Organochlorpestizide – die "Klassiker" unter den Wirkstoffen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln

Was versteht man unter Organochlorpestiziden?

Als Organochlorpestizide wird eine Stoffgruppe bezeichnet, die Produkte von Chlorierungen verschiedener Kohlenwasserstoffe sind. Die Entwicklung dieser Stoffe für den Einsatz als Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel begann bereits vor vielen Jahrzehnten. In der Folge wurden die Organochlorpestizide weltweit in großen Mengen eingesetzt, vor allem zur Insektenbekämpfung. Bekannte Vertreter sind DDT, Lindan, Aldrin, Dieldrin, Chlordan und Camphechlor (Toxaphen). Als Fungizid (Mittel gegen Pilze) hatte Hexachlorbenzol (HCB) große Bedeutung. Nachdem man in den fünfziger und sechziger Jahren die negativen Eigenschaften dieser Stoffe erkannt hatte, begann man in den Industrieländern nach und nach den Einsatz dieser Verbindungen zu verbieten. Als letztem Organochlorpestizid wurde im Jahr 2001 Lindan die Zulassung als Wirkstoff von Pflanzenschutzmitteln EU-weit entzogen.

Warum gibt es Organochlorpestizide in Lebensmitteln?

Nach der Zulassung der Organochlorpestizide zur landwirtschaftlichen Anwendung befanden sich nach kurzer Zeit Rückstände auf und in allen landwirtschaftlichen Produkten. Als besonders negative Eigenschaften dieser Verbindungsklasse hatten ihre gute Fettlöslichkeit und extreme chemische Stabilität, zur Folge, dass sie im tierischen Organismus kaum abgebaut wurden, sondern sich vor allem im Fett der Organismen anreicherten. Insbesondere am Ende der Nahrungskette bis hin zum Menschen (Frauenmilch) waren teilweise hohe Rückstände zu finden. Trotz der in vielen Staaten (mit Ausnahme einiger Entwicklungsländer) bereits seit langer Zeit erlassenen Anwendungsverbote wurden sie wegen ihres jahrzehntelangen weltweiten Einsatzes durch Witterungseinflüsse (Wind, Regen, Sonne) über den gesamten Globus verteilt. Sie können deshalb auch noch Jahrzehnte nach ihrer Ausbringung in geringsten Spuren in Böden und Gewässern vorhanden sein und sind je nach Reinheit des Futters auch heute noch in Lebensmitteln tierischer Herkunft in unterschiedlichen, jedoch sehr niedrigen Gehalten zu finden.

Wo findet man Organochlorpestizide hauptsächlich?

In pflanzlichen Lebensmitteln sind Organochlorpestizide nur selten nachweisbar. Bei Lebensmitteln tierischer Herkunft liegt aufgrund des bereits erwähnten Anreicherungseffektes im Fettgewebe eine deutlich größere Rückstandswahrscheinlichkeit vor. Jedoch haben die bereits vor langer Zeit erlassenen Anwendungsverbote mittlerweile bei den meisten Erzeugnissen zu einem drastischen Rückgang der Belastung geführt. Überdurchschnittliche Gehalte an Organochlorpestiziden können vor allem Lebensmittel aus freier Wildbahn aufweisen, da sie keiner kontrollierten Fütterung unterliegen. Entscheidend für die Rückstandsbelastung sind dabei die Kontamination der Umwelt der Tiere, sowie der jeweilige Fettgehalt des Fleisches. Generell sind vor allem fettreiche Tierarten betroffen:

  • Seefische: z. B. Makrele, Hering, Heilbutt,
  • Binnenfische: z. B. Aal, Karpfen, Barbe,
  • Wild: Wildschwein.

Höhere Gehalte an Organochlorpestiziden können auch fettreiche Fische aus Aquakulturen aufweisen (z. B. Lachse), da sie zum Teil noch Futter erhalten, das aus den Meeren stammt.

Aktuelle Belastungssituation

Wenngleich in mehr als der Hälfte der untersuchten Lebensmittel tierischer Herkunft noch Rückstände an Organochlorpestiziden nachgewiesen werden, so sind Höchstmengenüberschreitungen nur noch äußerst selten zu verzeichnen. Die dafür verantwortlichen Altlasten sind mittlerweile weitgehend aufgedeckt und beseitigt.

Im Einzelnen stellt sich folgende Rückstandssituation dar:

Schweinefleisch, Rindfleisch, Geflügelfleisch, Milch, Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse:

Bei diesen wichtigsten von Tieren gewonnenen Lebensmitteln sind gewöhnlich nur noch äußerst geringe Spuren an Organochlorpestiziden nachweisbar, bei Schweinefleisch überwiegen sogar bereits die rückstandsfreien Proben. Häufiger nachweisbar sind dabei vor allem nur noch zwei Stoffe: Hexachlorbenzol (HCB) und pp-DDE, ein besonders stabiles Abbauprodukt von DDT. Die durchschnittlich festgestellten Gehalte liegen bei weniger als 0,005 mg/kg Fett und damit häufig im Bereich der Nachweisgrenze. Die zulässigen Grenzwerte nach der europäischen Pestizidrückstände-Höchstgehalts-Verordnung (VO (EG ) 396/2005) werden damit bei HCB im Schnitt zu etwa 2 ‰, bei DDE zu weniger als 1 ‰ ausgeschöpft. Das Insektizid Lindan, das früher ebenfalls häufiger nachweisbar war, tritt seit dem erlassenen Anwendungsverbot nur noch sehr selten auf.

Ebenfalls nur geringfügige Gehalte an Organochlorpestiziden weisen Garnelen, sehr magere Fischarten (z. B. Seelachs, Tunfisch, Hecht, Barsch), sowie mageres Wildfleisch auf (z. B. Reh, Rotwild).

Trotz vergleichsweise höherer Rückstandsgehalte ergaben sich bei den oben genannten fettreichen Seefischarten keine Höchstmengenüberschreitungen. Jedoch enthalten diese noch eine Reihe weiterer Organochlorpestizide, die bei anderen Lebensmitteln kaum auftreten: z. B. Dieldrin, Chlordan, Toxaphen.

Aus den Untersuchungsergebnissen ist allgemein festzustellen, dass die Rückstandssituation bei den Organochlorpestizden eine ähnlich positive Entwicklung genommen hat wie bei den chemisch verwandten Polychlorierten Biphenylen (PCB).

Wie schädlich sind Organochlorpestizide für die menschliche Gesundheit?

Organochlorpestizide weisen eine vergleichsweise geringe akute Toxizität auf. Ihr Hauptgefährdungspotenzial liegt in ihrer Anreicherung im Organismus und den daraus resultierenden chronischen Wirkungen, die vor allem zu einer Schädigung des Nervensystems führen. Die mittlerweile nur noch geringe Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen an Organochlorpestiziden kann nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Gesundheit des Verbrauchers jedoch nicht beeinträchtigen.

Maßnahmen des Staats zum Schutz der Verbraucher

Nach Bekanntwerden der negativen Eigenschaften der Organochlorpestizide wurden bereits vor über 40 Jahren die gefährlichsten Stoffe verboten und Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln festgelegt (Rückstands-Höchstmengenverordnung). In zahlreichen Untersuchungsprogrammen wurden Belastungsquellen aufgespürt und beseitigt. Aufgrund der Verbesserung der Rückstandssituation konnten Grenzwerte abgesenkt und EU-weit harmonisiert werden. Mit der Einführung der EG-Pestizidrückstände-Höchstgehalts-Verordnung (VO (EG ) 396/2005) gelten seit dem 1. September 2008 für fast alle Lebensmittel gemeinschaftsweit gleiche Rückstandshöchstgehalte für Pestizide. Dieses Verfahren gibt den Lebensmittelherstellern höhere Sicherheit für die Produktion und den Handel, es dient gleichzeitig dem angestrebten hohen Verbraucherschutzniveau. Die sehr aufwendige Untersuchung von Lebensmitteln wird dennoch konzentriert fortgeführt, um noch verbliebene Altlasten aufzuspüren bzw. neue Kontaminationen, z. B. durch Importe, frühzeitig zu entdecken. Zusätzlich bestehen auch Höchstmengen für Rückstände von Organochlorpestiziden in Futtermitteln, die ebenfalls umfangreich kontrolliert werden.

Verbraucher-Tipps

Aufgrund der allgemein positiven Rückstandssituation können in Bezug auf die Organochlorpestizid-Belastung prinzipiell alle Lebensmittel bedenkenlos verzehrt werden. Wer die Aufnahme dieser Schadstoffe minimieren will, sollte fettreiche Fischarten wie Aal, Heilbutt, Makrele und Hering und auch Fischleber seltener verzehren. Auch die sehr fettreichen Lachse aus Aquakulturen weisen durchschnittlich höhere Rückstandsgehalte als Wildlachse auf. Diese sind sehr viel magerer und stammen meist aus Regionen im Pazifik, die nur gering belastet sind. Wildlachse sind deshalb zu den rückstandsarmen Fischen zu zählen.

Wie die laufenden Untersuchungen zeigen, ist bei Wildschweinfleisch nach wie vor in einzelnen Fällen mit erhöhten DDT-Gehalten zu rechnen. Bei Verzehr des Magerfleisches ist die Schadstoffaufnahme jedoch nur gering und mit anderen mageren Wildarten vergleichbar.