Meningokokken-Erkrankungen
Erreger
Meningokokken-Erkrankungen werden durch Bakterien (Neisseria meningitidis) hervorgerufen. Aufgrund unterschiedlicher Kapseleigenschaften der Meningokokken werden derzeit zwölf verschiedene Serogruppen (z. B. A, B, C, Y, W135) unterschieden, wobei in Deutschland Serogruppe B (ca. 50–60 % der Fälle) und Serogruppe C (ca. 20–30 % der Fälle) bei den Erkrankungsfällen dominieren.
Die Übertragung der Meningokokken erfolgt durch engen Kontakt mittels Tröpfcheninfektion. Außerhalb des menschlichen Körpers sterben die Bakterien rasch ab. Bei etwa 10 % der Bevölkerung sind Meningokokken (dann meist apathogene, nicht-invasive Stämme) im Nasen-Rachen-Raum vorhanden, ohne dass sie zu einer Erkrankung führen. In seltenen Fällen treten jedoch schwere Erkrankungen auf.
Krankheitsbild
Die Inkubationszeit (die Zeit zwischen Infektion und ersten Symptomen) dauert in der Regel 3 bis 4 Tage, kann aber einen Zeitraum von 2 bis 10 Tagen umfassen. Nach einem kurzen Vorstadium mit uncharakteristischen Symptomen wie bei einer beginnenden Erkältung treten oft Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Schwindel, Erbrechen, Nackensteifigkeit und schweres Krankheitsgefühl auf. Häufig bestehen auch rotviolette Hautblutungen. Die Erkrankung manifestiert sich danach innerhalb weniger Stunden meist als Hirnhautentzündung (Meningokokken-Meningitis) oder als Sepsis. Eine besonders schwere Verlaufsform im Sinne eines septischen Schocks ist das Waterhouse-Friderichsen-Syndrom, das mit einer hohen Sterblichkeit (35 %) einhergeht.
Behandlung und Prophylaxe
Eine unverzügliche Antibiotika-Behandlung ist für die Prognose einer Meningokokken-Erkrankung entscheidend. Für enge Kontaktpersonen zu einem Meningokokken-Fall wird von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) eine vorbeugende Gabe von Antibiotika (Chemoprophylaxe) empfohlen, um sie vor einer Infektion zu schützen.
Epidemiologie
Meningokokken-Erkrankungen treten weltweit mit unterschiedlicher Häufigkeit auf. Während im Meningitisgürtel der Subsaharazone und in Asien häufig große Epidemien zu verzeichnen sind, treten Meningokokken-Erkrankungen in Europa vergleichsweise selten, meist als Einzelerkrankungen oder in Form von kleineren regionalen Häufungen auf. In Bayern werden jährlich zwischen 30 und 100 invasive Meningokokken-Erkrankungen registriert. Die Häufigkeit von 0,3 bis 0,8 Erkrankungsfällen pro 100.000 Einwohner entspricht auch der bundesweiten Inzidenz. Hierbei sind hauptsächlich kleine Kinder bis fünf Jahre und Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren betroffen (mit je 20–30 % der Fälle).
Impfung
Es existieren Impfstoffe gegen Meningokokken der Serogruppen C, A, W135 und Y und seit 2013 auch gegen Meningokokken der Serogruppe B. In Deutschland spielen die drei Serogruppen A, W135 und Y eine untergeordnete Rolle. Seit dem Jahr 2006 empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C für alle Kinder im 2. Lebensjahr sowie entsprechende Nachimpfungen für Kinder, bei denen die Impfung versäumt wurde. Wenn Indikationen für einen zusätzlichen Impfschutz gegen die in Deutschland nur selten vorkommenden Serogruppen A, W135 oder Y vorliegen, z. B. bei gesundheitlicher Gefährdung, bei Reisen in Endemiegebiete oder bei einer postexpositionellen Impfung, sollte mit einem entsprechendem 4-valenten Konjugatimpfstoff geimpft werden Für den seit Dezember 2013 verfügbaren auf Oberflächenproteinen basierenden Impfstoff gegen die Serogruppe B hat die STIKO bislang keine Standard-Impfempfehlung für Säuglinge oder Kinder ausgesprochen, da wichtige Daten als Entscheidungsgrundlage ausstehen. Dennoch weist die STIKO darauf hin, dass auch ohne eine abschließende STIKO-Empfehlung eine Impfung gemäß Fachinformation für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung sinnvoll sein kann.
Überwachung
Der direkte Nachweis von Meningokokken aus Liquor, Blut, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen sterilen Körpersubstraten (alles Hinweise auf das Vorliegen einer invasiven Meningokokken-Erkrankung) ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Ärzte sind auch zur Meldung verpflichtet, wenn sie eine Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis festgestellt haben. Auch Todesfälle und Verdachtsfälle sind bei diesen Krankheitsformen meldepflichtig. Dies bedeutet, dass Untersuchungslabore bzw. Ärzte alle Meningokokken-Befunde und Erkrankungsfälle an das Gesundheitsamt am Wohnort des Patienten melden müssen. Das Gesundheitsamt ermittelt die Kontaktpersonen und empfiehlt Antibiotika-Behandlung für enge Kontaktpersonen, um weitere Erkrankungsfälle zu verhindern.
Die Gesundheitsämter übermitteln die Fälle an die zuständige Landesstelle (in Bayern: das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)). Die Landesstelle überprüft die Meldungen und analysiert z. B. die Anzahl und regionale Verteilung der Fälle, um Häufungen zu entdecken. Anschließend werden die Fallmeldungen an das Robert Koch-Institut weitergeleitet.
Kumulative Anzahl der Meningokokkenerkrankungen in Bayern 2010–2018 | |||||||||
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Jahr | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Meningokokkenerkrankungen |
60 |
50 |
54 |
47 |
31 |
43 |
42 |
51 |
40 |