobachtet. Innerhalb dieses globalen Ausbruchsgeschehens war eine anhaltende Übertragung von Mensch zu Mensch, vor allem bei engen Kontakten, insbesondere im Rahmen sexueller Aktivitäten unter Männern (MSM) zu verzeichnen. Der Großteil der Fälle in Deutschland wurde von Frühsommer bis Herbst 2022 gemeldet. Nach intensiven Public-Health-Maßnahmen sind die Fallzahlen ab August 2022 deutlich zurückgegangen. Derzeit werden nur noch vereinzelt Fälle von MPXV Klade IIb in Deutschland registriert.

Am 14.08.2024 erklärte die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (public health emergency of international concern; PHEIC) für Mpox. Hintergrund ist ein seit 2023 beobachteter Anstieg der Infektionen mit Mpox der Klade I in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) und mehreren Nachbarländern: WHO declares mpox outbreak a public health emergency of international concern

Seitdem wurden vereinzelt Klade-Ib-Infektionen außerhalb von Afrika nach Exposition in den betroffenen Regionen Afrikas beobachtet.

Krankheitsbild

Die Inkubationszeit für Affenpocken beträgt zwischen 5 und 21 Tagen. Bei der Westafrika-Klade (Subklade IIb) wurden im weltweiten Ausbruch 2022 teilweise kürzere Inkubationszeiten von 1-4 Tagen beschrieben.

Im Gegensatz zu den seit 1980 ausgerotteten Menschenpocken Affenpocken verläuft Mpox in der Regel deutlich milder und selbstlimitierend. Es können aber auch schwere Verläufe auftreten (insbesondere bei Kindern oder Personen mit geschwächtem Immunsystem). Die Krankheitszeichen heilen meist innerhalb von 14-21 Tagen ab, es wurden aber auch längere Verläufe beobachtet.

Die Erkrankung kann mit unspezifischen Symptomen, wie Fieber, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen und schmerzhaft geschwollenen Lymphknoten (meist im Umfeld der Eintrittspforte) beginnen. Typisch für Mpox ist ein charakteristischer Hautausschlag mit im Verlauf Bildung von Bläschen und Pusteln, die schließlich verkrusten und abfallen. Die Hauterscheinungen können am gesamten Körper auftreten, am häufigsten treten sie jedoch im Bereich der Infektionspforte auf (z.B. im Gesicht, ano-urogenital-Bereich, Brustkorb und Extremitäten). Auftretende Läsionen im Bereich der Schleimhäute (Mund-Rachenbereich, Anorektal- oder Urogenitalbereich) sind zumeist stark schmerzhaft, auftretende Geschwüre und Gewebsnekrosen können narbig abheilen.

Übertragungswege

Eine Ansteckungsfähigkeit besteht solange Symptome vorhanden sind, das heißt solange (Haut- und Schleimhautläsionen bestehen) und bis die letzten Krusten vollständig abgefallen sind. Dieser Prozess kann bis zu vier Wochen dauern.

Das Mpox-Virus wird hauptsächlich durch direkten Kontakt mit virushaltigen Haut- und Schleimhautläsionen oder mit infektiösen Krusten übertragen. Weitere Übertragungswege umfassen den Kontakt mit kontaminierten Oberflächen und Gegenständen, wie Kleidung, Bettwäsche, Handtücher und Sexspielzeug sowie Essgeschirr oder Smartphones, die von infizierten Personen verwendet wurden.

Aktuell ist noch nicht ganz geklärt, ob das Virus durch Samenflüssigkeit oder Vaginalsekret übertragbar ist. Mpox-DNA wurde in mehreren Studien in Samenflüssigkeit nachgewiesen, doch es bleibt unklar, ob diese virale DNA tatsächlich infektiös ist. Vorsorglich wird weiterhin empfohlen, für acht Wochen nach Abheilen aller Hautveränderungen Kondome zu verwenden, da das Virus möglicherweise in der Samenflüssigkeit eine gewisse Zeit nachweisbar bleibt.

Für eine Übertragung von Mensch zu Mensch auch durch große Tröpfchen in der Atemluft fehlen bisher ausreichende Beweise. Dafür wäre ein sehr enger Face-to-Face-Kontakt erforderlich, Übertragung durch Aerosole auf größere Distanzen erscheinenderzeit eher unwahrscheinlich. Im internationalen Ausbruchsgeschehen der Klade IIb wurde Haut-zu-Haut-Kontakt als hauptsächlicher Übertragungsweg beschrieben, in erster Linie im Rahmen von sexuellen Kontakten bei Männern, die Sex mit Männern haben (MSM). In den afrikanischen Endemiegebieten kann es auch zur Übertragung vom Tier auf den Menschen durch Kontakte zu infizieren Tieren (Bisse, Sekrete, Exkrete, Umgang mit infizierten Tieren oder Verzehr von Fleisch infizierter Tiere) kommen. Weitere Hinweise zu Übertragungswegen und Präventionsmöglichkeiten sind auch abrufbar unter: Flyer von RKI und BZgA zu Mpox


Diagnostik

Die Labordiagnostik sollte erfolgen bei einer mit einer Mpox-Infektion vereinbaren Symptomatik und

  • engem Kontakt zu nachweislich mit Mpox infizierten Menschen innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn oder
  • sexuellen Kontakten, auch mit wechselnden Partnern in den letzten 21 Tagen, insbesondere bei Männern, die Sex mit Männern haben oder
  • Tierkontakten bzw. Aufenthalt in Endemiegebieten

  • Differentialdiagnostisch sollte man u.a. Windpocken, Gürtelrose, Scharlach, Syphilis oder Herpes simplex-Erkrankungen in Betracht ziehen. Für Ärztinnen und Ärzte bietet der STAKOB in Zusammenarbeit mit den DGI-Zentren ein infektiologisches Beratungsnetzwerk, u.a. zu Mpox-Viren, an (Kontaktdaten unter www.rki.de/stakob). Außerdem stellt das RKI eine Orientierungshilfe zu Verdachtsabklärung und Maßnahmen zur Verfügung.

    Das Mpox-Virus ist ein Erreger der Risikogruppe 3. Gezielte Labortätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 sind immer in Laboren der Schutzstufe 3 durchzuführen. Hierzu zählt beispielsweise die Bearbeitung von Proben eines bereits laborbestätigten Falles oder die Anzucht von Mpox-Viren. Über entsprechende Labore verfügen z.B. das Konsiliarlabor für Pockenviren des RKI oder das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr München.

    Der Virusnachweis erfolgt mittels PCR aus Exsudat, Bläschenflüssigkeit, Pustelinhalt, Krusten oder Tupfern von Hautläsionen und anderem klinischen Material während der akuten Krankheitsphase. Es sollte möglichst immer die Bestimmung der Klade (z.B. am RKI Konsiliarlabor für Pocken) angestrebt werden. Antikörpernachweise sind aufgrund von Kreuzreaktionen häufig nicht hilfreich. Informationen zur Probenentnahme und Versand können hier aufgerufen werden: RKI Konsiliarlabor für Pockenviren

    Behandlung

    Die Behandlung von Mpox-Erkrankung erfolgt hauptsächlich symptomatisch, etwa durch Schmerzlinderung und ggf. topischanwendbare Zinkschüttelmixturen zur Versorgung der Hautläsionen. Antivirale Mittel, wie Tecovirimat, sind in der EU zwar zugelassen, jedoch in Deutschland nur eingeschränkt verfügbar und werden vor allem bei Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf eingesetzt. Weitere ausführliche Hinweise zur Behandlung sind auf der Internetseite des Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB) zu finden.

    Impfung

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Affenpocken/Mpox für Personen ≥ 18 Jahre, die Kontakt mit dem Erreger hatten (Postexpositionsprophylaxe (PEP)) und zusätzlich für Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko (z.B. Männer, die Sex mit Männern haben und häufig den Partner wechseln sowie Laborpersonal).

    Für die Impfung gegen Mpox steht in der EU der Pockenimpfstoff Imvanex zur Verfügung, der für Personen ab 18 Jahren seit Juli 2022 auch gegen Mpox zugelassen ist. Die Grundimmunisierung erfolgt mit 2 Impfdosen in einem Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei früherer Pockenimpfung ist nur eine Impfdosis erforderlich. Der Impfstoff Imvanex enthält ein in Säugetierzellen nicht vermehrungsfähiges Pockenimpfvirus (Modified Vacciniavirus Ankara, Bavaria-Nordic [MVA-BN]). Bei Menschen mit Immundefizienz kann auch eine Impfung durchgeführt werden. Der Impfstoff ist derzeit jedoch nicht für Schwangere sowie für Kinder und Jugendliche zugelassen. Der aus den USA importierte Impfstoff Jynneos ist nahezu identisch mit dem Impfstoff Imvanex und kann äquivalent verwendet werden.

    Die ausführliche Impfempfehlung ist auf der Internetseite der STIKO nachzulesen. Es wird davon ausgegangen, dass die verfügbaren Impfstoffe nicht nur gegen die Subklade IIb, sondern auch gegen Klade Ib wirksam sind.

    Empfehlungen zum Infektionsschutz

    Erkrankte sollten enge Kontakte (auch geschützten Sexualkontakt) mit anderen Menschen vermeiden, bis die Haut- und Schleimhautläsionen abgeheilt und die letzten Krusten abgefallen sind. Es wird für 8 Wochen nach dem Abheilen und Abfallen des Schorfs die Benutzung eines Kondoms beim Sex empfohlen, da das Virus noch eine Zeitlang in der Samenflüssigkeit vorhanden sein könnte. Ausführliche Verhaltenshinweise für Erkrankte und deren Haushaltangehörige finden sich auf der Internetseiten des RKI.

    Aufgrund derzeit noch mangelhafter Datenlage und damit der Unsicherheit, ob sich Mpox Klade I-Infektionen hinsichtlich Übertragbarkeit und Symptomatik wie Klade II-Infektionen verhalten, wird bei Verdacht auf oder bestätigter Infektion mit Mpox Klade I eine Isolierung des Patienten bis zur vollständigen Abheilung aller Hautläsionen empfohlen. Bei Patienten ohne Hinweise auf eine Klade I-Infektion (z.B. Reiseanamnese in die afrikanischen Endemiegebiete) wird im ambulanten Setting eine Isolierung nur empfohlen, wenn nicht abdeckbare Läsionen und/oder Allgemein- bzw. Atemwegsymptome vorliegen. Personen, die an einer durch Orthopockenviren ausgelösten Infektion verdächtigt werden oder erkrankt sind, dürfen gemäß § 34 Abs. 1 IfSG Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33IfSG nicht betreten bzw. in diesen tätig sein bis eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist. Eine ausführliche und bei neuen Erkenntnissen angepasste Darstellung der Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement findet sich auf der Internetseite des RKI.

    Hygienemaßnahmen in Einrichtungen des Gesundheitswesens

    Grundsätzlich sollen beim Umgang mit Erkrankten alle Maßnahmen der Basishygiene eingehalten werden. Dazu zählt die konsequente Umsetzung der Händehygiene mit Verwendung von Händedesinfektionsmitteln mit nachgewiesener, mindestens „begrenzt viruzider“ Wirksamkeit sowie die Verwendung von medizinischen Einmalhandschuhen unter Beachtung der Indikationen zum Handschuhwechsel. Mit Mpox-Viren infizierte Patienten sollen in einem Einzelzimmer mit eigener Nasszelle isoliert werden.

    Medizinisches Personal, das einen Verdachtsfall oder einen im Labor bestätigten Fall behandelt, muss bei allen Interaktionen, bei denen ein Kontakt mit dem Patienten oder potenziell kontaminierten Bereichen in der Umgebung des Patienten erfolgt, die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Schutzmaßnahmen gegen Kontakt- und Tröpfcheninfektionen einhalten (z.B. Schutzkittel, Einweghandschuhe, Schutzbrille und Haube sowie einer entsprechenden Atemschutzmaske).

    Bei der täglichen Reinigung und Desinfektion und auch bei der Schlussdesinfektion des Zimmers ist PSA durch das Reinigungspersonal zu tragen. Für die Flächendesinfektion sind Produkte mit nachgewiesener mindestens „begrenzt viruzider“ Wirksamkeit zu wählen. Die Maßnahmen sind aufrecht zu erhalten bis alle Läsionen, Schorf und Krusten vollständig abgeheilt/abgefallen sind. Weitere detaillierte Hinweise finden sich in den „Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch Monkeypox-Viren in Einrichtungen des Gesundheitswesens“.

    Mpox-Situation in Deutschland

    In Deutschland wurden bisher etwa 3800 Infektionen mit Mpox-Virus Subklade IIb bestätigt. Todesfälle wurden bislang in Deutschland nicht registriert. (Stand: 22.10.2024). In Deutschland wurde bisher eine Mpox-Infektion durch Klade Ib nachgewiesen, die im Ausland erworben wurde. Das RKI geht aktuell weiterhin nicht von einer erhöhten Gefährdung durch Klade-I-Viren in Deutschland aus, beobachtet die Situation aber sehr genau und passt seine Empfehlungen bei Bedarf an (Stand: 22.10.2024). Auch das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) stuft das Risiko der Subklade Ib für Europa aktuell als „gering“ ein (Stand: 16.08.2024): ECDC recommends enhancing preparedness as more imported cases of clade I mpox highly likely (16.08.2024)

    Weitere Informationen zur Mpox-Situation in Deutschland finden sich unter der Internetseite des RKI.

    Gesetzliche Grundlage

    Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an durch Orthopockenviren verursachten Krankheiten, sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Orthopockenviren, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet.
    Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.

    In § 8 IfSG werden die zur Meldung verpflichteten Personen benannt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html). In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt enthalten darf (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html).

    FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

    1. Wie werden Affenpocken (von Mensch zu Mensch) übertragen?

    Affenpocken gehören nicht zu den sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI). Allerdings gelten enge und längere Kontakte, wie Umarmungen, Küssen und Sex, als maßgebliche Übertragungswege. Eine Übertragung erfolgt durch direkten Haut-zu-Haut-Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Bläscheninhalt oder Schorf sowie indirekten Kontakt z. B. durch kontaminierte Kleidung, Bettwäsche, Handtücher oder Gegenstände. Eine Übertragung über die Luft (Tröpfchen, Aerosole) kann möglicherweise stattfinden, ist nach aktuellem Kenntnisstand allerdings unwahrscheinlich.

    Erkrankte Personen sind ansteckend, solange sie Symptome (Haut- und Schleimhautveränderungen) haben. Erst nachdem alle Wunden verheilt sind, der Schorf abgefallen ist und die Bildung einer neuen Hautschicht abgeschlossen ist, sind keine Ansteckungen mehr möglich. Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Wochen.

    2. Wie äußert sich eine Infektion?

    Die Erkrankung beginnt häufig mit Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen, Abgeschlagenheit und geschwollene Lymphknoten sein. Im Verlauf (oder auch Zeitgleich) entwickeln sich Hauteffloreszenzen (Ausschläge) in Form von Rötungen, Knoten, Bläschen und Pusteln, welche im späteren Verlauf eintrocknen (zentrale Delle als charakteristisches Merkmal), verkrusten und abfallen. Die Hauteffloreszenzen beginnen häufig lokal und breiten sich dann auf andere Körperteile aus. Die Hautveränderungen können teilweise sehr schmerzhaft sein. Es kann auch zu bakteriellen Superinfektionen und Nekrosen kommen. Der Virusnachweis erfolgt in der Regel durch Untersuchung der Hauteffloreszenzen (z. B. Bläschenflüssigkeit, Pustelinhalt, Krusten), oder gegebenenfalls durch Untersuchung von Material aus Tupfern von Hautläsionen oder anderem klinischen Material während der akuten Krankheitsphase (Rachenabstrich) mittels PCR.

    3. Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

    Die Therapie ist in erster Linie auf die Linderung von Symptomen ausgelegt, wichtig ist das Verhindern bakterieller Superinfektionen. Tecovirimat, ein antivirales Medikament, wurde 2022 in der EU auch zur Behandlung des Affenpockenvirus zugelassen. Der Einsatz von Tecovirimat bleibt aber den schweren klinischen Verläufen vorbehalten und ist nicht Mittel der ersten Wahl. Ob in einzelnen Fällen eine medikamentöse Therapie erforderlich ist, entscheidet der behandelnde Arzt.

    Die Behandlung zwischen Klade I und II unterscheiden sich aktuell nicht.

    RKI: Arbeitskreis STAKOB: Hinweise zur Therapie von Affenpocken (06.09.2024)

    4. Wie kann man sich schützen?

    Das Übertragungsrisiko von Mensch zu Mensch wird maßgeblich gesenkt, wenn zum einen enge Haut-zu-Haut-Kontakte und zum anderen Kontakte mit Gegenständen, die länger mit Hautveränderungen von Erkrankten in Berührung waren, vermieden werden. Darüber hinaus sollten Betroffene nach Abheilen aller Läsionen für acht Wochen lang Kondome beim Sex benutzen, da das Virus auch noch eine Zeit lang in der Samenflüssigkeit vorhanden sein könnte. Affenpockenviren können auch außerhalb des Körpers längere Zeit ansteckend sein, deshalb sollten Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Erkrankten eingehalten werden: Händehygiene, Vermeiden des direkten Hautkontakts (speziell der Kontakt zu den Hautausschlägen und dem entstehenden Schorf des Erkrankten), Abstand halten und, wenn dies nicht möglich ist, Verwendung einer FFP2-Maske. Bettwäsche und Kleidungsstücke von Infizierten sollten nicht ausgeschüttelt werden. Wäsche sollte bei 60 Grad gewaschen werden. Bei der Toilettenbenutzung sollte auf entsprechende Hygiene geachtet werden.

    Für medizinisches Personal, das Kontakt mit Erkrankten oder Erkrankungsverdächtigen hat, wird das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung empfohlen bestehend aus: Schutzkittel, Einweghandschuhen, Schutzbrille und Haube sowie einer Atemschutzmaske (mindestens FFP2).

    Erlaubnis-/Anzeigepflicht

    Für die erstmalige Aufnahme von Tätigkeiten der Schutzstufe 3 in Laboratorien bedarf es nach §15 Abs. 1 BioStoffV der Erlaubnis der zuständigen Behörde (in Bayern: das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt). Für die erstmalige Aufnahme nicht gezielter Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 besteht gegenüber der zuständigen Behörde eine Anzeigepflicht nach §16 Abs. 1 Nr. 1b BioStoffV, sofern die Tätigkeiten auf diese Biostoffe ausgerichtet sind und regelmäßig durchgeführt werden sollen. Auch die Aufnahme von Tätigkeiten mit weiteren Biostoffen der Risikogruppe 3 ist anzeigepflichtig (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 BioStoffV).

    Formular für die Anzeige nach § 16 BioStoffV

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