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Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Unter der Bezeichnung Polychlorierte Biphenyle (PCB) fasst man mehr als 200 verschiedene, stets in Gemischen auftretende chemische Verbindungen zusammen. Sie bestehen alle aus dem gleichen Grundgerüst (Biphenyl), das jedoch unterschiedlich chloriert ist. Nach ihrer erstmaligen Synthese im Jahr 1929 wurden die PCB über Jahrzehnte weltweit in großen Mengen produziert (weltweit ca. 1,5 Mio. Tonnen). Aufgrund ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften (u. a. schwer entflammbar, sehr stabil, hoch viskos, nicht leitend) setzte man sie in den verschiedensten technischen Bereichen ein, z. B. als Weichmacher in Lacken, Kunststoffen und Baumaterialien, wie auch als Hydraulikflüssigkeit und Isolator für Transformatoren und Kondensatoren.
Das Gefährdungspotenzial der PCB liegt vor allem in ihrer langsamen Abbaubarkeit, sowohl in der Umwelt als auch in Lebewesen. Als gut fettlösliche Substanzen reichern sie sich im Organismus an, sodass im Verlauf der Nahrungskette bis hin zum Menschen ein Anstieg der PCB-Belastung zu verzeichnen ist. Ihre akute Toxizität für Mensch und Tier ist zwar gering, langfristig kann es jedoch durch Speicherung im Körperfett zu Störungen des Immunsystems und anderer Organfunktionen kommen. Eine besonders wichtige Rolle spielen hierbei die sogenannten dioxinähnlichen PCB (dl-PCB), die in ihrer Toxizität den Dioxinen gleichen und deshalb zusammen mit diesen einer speziellen Höchstgehaltsregelung unterworfen sind (Verordnung (EU) 2023/915, Kontaminanten-Höchstgehalt-VO). Die nicht-dioxinähnlichen PCB (ndl-PCB) sind deutlich weniger toxisch und unterliegen daher einer separaten Höchstgehaltsregelung innerhalb derselben Verordnung.
Die zahlreichen negativen Eigenschaften der PCB führten zunächst im Jahr 1978 zu einem Verbot der PCB in offenen Systemen, dem 1989 ein vollständiges Verkehrs- und Anwendungsverbot folgte (1989 PCB-Verbots-VO, 1993 Übernahme in die Chemikalien-Verbots-VO). Um die Aufnahme von PCB über die Nahrung zu begrenzen, wurden im Jahr 1989 im Rahmen der sogenannten Schadstoff-Höchstmengen-VO (seit März 2010 ersetzt durch die nationale Kontaminanten-VO) für alle Lebensmittel tierischen Ursprungs Grenzwerte festgelegt. Etwas später folgte auch eine entsprechende Regelung für Futtermittel. Aktuell sind für sechs Verbindungen aus der Gruppe der nicht-dioxinähnlichen PCB, die als Indikatoren für die PCB-Gesamtbelastung herangezogen werden, sowie für zwölf PCB-Kongenere, die in ihrer toxischen Wirkung den Dioxinen ähneln (dl-PCB), zusammen mit den Dioxinen jeweils Summen-Höchstgehalte in der Verordnung (EU) 2023/915 festgelegt.
Die Kontamination von Lebensmitteln mit PCB erfolgt primär über die weite Verbreitung dieser Stoffe in der Umwelt. Daraus resultiert eine Grundbelastung, die je nach Lebensmittel und Region variieren kann. Als Folge des Anwendungsverbots für PCB ist dieses Belastungsniveau in den letzten Jahren bei den meisten Erzeugnissen erheblich zurückgegangen. Waren noch vor etwa 20 Jahren in allen tierischen Fetten deutliche PCB-Gehalte nachweisbar, so liegen diese nunmehr bereits für die meisten Erzeugnisse an der Nachweisgrenze.
Über diese sehr niedrige Grundbelastung hinaus können jedoch z. B. außergewöhnliche Kontaminationen von Futtermitteln zu erhöhten PCB-Gehalten in Nahrungsmitteln bis hin zu Höchstgehaltsüberschreitungen führen. So führten z. B. PCB-haltige Anstriche in älteren Futtersilos zu einer starken PCB-Belastung der Futtermittel und infolgedessen zu Höchstgehaltsüberschreitungen bei fettreichen Milchprodukten. Derartige Altlasten konnten in der Vergangenheit durch umfangreiche Untersuchungen weitestgehend erkannt und als Kontaminationsquellen beseitigt werden.
Erfreulicherweise sind nur wenige Lebensmittel zu nennen, die grundsätzlich etwas höhere PCB-Gehalte aufweisen. Es handelt sich hierbei vorwiegend um Fische. Ausschlaggebend für die PCB-Belastung des Lebensmittels Fisch ist neben der Gewässergüte vor allem der Fettgehalt des verzehrten Erzeugnisses (meist Muskelfleisch). Unabhängig von der Herkunft sind im Fleisch von sehr mageren Fischen (z. B. Seelachs, Thunfisch bzw. Barsch, Hecht, Zander) nur geringe Spuren von PCB zu finden (die Schadstoffe liegen hier konzentriert in der fettreichen Leber vor). Mit zunehmendem Fettanteil steigen auch die PCB-Gehalte im Muskelfleisch. Die höchsten Werte treten deshalb in den besonders fettreichen Fischarten auf. Aus der Gruppe der Meeresfische zählen hierzu beispielsweise Makrele, Lachs und Heilbutt. Die zulässigen Grenzwerte werden jedoch bei Weitem nicht erreicht.
Zu den fettreicheren Fischarten in heimischen Binnengewässern zählen u. a. Barben, Karpfen und insbesondere Aale, die mit Fettgehalten von 20 bis 30 % eine Sonderstellung einnehmen. Im Vergleich zu den Seefischen können diese Fische sehr viel höhere PCB-Gehalte aufweisen. Die Schadstoffbelastung hängt hier in hohem Maße von der Wasserqualität ab, die je nach Lebensraum stark unterschiedlich sein kann. Höhere PCB-Werte sind häufig bei Fischen zu beobachten, die in Flussabschnitten unterhalb von Kläranlagen beheimatet sind. Hier können in Einzelfällen, insbesondere bei Aalen, auch Grenzwertüberschreitungen auftreten.
Umweltbelastungen ist auch das Wild in verstärktem Maße ausgesetzt. Aufgrund des meist sehr mageren Fleisches sind die PCB-Gehalte – auch bei Importware – jedoch sehr gering. Ausnahmen hiervon können vereinzelt bei fettreichem Wildschweinfleisch auftreten, wenn die Tiere aus einem Gebiet mit erhöhter PCB-Kontamination stammen.
Abgesehen von den wenigen genannten Problemfällen ist die aktuelle Belastungssituation positiv zu bewerten. Die Anwendungsverbote für PCB haben mittlerweile zu einem erheblichen Rückgang dieser Schadstoffe in Lebensmitteln und in der Folge auch in Muttermilch geführt. Aufgrund der problematischen toxikologischen Eigenschaften müssen jedoch auch weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden, um PCB-Altlasten aus der Nahrungskette fernzuhalten bzw. diese zu entfernen. Die zur Kontrolle notwendigen Untersuchungen von Lebensmitteln werden deshalb intensiv fortgeführt, teilweise auch im Rahmen bundesweiter oder EU-weiter Untersuchungsprogramme (Lebensmittel-Monitoring, Kontrollplan für Kontaminanten in Lebensmitteln).
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