Noroviren

Erreger

Noroviren sind weltweit verbreitet. Sie sind für einen Großteil der Magen-Darminfektionen bei Kindern und Erwachsenen verantwortlich. Kleine Kinder und ältere Personen sind besonders oft betroffen. Noroviren sind häufig die Ursache von akuten Gastroenteritis-Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen und Kindergärten.

Infektionen mit Noroviren können das ganze Jahr über auftreten. Ein saisonaler Gipfel ist in den Wintermonaten zu beobachten.

Übertragung

Der Mensch ist das einzige bekannte Reservoir des Erregers. Die Infektiosität ist sehr hoch. Die wichtigste Ansteckungsquelle sind erkrankte Menschen, die die Viren mit dem Stuhl und mit Erbrochenem ausscheiden. Die direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist die häufigste Ursache für Ausbrüche durch Norovirus-Infektionen. Auch Hygienemängel bei der Verarbeitung oder Zubereitung von Lebensmitteln können zur Kontamination von Speisen oder Getränken mit Noroviren und so zu Infektionshäufungen führen. Ebenso ist eine Übertragung durch kontaminierte Gegenstände möglich.

Personen sind insbesondere während der akuten Erkankungsphase und bis zu 48 Stunden nach Abklingen der Symptome ansteckungsfähig.

Krankheitsbild

Die Inkubationszeit beträgt ca. 10–50 Stunden. Noroviren verursachen plötzlich beginnende Magen-Darm-Erkrankungen, die durch schwallartiges, heftiges Erbrechen und/oder starke Durchfälle gekennzeichnet sind und zu einem erheblichen Flüssigkeitsdefizit führen können. In der Regel besteht ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen und Mattigkeit. Die Körpertemperatur kann leicht erhöht sein, meist kommt es jedoch nicht zu hohem Fieber. In der Regel klingen die Symptome bereits nach ein bis zwei Tagen wieder ab.

Schwerwiegende Komplikationen oder gar tödliche Verläufe sind äußerst selten, können aber bei besonders gefährdeten oder vorgeschädigten Personen vorkommen. Die Behandlung erfolgt symptomatisch durch Ausgleich des Flüssigkeits- und Elektrolytverlustes. Spezifisch wirksame antivirale Medikamente stehen nicht zur Verfügung.

Schutzmaßnahmen

Noroviren sind gegenüber Umwelteinflüssen sehr stabil. Sie können 7 – 14 Tage, in seltenen Fällen auch Wochen nach einer akuten Erkrankung mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Aufgrund ihrer hohen Infektiosität genügen kleinste Mengen an infektiösem Material um eine Erkrankung auszulösen. Daher ist die konsequente Einhaltung von Basishygienemaßnahmen besonders wichtig. Dies bedeutet insbesondere das Händewaschen nach dem Toilettengang oder nach Kontakt mit Erbrochenem. Die beim Erbrechen entstehenden Aerosole führen leicht zur Kontamination von Toiletten, Waschbecken, Arbeitsoberflächen oder Kleidung.

Verunreinigungen auf Flächen sollten mit einem feuchten Lappen unter Verwendung eines sauren oder alkalischen Haushaltsreinigers (Hinweis auf Produktbeschreibung: enthält organische Säuren oder Laugen) sofort beseitigt werden. Die gebrauchten Putzlappen sind entweder zu entsorgen oder in der Waschmaschine bei möglichst hoher Temperatur zu waschen. Verschmutzte Wäsche sollte in einem geschlossenen, abwischbaren Behältnis gesammelt und in Abhängigkeit von der Gewebeart mit der höchst möglichen Temperatur mit haushaltsüblichen Waschmitteln gewaschen werden.

Erkrankte Personen sollten kein Essen zubereiten und keine betreuenden Tätigkeiten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen ausüben. Stark immungeschwächte Personen sollten den Kontakt mit Erkrankten vermeiden.

Diagnostik

Die Norovirusdiagnostik basiert auf dem Nachweis von Virusbestandteilen. In der Regel werden Stuhlproben untersucht, aber auch in Erbrochenem sind Viruspartikel nachweisbar. Derzeit gilt der Nachweis mittels molekularbiologischer Methoden (PCR) als Goldstandard der Diagnostik. Daneben sind verschiedene kommerzielle Antigen-ELISA Testkits auf dem Markt.

Der elektronenmikroskopische Nachweis von Noroviren ist möglich, aber nicht geeignet für die Routinediagnostik.

Gesetzliche Regelungen

Der labordiagnostische Nachweis von Norovirus ist nach §7 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Erkrankte Personen dürfen keine Tätigkeiten im Lebensmittelgewerbe nach § 42 Infektionsschutzgesetz ausüben. Erkrankte Kinder unter 6 Jahren dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kindergarten) besuchen.

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