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Afrikanische Schweinepest (ASP) – Informationen für Jäger
Wichtige Hinweise
Für das Jagdjahr 2023/24 wird die Abwicklung des Abrechnungs- und Auszahlungsverfahrens der Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt.
Um für Sie das Erstattungsverfahren zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung zu beschleunigen und zu vereinfachen wurde das Verfahren digitalisiert und steht als Online-Formular im Rahmen des Bayernportals zur Verfügung.
Zur Bestätigung Ihrer Identität benötigen Sie eine BayernID. Liegt Ihnen dieser Zugang noch nicht vor, erstellen Sie hier schnell und unkompliziert über den Button/das Feld „Benutzername & Passwort“ Ihren Zugang.
Frist für die Abgabe der Anträge ist der 30.11.2024.
Zum Beantragen der Aufwandsentschädigung zur Reduzierung von Schwarzwild (ASP) ist zu beachten
- Hochgeladen werden muss lediglich die komplette Streckenliste inkl. Deckblatt für das Jagdjahr 2023/24 (keine Nachweise zur Dokumentationspflicht!), mit Stempel und Unterschrift der Behörde, als PDF, JPEG oder abfotografiert (in komprimierter Form - max. 5 MB)
- auf der Streckenliste müssen Abschussdatum, Gewicht und eventuelle Rand-Notizen (Fallwild etc.) ersichtlich sein
- Abrechnungszeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2024 (Abschüsse, welche nach Abgabe der Streckenliste erfolgt sind und ins Jagdjahr gehören, bitte von der Behörde nachtragen lassen)
- Wird bei Unklarheiten zusätzliche Dokumentation benötigt, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzten.
Schnelle Antworten auf Ihre Rückfragen und evtl. Hilfestellung, bezüglich der Beantragung der Aufwandsentschädigung für Schwarzwild erhalten Sie über unsere Mailadresse ASP-Entschaedigung@lgl.bayern.de. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist zu unseren Bürozeiten unter der Rufnummer 09131/6808-2208 möglich.
ASP
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit der Haus- und Wildschweine. Betroffene Tiere erkranken meist schwer mit hohem Fieber und sterben innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen erkrankter Wildschweine zeigen sich typischerweise Blutungen in verschiedenen Organen, z. B. in den Lymphknoten, der Milz, der Brust- und Bauchhöhle, den Nieren oder der Haut bzw. Unterhaut.
Das ursächliche Virus ist sehr widerstandsfähig und breitet sich durch direkte Tierkontakte, aber auch indirekt über kontaminierte Gegenstände oder infizierte Lebensmittel aus. Blut und Körperhöhlenflüssigkeiten erkrankter oder verendeter Tiere gelten als besonders infektiös. Die ASP kann über migrierende, infizierte Wildschweine in nicht betroffene Gebiete eingetragen werden. Deutschland besitzt eine hohe Wildschweindichte. Eine besondere Infektionsroute stellt möglicherweise der Kontakt mit infizierten Wildschweinkadavern dar, dort bleibt das Virus sehr lange Zeit infektiös. Durch menschliche Aktivitäten kann die ASP auch über weite Strecken verschleppt werden, beispielsweise mit kontaminierter Jagdausrüstung oder infiziertem, unzureichend erhitztem (Wild-) Schweinefleisch, wie Rohsalami oder Rohschinken.
Folgen eines ASP-Ausbruchs
Bei einem verendet aufgefundenen Wildschwein in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze wurde am 10.09.2020 der erste ASP-Fall Deutschlands nachgewiesen. Seit dem 27.10.2020 ist auch Sachsen betroffen: ein erlegtes Wildschwein im nördlichen Landkreis Görlitz nahe der Grenze zu Polen wurde positiv auf ASP getestet. Am 15.07.2021 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die ersten ASP-Fälle bei gehaltenen Schweinen in Deutschland. Es waren Betriebe im Kreis Märkisch-Oderland sowie Spree-Neiße betroffen. Am 15.11.2021 bestätigte das FLI einen weiteren Fall von ASP bei gehaltenen Schweinen in Mecklenburg-Vorpommern im Kreis Rostock und im Anschluss weitere Fälle bei Wildschweinen. Am 26.05.2022 gab es den ersten Fall von ASP in Süddeutschland, es war eine Schweinehaltung im Kreis Emmendingen in Baden-Württemberg betroffen. Seither gab es in Deutschland insgesamt bereits knapp 4000 ASP-Fälle bei Wildschweinen. Das unmittelbare Nachbarland Polen sowie andere osteuropäische Staaten sind ebenfalls stark von der ASP betroffen. In Sardinien ist die ASP seit 1978 endemisch und konnte lange Zeit lokal begrenzt werden, seit Januar 2022 wurden die ASP nun aber erstmals bei Wildschweinen in Norditalien nachgewiesen. Gegen die ASP ist kein Impfstoff vorhanden. Erkrankte (Wild-) Schweine sterben qualvoll oder müssen für die Seuchenbekämpfung getötet werden. Ein ASP-Ausbruch kann sich erheblich auf die Wildschweinpopulation in dem betroffenen Gebiet auswirken und hat außerdem Einschränkungen bzw. Verbote der Jagd in den betroffenen Gebieten zur Folge. Durch den ASP-Ausbruch gilt Deutschland nicht mehr als "seuchenfrei", was Einschränkungen des Handels mit (Wild-) Schweinefleisch in Drittländer zur Folge hat.
Erfassen von Schwarzwild-Einstandsgebieten
Mit Meldung des ersten ASP-Ausbruch in Brandenburg häufen sich weitere Funde im betroffenen Gebiet. Im Rahmen der Vorbereitungen Bayerns auf einen ASP-Ausbruch ist die Verhinderung der Ausbreitung des Infektionsgeschehens von großer Bedeutung. Eine wesentliche Grundlage hierfür ist eine schnelle Festlegung der unionsrechtlich vorgegebenen ASP-Restriktionsgebiete, in denen die wesentlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine intensive Fallwildsuche oder die Errichtung von Schutzzäunen, stattfinden. Für eine schnelle und nachhaltig effektive Seuchenbekämpfung ist es daher unerlässlich, bereits im Vorfeld die Einstandsgebiete von Schwarzwild zu kennen, um diese bei der Festlegung der Maßnahmen berücksichtigen zu können. Wir bitten daher um die Unterstützung der Jägerinnen und Jäger. Nur Sie können uns bereits jetzt schon mitteilen, wo sich Schwarzwild in Ihren Jagdrevieren in besonderem Maße aufhält. Informationen zu den Möglichkeiten der Erfassung der Schwarzwild-Einstandsgebiete finden Sie unter nachstehendem Link. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mithilfe der Jäger ist gefragt
Die ortsansässigen Jägerinnen und Jäger verfügen über die erforderlichen Revierkenntnisse und sind mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut, die für effektive Bekämpfungsmaßnahmen notwendig sind. Jäger können mitwirken, die Seuche frühzeitig zu erkennen, um so eine Ausbreitung mit den weitreichenden Folgen für Jagd und Tierhaltung zu vermeiden. Die zuständigen Behörden sind daher auf die Mithilfe der Jägerinnen und Jäger angewiesen.
Jäger, die ein verendetes oder verunfalltes Wildschwein auffinden oder auffällige oder kranke Tiere erlegen, sollten den Fund unverzüglich beim zuständiges Veterinäramt melden und eine Probe zur Untersuchung auf ASP entnehmen (Untersuchungsantrag Wildschwein ASP-Monitoring und Hinweise zur Probenahme beim Wildschwein). Die Fundorte von verendetem Schwarzwild sollten markiert und wenn möglich unmittelbar mit den Ortskoordinaten erfasst und der zuständigen Veterinärbehörden mitgeteilt werden. In den Untersuchungsanträgen sind immer die Geokoordinaten des Fundortes (WGS84 oder UTM32 anzugeben. Die alleinige Beschreibung des Fundortes ist nicht ausreichend. Die Fundortbestimmung durch den Probennehmer kann dabei mittels Smartphone durch geeignete Apps (z. B. Tierfundkataster; BJVdigital), GPS-Geräte oder eine nachträgliche kartographische Bestimmung der Koordinaten erfolgen. An der ASP erkrankte Wildschweine wurden in den von der Seuche betroffenen Ländern häufig in oder an Wasserstellen (Gewässer, Uferbereiche, Sumpfgebiete etc.) gefunden, was allerdings auch bei anderen fieberhaften Erkrankungen vorkommt. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden (siehe: Hinweise für die Probennahme von erlegtem Schwarzwild/Hinweise für die Probenahme von verendetem Schwarzwild). Das entsprechende Material zur Probennahme für die Untersuchung auf ASP erhalten Jäger in Bayern kostenlos bei den Kreisverwaltungsbehörden (siehe: Probenahme-Set ASP-Monitoring). Die Beprobung von Wildschweinen im Rahmen des ASP-Monitorings (Beprobung von tot aufgefundenen und krank erlegten Wildschweinen) wird mit einer Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier vergütet. Es gilt zu beachten, dass bisher noch kein Fall von ASP beim Schwarzwild in Bayern festgestellt wurde, d. h. die oben genannten Untersuchungen sind für die Früherkennung und unmittelbare Bekämpfung sehr wichtig!
In den grenznahen Gebieten zu Sachsen wurde seit Oktober 2021 die oben genannte Untersuchung auf ASP für alle erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP verpflichtend angeordnet.
Weitere Informationen: Vorsorgemaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Bayern.
Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte
Informationen für Jäger (ASP Antragstellung) zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung für das Jagdjahr 2023/2024 finden Sie unter:
Eine weitere wichtige Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung der ASP ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände. Die Jäger sind daher aufgerufen, die Schwarzwildbestände weiter zu reduzieren. Für den Abschuss von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, sowie für Keiler und Überläuferkeiler erhalten Jäger in Bayern für das Jagdjahr 2023/2024 eine Aufwandsentschädigung.
Im Jagdjahr 2023/2024 beträgt die Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine 70 Euro pro Tier, für erlegte Wildschweine aus Landkreisen und kreisfreien Städten, die an Sachsen, Thüringen sowie die Tschechische Republik angrenzen, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 100 Euro erstattet.
Bitte beachten Sie die zusätzliche Dokumentationspflicht seit dem 16.12.2020: Seit dem 16.12.2020 müssen die antragsstellenden Jagdausübungsberechtigten für alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine eine zusätzliche Dokumentation führen, die im Falle einer erforderlichen Verifizierung des Erstattungsantrages vorzulegen ist.
Die Dokumentation kann auf folgende Art und Weise erbracht werden:
- Fotografie mit Angabe des Reviers sowie des Erlegedatums, oder
- schriftlicher Bestätigung der durchgeführten Trichinen-Untersuchung, oder
- Abgabebestätigung an EU-zugelassenen Wildverarbeitungsbetriebe, oder
- Entsorgungsbestätigung in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt.
Die genannten Dokumente sind für eine Dauer von drei Jahren nach erfolgter Auszahlung der für das abgelaufene Jagdjahr beantragten Aufwandsentschädigung aufzubewahren und sind nach Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde vorzulegen. Die Vorlage der Dokumente kann EDV-basiert (z.B. Zusendung per Scan mittels E-Mail) erfolgen.
Biosicherheit ist entscheidend
Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen tragen entscheidend dazu bei, dass die ASP nicht verschleppt wird. Insbesondere da die ASP nun auch Deutschland erreicht hat, sollten folgende Punkte als Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt werden:
- Reinigung und Desinfektion der Jagdausrüstung nach Kontakt mit verendeten, verunfallten und auffälligen erlegten Wildschweinen.
- Besondere Vorsicht und Hygiene bei Jagdreisen nach Osteuropa. Jäger sollten Regionen, die von ASP betroffen sind (z. B.in Brandenburg/Deutschland, in Polen, im Baltikum,Ungarn, Rumänien, Slowakei, Serbien), meiden!
- Besonders strenge Bestandshygiene in Schweinehaltungen, deren Halter gleichzeitig auch Jäger sind.
- Keine illegale Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs oder tierischen Nebenprodukten (u. a. Trophäen und Felle).
- Kein Versand von lebenden Wildschweinen. Die Verbringung lebender Wildschweine zwischen EU-Mitgliedsstaaten ist verboten!
- Sachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen in verschließbare Müllbehälter, insbesondere an den Fernreiserouten.
Bitte helfen Sie mit, eine weitere Verschleppung der ASP nach Deutschland zu verhindern!
Antworten zu weiteren Fragen zur ASP finden Sie hier.
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