Daten zur Grippesaison in Bayern – Influenza-Meldungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Meldedaten nach IfSG
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll helfen Infektionen frühzeitig zu erkennen, ihre Weiterverbreitung zu verhindern und übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen. Es trat am 1. Januar 2001 in Kraft und regelt unter anderem, welche übertragbaren Krankheiten in Deutschland meldepflichtig sind. Seitdem kam es immer wieder zu Anpassungen, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.
Die Meldepflicht richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt beziehungsweise das befunderhebende Labor, welche auftretende Fälle an das örtliche Gesundheitsamt melden. Die Gesundheitsämter übermitteln alle Fälle an das LGL, das die Daten für Bayern auswertet. Das LGL übermittelt die Daten weiter an das Robert Koch-Institut (RKI), das die Meldezahlen für das Bundesgebiet zusammenstellt.
Eine dieser meldepflichtigen Krankheiten ist die Influenza, auch echte Grippe genannt.
Definition „Influenzasaison”
Aktuelle Meldungen, 48. Kalenderwoche 2024
Für die 48. Meldewoche 2024 wurden in Bayern nach aktuell gültiger Referenzdefinition 143 Influenzafälle nach Infektionsschutzgesetz durch die Gesundheitsämter an das LGL übermittelt.
Insgesamt liegt die Gesamtfallzahl der Saison 2024/25 aktuell bei 587 Fällen.
Die Bewertung der Fälle erfolgt nach der aktuell gültigen Referenzdefinition des RKI (gültig ab 01.01.2019): klinisch-epidemiologisch und klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankungen, sowie alle labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit nicht erfülltem oder unbekanntem klinischen Bild.
Fallzahlen pro Regierungsbezirk als Tabelle
MFR | NB | OB | OFR | OPF | SCH | UFR | gesamt | Saison 2024/25 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
11 | 11 | 81 | 11 | 6 | 8 | 15 | 143 | 587 |
Saisonvergleich: Verlaufskurve der Fallzahlen
Hinweis zu Diagramm und Tabelle:
- Die Bewertung der Fälle erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Meldung gültigen Referenzdefinition des RKI.
- Für einen Saisonvergleich (KW 40 eines Jahres bis KW 16 des Folgejahres) ist die Anzahl der Fälle ab der Meldewoche 40 eines Jahres bis einschließlich der Fallzahl der aktuell gültigen Meldewoche zu addieren.
Beispiel: Zum Vergleich von Saison 2021/2022 mit Saison 2022/2023, Stand KW3 addiert man die Fallzahlen ab KW 40 2021 bis einschließlich der Fallzahlen KW 3 2022 und vergleicht diese Summe mit der Addition der Fallzahlen ab KW 40 2022 bis einschließlich Fallzahlen KW3 2023.
Saisonvergleich: Tabelle der Fallzahlen
Saison | Meldewoche | Anzahl Fälle |
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