Vorsorgemaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Bayern

Die ASP wurde am 10.09.2020 erstmal in Deutschland im Landkreis Spree-Neiße nachgewiesen. Seither wurden knapp 6000 Fälle bei Wildschweinen in Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Am 15.06.2024 wurde in Hessen (Landkreis Groß-Gerau) ein Wildschwein positiv auf ASP getestet. Die ASP war auch in insgesamt sieben Schweinehaltungen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und je in einem Betrieb in Baden-Württemberg und Niedersachsen ausgebrochen.
In Bayern ist bislang kein Fall der ASP aufgetreten. Oberstes Ziel ist es daher, eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern und die bayerischen Haus- und Wildschweinbestände zu schützen.

Untersuchungspflicht in grenznahen bayerischen Landkreisen zu Sachsen und Hessen

Um eine Einschleppung frühzeitig zu erkennen, wurde eine flächendeckende Untersuchungspflicht aller erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP in den grenznahen bayerischen Landkreisen zu Sachsen und Hessen angeordnet. Die Untersuchungspflicht umfasst folgende Landkreise oder Teile davon:

  • Stadt und Landkreis Aschaffenburg
  • Landkreis Bad Kissingen (einzelne Gemeinden)
  • Landkreis Bayreuth (einzelne Gemeinden)
  • Landkreis Hof
  • Stadt Hof
  • Landkreis Kronach
  • Landkreis Kulmbach (einzelne Gemeinden)
  • Landkreis Main-Spessart
  • Landkreis Miltenberg
  • Landkreis Schweinfurt (einzelne Gemeinden)
  • Landkreis Wunsiedel i.F.
  • Landratsamt Würzburg
  • Stadt Würzburg

Flankierend dazu erfolgt eine risikoorientierte Intensivierung des ASP-Monitorings bei Hausschweinen in den grenznahen Gebietenzu Sachsen (Landkreis Kronach, Stadt und Landkreis Hof, Landkreis Wunsiedel sowie einzelnen Gemeinden in den Landkreisen Kulmbach und Bayreuth): es sind alle verendeten Schweine in Freilandhaltungen auf ASP zu untersuchen. Hierfür sind verendete Schweine durch die betroffenen Tierhalter der zuständigen Behörde anzuzeigen und für eine kostenfreie Beprobung bereitzustellen.

Informationen der betroffenen Landkreise und die jeweiligen Allgemeinverfügungen (sofern online) finden sich auf den Webseiten der Landratsämter:

Hinweise zur Probenahme für das ASP-Monitoring bei Haus- und Wildschweinen

Als Probenmaterial für die Untersuchung von Haus- und Wildschweinen auf ASP dient EDTA-Blut (kein Serum), dieses kann durch Punktion der großen Hohlvene oder auch durch Aufnahme von mehrere Millilitern Blut/Körperhöhlenflüssigkeit aus dem aufgebrochenen Tierkörper gewonnen werden. Als Probenahmegefäße sind ASP dient EDTA-Blutröhrchen mit Doppelbarcodes zu verwenden. Nur im Ausnahmefall, wenn z. B. bei Fallwild kein Blut gewonnen werden kann, ist alternativ ein Bluttupfer - bevorzugt ein steriler trockener Tupfer - an einer anderen geeigneten Stelle zu entnehmen. Die Untersuchung von Bluttupfer-Proben sollte eine Ausnahme darstellen, da die Untersuchung für das Labor mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist! Weitere Hinweise zur Entnahme der Proben: Hinweise zur Gewinnung von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild.
Für den Auftrag an das Labor ist der Untersuchungsantrag für das Wildschwein-Monitoring zu verwenden und vollständig auszufüllen: Untersuchungsantrag: Wildschwein-Monitoring. Zum Vorgehen bzgl. Probennahme und Weiterleitung an das LGL sind die Vorgaben der zuständigen Behörden zu beachten. Siehe hierzu auch die Allgemeinverfügungen. Falls die Proben nicht unmittelbar versandt werden können, sind sie gekühlt (bei ca. 4 - 7 °C) aufzubewahren.

Weitere Vorsorgemaßnahmen gegen die ASP

Früherkennung

Die Afrikanische Schweinepest unterliegt der Anzeigepflicht! Gegen die ASP steht kein Impfstoff zur Verfügung. Therapieversuche an ASP-erkrankten Tieren sind verboten. Daher ist es besonders wichtig, dass ein ASP-Ausbruch schnellstmöglich erkannt und mittels geeigneter Maßnahmen bekämpft wird. Um einen möglichen Ausbruch der ASP rechtzeitig zu erkennen, wird gemäß der Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung - SchwPestMonV) in Bayern ein Monitoring zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen durchgeführt. Ziel des Monitorings ist es, alle verendet aufgefundenen Wildscheine auf ASP zu untersuchen. Die Jagdausübungsberechtigten in Bayern erhalten für die Beprobung von verendeten Wildschweinen sowie die Beprobung von krank erlegten Wildschweinen im Rahmen des ASP-Wildschwein-Monitorings eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro je Probenahme. In einigen grenznahen Gebieten zu Sachsen und Hessen wurde die Untersuchung aller erlegten und verendeten Wildschweine auf ASP verpflichtend angeordnet. Zudem müssen in den grenznahen Gebieten zu Sachsen alle verendeten Schweine aus Freilandhaltungen auf ASP untersucht werden.

Bayerische Kadaversuchhundestaffel

Im ASP-Ausbruchsfall ist das Auffinden und die Entfernung infizierter Wildschweinkadaver aus den betroffenen Gebieten ein weiterer wesentlicher Faktor, um die Weiterverbreitung der ASP zu unterbinden. Für diese Fallwildsuche hat sich der Einsatz sogenannter Kadaversuchhunde als besonders effizient erwiesen. In Vorbereitung auf einen möglichen ASP-Ausbruch wurden daher in einem bayernweiten Projekt des LGL in Kooperation mit Jagd- und Hundeverbänden sowie weiteren Fachstellen spezialisierte Suchhunde ausgebildet. Mittlerweile umfasst die bayerische ASP-Kadaversuchhundestaffel mehr als 45 Teams, die durch regelmäßige Trainingseinheiten ihre laufende Einsatzbereitschaft sicherstellen. Hundeführer, die sich für die Ausbildung interessieren, können sich per Email (TG-II@lgl.bayern.de) an die zuständige Stelle am LGL wenden.

Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung der ASP ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände. Je höher die Schwarzwilddichte, desto wahrscheinlicher ist die Weitergabe einer ASP-Infektion innerhalb der Population. Für den Abschuss von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, erhalten Jäger in Bayern deshalb eine Aufwandsentschädigung. Für das Jagdjahr 2020/2021 wurde die Aufwandsentschädigung bayernweit auf Keiler und Überläuferkeiler erweitert. Die Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild wurde auf 70 € angehoben (in grenznahen Gebieten zu Sachsen und Hessen auf 100 €).

Bevorratung von Zäunen

Insgesamt rund 1700 Kilometer Zaunmaterial (Wildschutz-, Elektro- und Duftzäune) wurden bereits zentral für Bayern erworben, um im Ernstfall Wildschweinbewegungen gezielt einschränken zu können. Dies ist eine international etablierte Maßnahme zur Eindämmung der ASP-Ausbreitung.

Zäune an Autobahnen

Als weitere Schutzmaßnahme wurden entlang der bayerischen Autobahnen in den grenznahen Gebieten Wildschutzzäune errichtet: Auf einer Gesamtlänge von rund 500 Kilometern wurden die bestehenden Wildzäune durch die zuständigen Autobahnmeistereien auf Schäden überprüft, in Stand gesetzt und vorhandene Lücken durch das Errichten neuer Zäune geschlossen. Die Zäune sorgen für ein neues Sicherheitsniveau und einen bestmöglichen Schutz, um die Einschleppung der Seuche nach Bayern zu verhindern. In den ASP-Schutzzonen entlang der Wildzäune soll zusätzlich die Bejagung auf Wildschweine verstärkt werden.

Öffentliche Informationen

Zu den umfangreichen Präventionsmaßnahmen gehören auch besondere Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung, z. B. zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Speiseabfällen, insbesondere nicht gegarten Schweinefleischprodukten, im Reiseverkehr.

Schweinehaltende Betriebe sind zudem aufgefordert, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Im Seuchenfall ermöglicht der bayerische Rahmenplan Afrikanische Schweinepest ein landesweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen.