Tierarzneimittelrückstände in Forellen und Saiblinge
Abstract
Forellen und Saiblinge erfreuen sich in Bayern und in ganz Deutschland einer großen Beliebtheit als Speisefische. 2023 untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 46 Forellen und Saiblinge auf Rückstände von Antibiotika und Triphenylmethanfarbstoffen. In 11 Fischen fanden sich Rückstände verschiedener Antibiotikawirkstoffe, allerdings jeweils deutlich unterhalb der geltenden Höchstmengen. In den restlichen 35 Proben waren keine Antibiotikarückstände bestimmbar. Verbotene Triphenylmethanfarbstoffe waren in keiner Probe vorhanden.
Einleitung
Erzeugnisse aus Aquakultur sind in Einzelfällen immer wieder auffällig hinsichtlich Rückständen von Tierarzneimitteln. Deswegen richtete das LGL in der Vergangenheit ein besonderes Augenmerk auf diese Produktgruppe. 2020 untersuchte das LGL unter dem Motto „Pangasius, Tilapia & Co“ Fisch aus asiatischer Aquakultur und 2022 Garnelen auf Tierarzneimittelrückstände. Im vergangenen Jahr knüpfte das LGL wieder an Schwerpunktprogramme aus den Jahren 2018 und 2019 an und stellte Forellen und Saiblinge aus Aquakultur in den Fokus der Untersuchungen auf Rückstände von Antibiotika und Triphenylmethanfarbstoffen.
Forellen und Saiblinge sind beliebte Speisefische. Die Bedeutung lässt sich auch an der erzeugten Menge ablesen, die sich nach einem zwischenzeitlichen leichten Rückgang wieder dem Niveau der Jahre 2013 und 2014 angenähert hat. So stammten 2022 gut 11.000 Tonnen Forellen und Saiblinge aus bayerischer Teichwirtschaft [[1]1]. Das wiederum entspricht ziemlich gut 60 % der Gesamtmenge an Fisch, die 2022 in deutschen Aquakulturbetrieben erzeugt wurde.
Natürlich untersuchte das LGL auch Forellen und Saiblinge anderer Herkunft, die über die Lebensmittelüberwachung im bayerischen Handel entnommen wurden. Insgesamt analysierten die LGL-Spezialisten 46 Fische, davon 33 Forellen und 13 Saiblinge. Eine Übersicht über die Herkunft der Proben bietet nachfolgende Abbildung.
Das LGL setzt für die Untersuchung leistungsstarke LC-MS/MS-Geräte (Flüssigkeitschromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung) ein. Diese ermöglichen den simultanen Nachweis einer Vielzahl an Wirkstoffen bis in den Spurenbereich. In diesem Fall wurde auf gut 60 Wirkstoffe und teilweise auch deren Metabolite aus unterschiedlichen Antibiotikaklassen, wie den Tetracyclinen, Sulfonamiden, Chinolonen, Makroliden oder Penicillinen getestet.
Weiterhin wurde auch auf Rückstände von Triphenylmethanfarbstoffe analysiert. Sie wirken bei Fischen gegen Parasiten, Pilze und Bakterien. Diese Farbstoffe stehen jedoch im Verdacht, krebserregend zu sein und sind daher EU-weit nicht für den Einsatz bei Lebensmittel liefernden Tieren zugelassen. Bekanntester Vertreter ist das Malachitgrün. Wie alle anderen Triphenylmethanfarbstoffe, wird Malachitgrün nach der Aufnahme rasch in die farblose Leuko-Form umgewandelt. In der Fischmuskulatur ist Leukomalachitgrün dann mitunter noch Monate nach der Aufnahme von Malachitgrün nachweisbar.
Ergebnisse
In 11 der 46 untersuchten Proben waren Rückstände verschiedener Wirkstoffe vorhanden, allerdings jeweils weit unterhalb der geltenden Rückstandshöchstmengen. In fünf Fischen war Enrofloxacin nachweisbar, ein Wirkstoff aus der Stoffgruppe der Fluorchinolone. In vier Proben fand sich das aus der Gruppe der Diaminopyrimidine stammende Trimethoprim, in drei Proben Oxytetracyclin (davon einmal zusammen mit Enrofloxacin und einmal mit Trimethoprim) und in einer Probe Oxolinsäure, die der Klasse der Chinolone zuzuordnen ist. In den restlichen 35 Proben waren keine Antibiotikarückstände bestimmbar.
Höchstmengenüberschreitungen, ebenso wie Antibiotika, deren Verabreichung an Lebensmittel liefernde Tiere verboten ist, waren nicht zu verzeichnen. Insofern hätten auch alle Fische bedenkenlos verzehrt werden können.
Einfacher darzustellen ist das Ergebnis der Untersuchung auf Triphenylmethanfarbstoffe. Alle Fische wurden zusätzlich auf diese Wirkstoffe hin untersucht. In keiner Probe konnten Rückstände von Malachitgrün oder dessen Metaboliten Leukomalachitgrün detektiert werden. Auch Rückstände anderer Vertreter aus der Klasse der Farbstoffe waren nicht enthalten. Dieses Ergebnis ist besonders erfreulich, denn das LGL weist Rückstände von Leukomalachitgrün in Fisch aus Aquakultur zwar vereinzelt, aber doch immer wieder nach.
Fazit
Insgesamt brachte der Untersuchungsschwerpunkt für alle Verbraucherinnen und Verbraucher ein erfreuliches Ergebnis. Der vereinzelte Nachweis von Antibiotikarückständen zeigt, dass Antibiotika zwar angewendet, zugleich aber alle Vorgaben hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen eingehalten werden. Auch Wirkstoffe, deren Verabreichung an Lebensmittel liefernde Tiere verboten ist, waren nicht vorhanden, sodass dem Genuss nichts im Wege steht.
Maßnahmen und Ausblick
In 23 % der untersuchten Forellen und Saiblinge wies das LGL Rückstände von Antibiotika nach, die gesetzlichen Rückstandshöchstmengen wurden jedoch erfreulicherweise durchweg eingehalten. Besondere Maßnahmen waren daher nicht erforderlich.
Im Vergleich zu den Untersuchungen von Forellen und Saiblingen in den Jahren 2018 und 2019 (siehe Artikel unter „Mehr zu diesem Thema“) hat sich der Anteil von Proben mit Tierarzneimittelrückständen jedoch nicht verändert,
daher wird das Untersuchungsprogramm in den nächsten Jahren neu aufgelegt.
Literatur
Mehr zu diesem Thema
Allgemeine Informationen zum Thema
- Schwerpunkt Forellen und Saiblinge - Sonderuntersuchungsprogramm 2019
- Tierarzneimittelrückstände in Forellen - Untersuchungsergebnisse 2018
- Tierarzneimittelrückstände bei Pangasius, Tilapia & Co - Untersuchungsergebnisse 2020