Aflatoxine in zerkleinerten Haselnüssen und Haselnussprodukten - Untersuchungsergebnisse 2016

In den letzten Jahren waren insbesondere Haselnüsse mit Aflatoxinen belastet. Daher untersuchte das LGL auch 2016 verstärkt zerkleinerte Haselnüsse und Haselnussprodukte auf eine mögliche Kontamination mit Aflatoxinen. Die Grundlage der Beurteilung sind die EU-weit geltenden Höchstgehalte. Untersuchungsschwerpunkte lagen hierbei auf Nuss-Nougat-Cremes aus dem Einzelhandel sowie auf gemahlenen Haselnüssen und Haselnussmassen
aus dem Einzelhandel. Ergänzend forderte das LGL zerkleinerte Haselnüsse direkt bei Verarbeitungs- und Herstellungsbetrieben in Bayern an und untersuchte diese.

Nuss-Nougat-Cremes

In allen 20 untersuchten Proben Nuss-Nougat-Creme wies das LGL Aflatoxine in quantifizierbaren Mengen nach (siehe Tabelle 1). Damit das LGL diese Erzeugnisse richtig beurteilen kann, müssen die geltenden Höchstgehalte auf den Haselnussanteil von durchschnittlich 13 % umgerechnet werden. Bei den beiden ökologischen/biologischen Proben stellte das LGL keinen nennenswerten Unterschied in den Gehalten an Aflatoxinen im Vergleich zu den konventionellen Produkten fest. Erfreulich ist, dass die Aflatoxingehalte in keinem Erzeugnis über den Höchstgehalten lagen. Die ermittelten Aflatoxinkonzentrationen bewegten sich zwischen 0,14 μg/kg bis 0,47 μg/kg für Aflatoxin B1 und 0,14 μg/kg bis zu 0,86 μg/kg für die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2.

Tabelle 1: Belastungssituation mit Aflatoxinen beiHaselnussprodukten
Matrix Proben-
zahl
Anteil
größer
BG*
Mittel-
wert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
90. Per-
zentil
[µg/kg]
Max.
Gehalt
[µg/kg]
HG**
[µg/kg]
Anteil
größer
HG**
Analyt
Nuss-Nougat-Creme                
Aflatoxin B1 20 100% 0,27 0,27 0,32 0,47 0,65 0%
Summe Aflatoxine
B1,B2,G1,G2
20 100% 0,54 0,52 0,66 0,86 1,30 0%
Zerkleinerte Haselnüsse                
Aflatoxin B1 79 77% 1,72 1,05 3,84 10,25 5,0 3%
Summe Aflatoxine
B1,B2,G1,G2
79 78% 4,09 2,43 8,28 38,23 10,0 6%

*Bestimmungsgrenze(BG) Aflatoxin B1, B2, G1, G2: 0,12 µg/kg;
**Höchstgehalt (HG) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006);
Bei Nuss-Nougat-Creme wurde der HG umgerechnet auf einen durchschnittlichen Haselnussanteil von 13 %

Zerkleinerte Haselnüsse

In knapp 80 % der Proben stellte das LGL quantifizierbare Gehalte an Aflatoxinen fest. Die ermittelten Gehalte bewegten sich zwischen 0,12 μg/kg bis 10,25 μg/kg für Aflatoxin B1 und 0,12 μg/kg bis zu 38,23 μg/kg für die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2.
Unter den Produkten war eine Bio-Probe, die keine Aflatoxine enthielt. Fünf Erzeugnisse – das entspricht etwa 6 % der untersuchten Proben – überschritten statistisch abgesichert die für sie geltenden Höchstgehalte. Vier weitere Proben (etwa 5 %) zeigten Gehalte in der Höhe des zulässigen Höchstgehaltes. Diese beurteilte das LGL als auffällig und sandte entsprechende Hinweise an die örtliche Lebensmittelüberwachung. Insgesamt waren 11 % der Proben auffällig, demgegenüber wies das LGL in 20 % der Proben keine Aflatoxine nach.

Fazit

Aufgrund der relativ hohen Anzahl an auffälligen Proben (siehe Tabelle 2) wird das LGL im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes auch 2017 Haselnussprodukte auf Aflatoxine untersuchen. Die Belastung mit Schimmelpilzgiften hängt von zahlreichen Bedingungen wie Klima und Erntezeit ab. Um gesund leben zu können, ist daher im Rahmen einer effektiven Lebensmittelüberwachung eine fortwährende Kontrolle erforderlich.


Tabelle 2: Zusammenfassung Aflatoxine in Haselnussprodukten
  Proben-zahl Beanstandungen
größer HG*
Sachverständigen-
aüßerungen
Anteil kleiner NG**  Anteil größer BG***
Lebensmittel Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Haselnussprodukte 99 5 5% 4 4% 16% 83%
      Nuss-Nougat-Creme 20 0 0% 0 0% 0% 100%
      Zerkleinerte Haselnüsse 79 5 6% 4 5% 20% 78%

*Höchstgehalt (HG) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006);
**Nachweisgrenze (NG) Aflatoxin B1, B2, G1, G2: 0,03 µg/kg;
***Bestimmungsgrenze (BG) Aflatoxin B1, B2, G1, G2: 0,12 µg/kg