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Schwerpunkt Forellen und Saiblinge - Sonderuntersuchungsprogramm 2019
Hintergrund
Die Forellen- und Saiblingsteichwirtschaft ist ein bedeutender Wirtschaftssektor in Bayern. So wurden 2018 gut 3.000 Tonnen Forellen und Saiblinge in Bayern erzeugt. Das entspricht etwa 30 % der gesamten deutschen Jahresproduktion. Das LGL hat im Rahmen eines Sonderuntersuchungsprogrammes 50 Forellen und Saiblinge untersucht. Jeder Fisch wurde auf Rückstände von Tierarzneimitteln, Ethoxyquin und Schwermetalle sowie mittels Stabilisotopenanalytik auf seine Herkunft überprüft. Die ermittelte Herkunft verglich das LGL mit den im Rahmen der Probenahme erfassten Angaben bzw. der Kennzeichnung auf der Verpackung. Bei frischem Fisch aus dem Handel hat das LGL zusätzlich stichprobenartig einen Auftaunachweis durchgeführt, um zu testen, ob der Fisch vorher bereits gefroren war.
Stabilisotopenanalytik
Die Isotopenverhältnisse von Wasserstoff und Sauerstoff stehen in engem Zusammenhang mit den vorherrschenden klimatischen Bedingungen und können charakteristisch für eine geografische Herkunft sein. Die Stickstoff-, Kohlenstoff- und Schwefel-Isotopenverhältnisse werden dagegen überwiegend durch die aufgenommene Nahrung beeinflusst. Eine sichere Bestimmung der geografischen Herkunft ist möglich, wenn sich die Isotopenverhältnisse der geografischen Herkünfte deutlich voneinander unterscheiden und wenn eine ausreichende Anzahl von Vergleichsdaten vorliegen. Das LGL untersuchte mit der Stabilisotopenanalyse 40 Proben Forellen und zehn Proben Saiblinge, davon 32 mit der Herkunft Deutschland. Sechs stammten aus der Türkei, vier aus Spanien, vier aus Dänemark, zwei aus Italien und zwei aus Frankreich. Die statistische Auswertung von Multielementdaten zeigt, dass sich Forellen und Saiblinge aus Deutschland von denen aus der Türkei, Spanien und Italien unterscheiden lassen. Forellen und Saiblinge aus Frankreich und Dänemark lassen sich dagegen nicht von Forellen und Saiblingen aus Deutschland differenzieren. Um die Aussagekraft der Daten weiter zu erhöhen, führt das LGL die Untersuchungen fort.
Kennzeichnung/Herkunftsangaben
Bei den Einzelhandelsproben prüfte das LGL die Kennzeichnung auf der Verpackung. Bei zwei Proben beanstandete das LGL formale Kennzeichnungsmängel, zum Beispiel ein fehlendes Einfrierdatum. Da sich auf den Verpackungen häufig auch Verweise auf weitere Angaben im Internet befanden, etwa mittels QR-Code, bezog das LGL die Angaben im Internet in die Kennzeichnungsprüfung mit ein. Bei einer Probe widersprach die Herkunftsangabe im Internet der Herkunftsangabe auf der Verpackung. Bei einer weiteren Probe war die im Internet angegebene Haltungsform falsch. Bei den Proben von Direktvermarktern bzw. Fischzüchtern hat die Lebensmittelkontrolle vor Ort die Herkunft der Fische ermittelt. Dabei stellte sich bei vier Proben heraus, dass der Fischzüchter die lebenden Fische in bereits schlachtreifer Größe zugekauft hatte und sich die Fische nur kurze Zeit im Teich des Fischzüchters befunden hatten. Der Verbraucher wird jedoch beim Einkauf in einer Fischzucht davon ausgehen, dass die dort angebotenen Forellen bzw. Saiblinge auch dort großgezogen wurden. Um eine Täuschung des Verbrauchers zu verhindern, muss deshalb die tatsächliche Herkunft der Fische angegeben werden, wenn sie nicht mindestens die Hälfte ihres Schlachtgewichts in der Fischzucht erlangt oder sich nicht mehr als die Hälfte der Aufzuchtzeit in der Fischzucht befunden haben. In den genannten vier Fällen informierte das LGL die Behörden vor Ort, um die Herkunftskennzeichnung im Hofladen zu prüfen.
Auftaunachweis
Ehemals gefrorener Fisch, der nach dem Auftauen angeboten wird, muss als aufgetaute Ware gekennzeichnet werden. Daher überprüfte das LGL stichprobenartig bei 13 als frisch angebotenen Forellen, ob es sich dabei tatsächlich um frische Fische oder möglicherweise um Auftauware handelte. Nur bei einer Probe ergab sich ein Verdacht, dass die Forelle bereits gefroren war und im aufgetautem Zustand angeboten wurde. Bei allen anderen Proben handelte es sich eindeutig um frische Ware.
Ethoxyquin
Futtermitteln wurde zur Stabilisierung häufig Ethoxyquin zugesetzt. Dieses kann aufgrund seiner antioxidativen Eigenschaften nicht nur vorhandene Vitamine wie Vitamin A und E stabilisieren, sondern schützt auch das im Futtermittel befindliche Fett vor Verderb. Als Zusatzstoff E 324 war Ethoxyquin lange unter anderem für Fischfutter zugelassen. Aufgrund ungenügender Daten zur Sicherheit des Zusatzstoffs durften Ethoxyquin-haltige Mischfuttermittel nur noch bis 31. März 2020 in Verkehr gebracht und bis 30. Juni 2020 verwendet werden. Wegen seiner fungiziden Wirkung wird der Stoff Ethoxyquin auch als Pflanzenschutzmittelwirkstoff mit einem Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg in Lebensmitteln eingestuft. Von den 50 untersuchten Fischproben enthielt nur eine Probe Regenbogenforellen vom Direktvermarkter Ethoxyquin knapp oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg. In allen anderen Proben hat das LGL keine quantifizierbaren Rückstände an Ethoxyquin nachgewiesen. Die aktuelle lebensmittelrechtliche Beurteilung der Ethoxyquin-Rückstände erfolgte in Übereinstimmung mit der Einschätzung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus dem Jahr 2006. Danach wird Ethoxyquin bis zum Ablauf der Verwendungsfrist nicht als flanzenschutzmittelrückstand beurteilt, da von einer legalen Anwendung von Ethoxyquin als Futtermittelzusatzstoff auszugehen ist.
Allerdings wies das LGL das Abbauprodukt von Ethoxyquin, das Ethoxyquin-Dimer, in acht Proben Forellen und acht Proben Saiblingen mit einem durchschnittlichen Gehalt von 0,20 mg/kg nach. Die Befunde an Ethoxyquin-Dimer in einem größeren Teil der Proben zeigen, dass Ethoxyquin-haltige Futtermittel aktuell noch in der Forellen- und Saiblingsteichwirtschaft eingesetzt werden. Daher wird das LGL auch in Zukunft die Untersuchung von Ethoxyquin und seinen Metaboliten in Fisch fortsetzen, insbesondere da die Aufbrauchfrist von Ethoxyquin-haltigen Futtermitteln endet.
Antibiotikarückstände
Mittels LC-MS/MS untersuchte das LGL die Forellen und Saiblinge auf etwa 50 verschiedene Antibiotikawirkstoffe aus Substanzklassen wie den Tetrazyklinen, Sulfonamiden, Chinolonen, Makroliden, Diaminopyrimidinen und Amphenicolen. 43 Proben (86 %) wiesen keinerlei Antibiotikarückstände auf und in sieben Proben (14 %) detektierte das LGL Rückstände unterhalb der geltenden Höchstmenge. Höchstmengenüberschreitungen waren erfreulicherweise nicht zu verzeichnen.
Triphenylmethanfarbstoffe
Das zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe gehörende Malachitgrün bzw. dessen Metabolit Leukomalachitgrün war in den vergangenen Jahren immer wieder in Forellen unterschiedlicher Herkunft nachweisbar. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein Tierarzneimittel, das seit 2004 EU-weit für die Verwendung bei Fischen, die zur Lebensmittelerzeugung gehalten werden, nicht mehr zugelassen ist und möglicherweise kanzerogene und genotoxische Eigenschaften aufweist. In keiner der Proben des Untersuchungsschwerpunktes Forellen und Saiblinge wies das LGL Rückstände von Triphenylmethanfarbstoffen nach.
Schwermetalle
Das LGL untersuchte die Proben auch hinsichtlich der Kontamination mit den Schwermetallen Quecksilber, Blei und Cadmium. Quecksilber konnte dabei in allen Proben nachgewiesen werden, allerdings lagen die Gehalte auf einem sehr niedrigen Niveau. Die am höchsten belastete Probe schöpfte den vorgeschriebenen Höchstgehalt nur zu 13 % aus. Ein noch besseres Bild war für die Schwermetalle Blei und Cadmium zu verzeichnen, die in keiner der Proben nachgewiesen wurden.
Fazit
Insgesamt beanstandete das LGL fünf der 50 Proben. Zweimal stellte das LGL formale Kennzeichnungsmängel fest, zweimal verwies das LGL auf widersprüchliche Angaben auf der Verpackung und im Internet. In einem Fall beanstandete das LGL eine Täuschung hinsichtlich der tatsächlichen Herkunft der Fische. Im Hinblick auf die Beanstandungsquote von 10 % ist erfreulich, dass das LGL keine Probe aufgrund einer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte von Rückständen oder Kontaminanten beanstanden musste.