Untersuchung von Status-Blutproben auf ASP (Afrikanische Schweinepest): ASP-Früherkennungsprogramm

Untersuchung von Blutproben im Rahmen der „ständigen Überwachung“

Die Untersuchung von Blutproben iim Rahmen der „ständigen Überwachung“ (gemäß Art. 16 Abs. 1 c) der DVO 2023/594) mittels Erreger-Identifizierungstest zum Nachweis der Afrikanischen Schweinepest kann grundsätzlich in allen für diese Untersuchung akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Für die virologische Untersuchung von verendeten Schweinen wird Herzblut der toten Tiere verwendet (Probenahme durch Tierärztin/Tierarzt). Idealerweise sollten einige Milliliter Blut gewonnen werden:

Für die Untersuchung von Proben am LGL ist ein HIT-Untersuchungsantrag mit allen erforderlichen Angaben in der HI-Tier (www.hi-tier.de) zu erstellen und an die Untersuchungseinrichtung zu versenden. Für die Untersuchung werden EDTA-Blutproben (bei verendeten Tieren: Herzblut) benötigt. Serum ist für die Untersuchung nicht geeignet.

Weitere Informationen zur Probeneinsendung an das LGL und zum HIT-Untersuchungsantrag:

Die Probenverpackung muss den ADR-Vorschriften entsprechen, auf jeden Fall aber flüssigkeitsdicht sein und äußerlich gut desinfiziert werden (mit kommerziell erhältlichen Desinfektionsmitteln mit Wirksamkeit gegen behüllte Viren). Bei Einsendung an das LGL sind folgende Hinweise zu beachten:

Achtung!

Untersuchungen zur Abklärung eines ASP-Verdachts bei klinisch auffälligen oder sonstigen verdächtigen Schweinen bzw. allgemein bei Vorliegen eines nicht-negativen Ergebnisses der klinischen Untersuchung in einem Bestand sind zwingend am LGL als staatlichem Untersuchungslabor in Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt zu veranlassen!