Schwerpunktaktivitäten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriumn für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Ergotalkaloide

Die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungsprogramme des Bayerischen landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die Einführung der EU-weiten Höchstgehalte für Ergotalkaloide und Mutterkorn-Sklerotien in bestimmten Lebensmitteln sowie die Ergebnisse der Betriebskontrollen von Getreidemühlen aus 2010 wurden zum Anlass genommen, diese Schwerpunktaktivität zu entwickeln. Durch landwirtschaftliche Maßnahmen wie z. B. optimierte Sortenauswahl und Saatgutreinigung kann die Infektionsgefahr mit Mutterkorn verringert werden. Auch nach der Ernte können verschiedene Maßnahmen im Betrieb getroffen werden. Dazu zählen Wareneingangsuntersuchungen, die weitestgehende Entfernung von Mutterkorn-Sklerotien aus der Getreideanlieferung durch die kombinierte Anwendung verschiedener Reinigungsprinzipien und ‐systeme sowie regelmäßige, stichprobenartige Laboranalysen von Getreide und Mehlen auf Ergotalkaloide. Ziel der Schwerpunktaktivität war es deshalb, neben Hygienekontrollen, ein besonderes Augenmerk auf betriebliche Maßnahmen zur Minimierung von Mutterkorn und Ergotalkaloiden in Getreide zu legen. Auch wurden im Rahmen der Kontrollen Proben, insbesondere von Roggenmahlerzeugnissen „die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden“, zur Prüfung der Konformität mit den neu geplanten Höchstgehalten von Ergotalkaloiden entnommen.

Die Ergebnisse und Bewertung der Probenahmen sind in folgendem Beitrag dargestellt:
https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/schimmelpilzgifte/mutterkornalkaloide/index.htm

Die Struktur der 20 im Rahmen der Schwerpunktaktivität 2020/2021 kontrollierten Getreidemühlen erstreckte sich vom handwerklichen Kleinbetrieb mit einer Verarbeitung von ca. 450 Tonnen/Jahr über mittelständische Familienunternehmen bis hin zu Industriebetrieben mit einer Verarbeitung von bis zu 210.000 Tonnen Getreide/Jahr. Die Betriebe verarbeiteten vorwiegend Weizen und Roggen. Der Großteil der Betriebe zeigte sich baulich und bei der Betriebs-/ und Prozesshygiene in einem ordentlichen Zustand. Da bauliche Mängel das Eindringen von Schädlingen und Vögeln begünstigen können, sollte auf diesen Bereich ein Hauptaugenmerk gelegt werden, ob Türen und Tore ausreichend abgedichtet sind und ob Beschädigungen an der Bausubstanz vorhanden sind. Um das Eintragen von Verunreinigungen und damit das Kontaminationsrisiko so gering wie möglich zu halten, müssen im Herstellprozess an verschiedenen Stellen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der Schutz und die Handhabung der Schüttgosse. Als weiterer Schwachpunkt zeigten sich stillgelegte Räumlichkeiten bzw. Bereiche, die, wie beispielsweise der Elevatorkeller, nicht regelmäßig begangen und dadurch nicht regelmäßig gepflegt und gereinigt wurden. Durch schlecht gereinigte Bereiche wird einem Schädlingsbefall Vorschub geleistet. Alle Betriebe verfügten über ein Eigenkontrollsystem in schriftlicher Form. In diesem Zusammenhang legten alle Betriebe auch schriftliche Schädlingsbekämpfungskonzepte vor. Bei Betrieben, die in Eigenregie bestimmte Maßnahmen durchführen, müssen alle notwendigen diesbezüglichen Sachkundenachweise vorliegen. Um eine effektive Schädlingsbekämpfung durchzuführen, sollten alle Bereiche erfasst. sein. Untersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollen stellen sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Mikrobiologie, Mykotoxine, Pflanzenschutzmittelrückstände und Schwermetalle, eingehalten werden. Angepasst an die jeweiligen betrieblichen Erfordernisse sollten die Betriebe daher Probenuntersuchungen auf den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette (Getreide und Mehle) entsprechend der firmeneigenen Risikoabschätzung vorlegen können. Nur durch regelmäßige Eigenkontrollen kann auch sichergestellt werden, dass die einzelnen Prozesse und Maßnahmen entlang der Getreidekette, dazu gehören auch stichprobenartige Untersuchungen von Getreide und Mehlen auf Ergotalkaloide, zuverlässig funktionieren und bei Abweichungen ggf. nachreguliert werden kann. Die Vorgehensweise der Betriebe zur Erkennung von Mutterkorn-Sklerotien bei der Getreideannahme und die Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung von Mutterkorn und Ergotalkaloiden während des Verarbeitungsprozesses, waren von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich (siehe auch Beitrag Probenahme).

Zusammenfassend zeigen die gewonnenen Ergebnisse, dass die Getreidemühlen die bereits in den Betrieben etablierten Maßnahmen zur Minimierung von Mutterkorn und Ergotalkaloiden erneut, insbesondere im Hinblick auf das Inkrafttreten der EU-weiten Höchstgehalte zum 01.01.2022, überprüfen und ggf. anpassen müssen.

Quellen:

[1] Hygiene-Leitlinien für Getreidemühlen Verband Deutscher Mühlen (2016)

[2] FAQ, Fragen und Antworten zu Ergotalkaloiden in Getreideerzeugnissen, BfR (12. November 2013)

[3] Hygienische Maßnahmen für den Umgang mit Getreide, Ölsaaten und Leguminosen (2016), Merkblatt Deutscher Raiffeisenverband e. V.

[4] Handlungsempfehlungen zur Minimierung von Mutterkorn und Ergotalkaloiden in Getreide, BMEL, Max-Rubner-Institut, 2014