Zuchtlachs aus Chile - Untersuchungsergebnisse 2008

Abbildung 1: Atlantischer Lachs

Abbildung 1: Atlantischer Lachs

Quelle: DLS: Digital Library System (www.fws.gov/dls)

Fische und Meeresfrüchte werden bei den Konsumenten immer beliebter. Der Anstieg des bundesdeutschen Pro-Kopf-Verbrauchs auf eine neue Höchstmarke von 16 kg im vergangenen Jahr folgt damit einem weltweiten Trend. Der wachsende Bedarf kann aufgrund der Überfischung der Meere nur durch die Produktion in Fischfarmen gedeckt werden. Fragt man nach den Vorlieben der bundesdeutschen Verbraucherinnen und Verbraucher, spielt der Lachs unter den Zuchtfischen die bedeutendste Rolle. Noch vor Jahren als Delikatesse gehandelt, ist er durch das Angebot aus der Aquakultur zunehmend für jedermann erschwinglich geworden. Diese Massenproduktion hat jedoch auch häufig nachteilige Folgen. Bei zu dichtem Besatz können sich Schädlinge und Krankheiten rasch ausbreiten, was die Anwendung von Pestiziden und Tierarzneimitteln erforderlich macht. Dieser Einsatz ist bei Speisefischen, die für den europäischen Binnenmarkt produziert werden, jedoch durch EU-Recht streng reglementiert.

Abbildung 2: Mehrere hintereinander angeordnete eckige Aufzuchtbecken, von denen jedes zahlreiche Lachssetzlinge enthält

Abbildung 2: Mit Lachssetzlingen befüllte Aufzuchtbecken

Quelle: Mundo Acuícola (www.mundoacuicola.cl)

Chile hat in den letzten Jahren Norwegen als weltgrößten Produzenten von Zuchtlachs abgelöst. Im Rahmen eines Sonderprogramms hat das LGL daher im Frühsommer 2008 bayernweit im Handel Proben von chilenischem Zuchtlachs entnehmen lassen, um diese auf ein breites Spektrum von Rückständen und Kontaminanten zu untersuchen. Es wurde auf Antibiotika, darunter die verbotenen Nitrofurane und Chloramphenicol, Avermectinanthelminthika, Triphenylmethanfarbstoffe, Kupferverbindungen aus Antifouling-Anstrichen und Käfignetzbehandlungen, Pyrethroide sowie Organochlorverbindungen und polychlorierte Biphenyle (PCB) geprüft.

Abbildung 3: Aufnahme einer Bucht an der chilenischen Pazifikküste mit bewaldeten Bergen im Hintergrund: Im Zentrum des Bildes befinden sich im Meer zwölf rechteckige Netzgehege, in zwei Reihen à sechs Stück nebeneinander angeordnet

Abbildung 3: Eine Bucht an der chilenischen Pazifikküste mit zwölf im Meer befindlichen Netzgehegen.

Quelle: Lighthouse Foundation – Stiftung für die Meere und Ozeane (www.lighthouse-foundation.org)

Untersuchungsspektrum

Antibiotika

Antibiotika sind Arzneimittel zur Bekämpfung bakterieller Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier. Sie werden in der Human- und Veterinärmedizin sehr häufig verwendet und in der Fischzucht auch prophylaktisch eingesetzt, um Infektionen oder eine schnelle Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. Bekannte Vertreter sind neben den EU-weit verbotenen Nitrofuranen und Chloramphenicol die zugelassenen Aminoglycoside sowie Tetracycline und Chinolone. Gesetzliche Höchstmengen für in der Fischzucht zugelassene Antibiotika sind in der EWG-Tierarzneimittelrückstände-HöchstmengenVO (VO (EWG) 2377/90) geregelt.

Avermectinanthelminthika

Unter Anthelminthika fasst man eine Gruppe von Wirkstoffen zusammen, die gegen Würmer (Helminthen) eingesetzt werden. Hierzu zählen u. a. auch die sogenannten Avermectine, Fermentationsprodukte des Strahlenpilzes Streptomyces avermitilis, von denen einige anschließend noch chemisch verändert werden. Sie können auch bei Befall mit äußerlichen Parasiten (Ektoparasiten) verabreicht werden. Für die Anwendung bei Fischen ist in der Europäischen Union nur die Substanz Emamectin zugelassen.

Triphenylmethanfarbstoffe

Triphenylmethanfarbstoffe, wie Brillantgrün, Kristallviolett und Malachitgrün, sind gegen Pilze und Parasiten wirksam. In der EU sind diese Substanzen als Tierarzneimittel in der Lebensmittelproduktion jedoch nicht zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit stuft Malachitgrün und sein Abbauprodukt Leukomalachitgrün als erbgutschädigend und/oder krebserzeugend ein. Auch Kristallviolett steht im Verdacht, krebserregend zu sein.

Antifoulings

Antifoulings sollen den Bewuchs (Fouling) von Boots- und Schiffsrümpfen sowie Käfignetzen mit Bakterien, Algen, Nesseltieren, Weichtieren oder Gliederfüßern verhindern. In der Vergangenheit kamen vor allem Organozinnverbindungen, wie Tributylzinn (TBT), zum Einsatz, die sich jedoch als akut toxisch erwiesen. Darüber hinaus können sie hormonelle Störungen hervorrufen und sich wegen ihrer hohen Stabilität im maritimen Ökosystem anreichern. Infolge der weltweiten Bestrebungen, diese Substanzen zu verbieten, haben kupferhaltige Biozide als Ersatz stark an Bedeutung gewonnen. Da diese im Vergleich zu organischen Zinnverbindungen weniger wirksam sind, müssen sie in höheren Konzentrationen eingesetzt werden.

Pyrethroide

Pyrethroide werden in der Tiermedizin zur Bekämpfung von Ektoparasiten eingesetzt. Lachse, die für den EU-Markt gezüchtet werden, können bei Befall mit Fischläusen mit den Wirkstoffen Cypermethrin und Deltamethrin behandelt werden. Dabei dürfen die Rückstände im verzehrsfähigen Fisch die festgelegten Höchstmengen nicht überschreiten (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90).

Organochlorpestizide und polychlorierte Biphenyle (PCB)

Organochlorpestizide, zu denen Verbindungen wie Lindan und DDT zählen, wurden aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit als Schädlingsbekämpfungsmittel weltweit in großen Mengen eingesetzt. Polychlorierte Biphenyle fanden Verwendung in der industriellen Produktion, unter anderem als Kühlflüssigkeit in Transformatoren und Weichmacher in Lacken und Kunststoffen. Beide Stoffgruppen zählen zu den sogenannte Organochlorverbindungen, die sich durch eine hohe Fettlöslichkeit und Stabilität auszeichnen. Diesem Umstand ist zu verdanken, dass diese Substanzen in alle Ökosysteme der Welt Einzug gehalten haben, obwohl ihre Verwendung in den letzten Jahrzehnten aufgrund ihrer gesundheitsgefährdenden Eigenschaften stark reduziert beziehungsweise in vielen Ländern sogar verboten wurde.

Untersuchungsergebnisse

Insgesamt wurden 17 Proben von zwölf verschiedenen Herstellern untersucht. Kupfer, Pyrethroide sowie Nitrofurane und Chloramphenicol wurden nicht nachgewiesen. Im Hinblick auf Organochlorpestizide und PCB erwiesen sich die Proben als nahezu unbelastet. Von diesen Umweltkontaminanten enthielt europäischer Zuchtlachs aus dem Nordatlantik, der im selben Zeitraum untersucht wurde, eine größere Anzahl von Stoffen in etwas höheren Konzentrationen im Vergleich zum chilenischen Lachs. Auch die meisten übrigen Stoffe, auf die geprüft wurde, waren in den Proben nicht enthalten. Zweimal wurde das Antibiotikum Oxytetracyclin nachgewiesen, die ermittelten Gehalte lagen jedoch unterhalb der zulässigen Höchstmenge. Zwei andere Proben mussten beanstandet werden, da Rückstände von Tierarzneimitteln enthalten waren, deren Anwendung in der EU bei Fischen nicht zugelassen ist. Im einen Fall wurde das Anthelminthikum Abamectin nachgewiesen, im anderen Fall der Triphenylmethanfarbstoff Kristallviolett.

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