Vorsorgemaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Bayern

Die ASP wurde am 10.09.2020 erstmals in Deutschland bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen. Seither wurden auch Fälle bei Wildschweinen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Am 15.06.2024 wurde in Hessen (Landkreis Groß-Gerau) ein Wildschwein positiv auf ASP getestet. Auch im benachbarten Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz wurde das Virus bei einem verendeten Wildschwein bei Gimbsheim nachgewiesen.

In Bayern ist bislang kein Fall der ASP aufgetreten. Oberstes Ziel ist es daher, eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern und die bayerischen Haus- und Wildschweinbestände zu schützen.

Untersuchungspflicht in grenznahen bayerischen Landkreisen zu Hessen beim Wildschwein

Um eine Einschleppung frühzeitig zu erkennen, wurde eine flächendeckende Untersuchungspflicht aller erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP in den grenznahen bayerischen Landkreisen zu Hessen (s. „Betroffene Landkreise“) angeordnet.

Untersuchungspflicht in grenznahen bayerischen Landkreisen zu Hessen beim Hausschwein

Seit August 2024 gilt eine Melde- und Untersuchungspflicht für alle verendeten oder notgetöteten gehaltenen Schweine in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg. Hierfür sind verendete Schweine durch die betroffenen Tierhalter der zuständigen Behörde anzuzeigen und für eine kostenfreie Beprobung bereitzustellen.

Betroffene Landkreise

Informationen der betroffenen Landkreise und die jeweiligen Allgemeinverfügungen (sofern online) finden sich auf den Webseiten der Landratsämter:

Hinweise zur Probenahme für das ASP-Monitoring bei Haus- und Wildschweinen

Als Probenmaterial für die Untersuchung von Haus- und Wildschweinen auf ASP dient EDTA-Blut (kein Serum). Bei Wildschweinen kann dieses durch Punktion der großen Hohlvene oder auch durch Aufnahme von mehreren Millilitern Blut/Körperhöhlenflüssigkeit aus dem aufgebrochenen Tierkörper gewonnen werden. Bei verendeten Hausschweinen dient Herzblut als Probenmatrix. Als Probenahmegefäße sind EDTA-Blutröhrchen mit Doppelbarcodes zu verwenden. Nur im Ausnahmefall, wenn z. B. bei Fallwild kein Blut gewonnen werden kann, ist alternativ ein Bluttupfer - bevorzugt ein steriler trockener Tupfer - an einer anderen geeigneten Stelle zu entnehmen. Die Untersuchung von Bluttupfer-Proben sollte eine Ausnahme darstellen, da die Untersuchung für das Labor mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist! Weitere Hinweise zur Entnahme der Proben:
Hinweise zur Gewinnung von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild.


Für den Auftrag an das Labor ist der Untersuchungsantrag für das Wildschwein-Monitoring zu verwenden und vollständig auszufüllen:
Untersuchungsantrag: Wildschwein-Monitoring
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Zum Vorgehen bzgl. Probennahme und Weiterleitung an das LGL sind die Vorgaben der zuständigen Behörden zu beachten. Siehe hierzu auch die Allgemeinverfügungen. Falls die Proben nicht unmittelbar versandt werden können, sind sie gekühlt (bei ca. 4 - 7 °C) aufzubewahren.

Weitere Vorsorgemaßnahmen gegen die ASP

Früherkennung

Um einen möglichen Ausbruch der ASP rechtzeitig zu erkennen, wird gemäß der Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung - SchwPestMonV) in Bayern ein Monitoring zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen durchgeführt: Ziel ist es, alle verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP zu untersuchen. Die Jagdausübungsberechtigten in Bayern erhalten für die Beprobung von verendeten sowie die Beprobung von krank erlegten Wildschweinen im Rahmen des ASP-Wildschwein-Monitorings eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro je Probenahme.
Informationen zur freiwilligen Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm („Status-Untersuchung ASP“) finden Sie hier.

Bayerische Kadaversuchhundestaffel

Im ASP-Ausbruchsfall ist das Auffinden und die Entfernung infizierter Wildschweinkadaver aus den betroffenen Gebieten ein weiterer wesentlicher Faktor, um die Weiterverbreitung der ASP zu unterbinden. Für diese Fallwildsuche hat sich der Einsatz sogenannter Kadaversuchhunde als besonders effizient erwiesen. In Vorbereitung auf einen möglichen ASP-Ausbruch wurden daher in einem bayernweiten Projekt des LGL in Kooperation mit Jagd- und Hundeverbänden sowie weiteren Fachstellen spezialisierte Suchhunde ausgebildet. Mittlerweile umfasst die bayerische ASP-Kadaversuchhundestaffel mehr als 45 Teams, die durch regelmäßige Trainingseinheiten ihre laufende Einsatzbereitschaft sicherstellen. Hundeführer, die sich für die Ausbildung interessieren, können sich per E-Mail (TG-II@lgl.bayern.de) an die zuständige Stelle am LGL wenden.

Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung der ASP ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände. Je höher die Schwarzwilddichte, desto wahrscheinlicher ist die Weitergabe einer ASP-Infektion innerhalb der Population. Für den Abschuss von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, sowie für Keiler und Überläuferkeiler erhalten Jäger in Bayern eine Aufwandsentschädigung.
Die Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild wurde auf 70 € angehoben (in grenznahen Gebieten zu Sachsen und Hessen auf 100 €).
Informationen finden Sie hier.

Bevorratung von Zäunen

Insgesamt rund 1700 Kilometer Zaunmaterial (Wildschutz-, Elektro- und Duftzäune) wurden bereits zentral für Bayern erworben, um im Ernstfall Wildschweinbewegungen gezielt einschränken zu können. Dies ist eine international etablierte Maßnahme zur Eindämmung der ASP-Ausbreitung.

Zäune an Autobahnen

Als weitere Schutzmaßnahme wurden entlang der bayerischen Autobahnen in den grenznahen Gebieten Wildschutzzäune errichtet: Auf einer Gesamtlänge von rund 500 Kilometern wurden die bestehenden Wildzäune durch die zuständigen Autobahnmeistereien auf Schäden überprüft, in Stand gesetzt und vorhandene Lücken durch das Errichten neuer Zäune geschlossen. Die Zäune sorgen für ein neues Sicherheitsniveau und einen bestmöglichen Schutz, um die Einschleppung der Seuche nach Bayern zu verhindern. In den ASP-Schutzzonen entlang der Wildzäune soll zusätzlich die Bejagung auf Wildschweine verstärkt werden.

Öffentliche Informationen

Zu den umfangreichen Präventionsmaßnahmen gehören auch besondere Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung, z. B. zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Speiseabfällen, insbesondere nicht gegarten Schweinefleischprodukten, im Reiseverkehr.

Schweinehaltende Betriebe sind zudem aufgefordert, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Im Seuchenfall ermöglicht der bayerische Rahmenplan Afrikanische Schweinepest ein landesweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen.