Qualität pflanzlicher Arzneimittel – Untersuchungsergebnisse 2014
Für pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) gelten dieselben hohen Ansprüche an die Qualität wie für synthetische Arzneistoffe. Pflanzliche Erzeugnisse, welche zu arzneilichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden, unterliegen daher strengen Anforderungen an Identität, Reinheit und Gehalt. Die Anforderungen an pflanzliches Ausgangsmaterial (Droge), aber auch an daraus hergestellte Produkte wie Extrakte, Pulver oder Tinkturen sind in den entsprechenden Monographien der Arzneibücher festgehalten. Dort ist angegeben, welche Stammpflanzen verwendet werden dürfen und welchen Gehalt an Wirkstoffen bzw. wertbestimmenden Inhaltsstoffen diese mindestens aufweisen müssen. Die Arzneibücher legen ebenfalls fest, auf welche Verunreinigungen die Drogen zu prüfen und welche Grenzwerte einzuhalten sind.
Verschieden Arten von Qualitätsmängeln
Qualitätsmängel bei pflanzlichen Arzneimitteln können im Mindergehalt wirksamer Bestandteile begründet sein. Auch Verwechslungen mit ähnlichen Pflanzenarten (zum Beispiel Krause Minze statt Pfefferminze) oder bewusste Verfälschungen teurer Drogen, Verunreinigungen mit Ackerunkräutern und mineralischen Bestandteilen oder Schädlingsbefall sind möglich Gelegentlich kann auch eine Behandlung mit energiereicher Strahlung nachgewiesen werden, die – anders als bei Gewürzen – bei Arzneidrogen nicht zulässig ist. Schließlich können auch ungeeignete Verfahrensschritte bei der Weiterverarbeitung pflanzlicher Ausgangsstoffe, die etwa zur Mitextraktion unerwünschter Begleitstoffe oder zu Lösemittelrückständen in Extrakten führen, die Qualität pflanzlicher Arzneimittel beeinträchtigen. Das LGL prüft regelmäßig im Rahmen des jährlich zu erstellenden Probenplanes sowohl pflanzliche Fertigarzneimittel als auch Apothekendrogen, Rohdrogen und andere pflanzliche Ausgangsstoffe umfassend auf ihre Qualität.
Verwendung als Phytopharmaka und Lebensmittel
Viele in Phytopharmaka eingesetzte Kräuter und Früchte werden auch als Gewürze (beispielsweise Kümmel, Kardamom) oder als Lebensmitteltees (Kamille, Melisse, Pfefferminze etc.) verwendet. Für den Einsatz als Lebensmittel müssen pflanzliche Drogen deutlich niedrigere Anforderungen erfüllen als in den Arzneibüchern gefordert. Viele Anforderungen sind sogar nur als Empfehlungen ohne rechtlich bindenden Charakter formuliert. So können etwa Pfefferminze oder Kamille, die für die Verwendung als Arzneidrogen einen zu geringen Gehalt an ätherischen Ölen aufweisen, typischerweise als Lebensmittel vermarktet werden.
Untersuchungsschwerpunkt
Einen besonderen Schwerpunkt des Jahres 2014 bildete deshalb die Untersuchung von Arzneidrogen, welche auch als Gewürze Verwendung finden können. Das LGL untersuchte unter anderem Kümmel, Fenchel, Anis, Sternanis, Kardamom, Zimt, Rosmarin, Cayennepfeffer, Salbeiblätter und Pfefferminze. Typische Prüfungen waren die Quantifizierung ätherischer Öle, die Untersuchung auf Schädlingsbefall und Verunreinigungen, mikroskopische und makroskopische Identitätsbestimmungen sowie die Identitätsbestimmung über den dünnschichtchromatographischen Fingerabdruck. Bereits makroskopisch fiel eine Probe Korianderfrüchte auf, welche die für Schädlingsbefall typischen Fraßlöcher zeigte (siehe Abbildung).
Ergebnis
Die Qualität der untersuchten Proben war – bis auf die Probe Korianderfrüchte – nicht zu beanstanden. Auch in den vergangenen Jahren gab es wenige Beanstandungen, so dass insgesamt davon ausgegangen werden kann, dass die Qualität der in Bayern im Verkehr befindlichen Arzneidrogen und Phytopharmaka sehr gut ist.
Abbildung: Korianderfrüchte mit Fraßlöchern, die auf einen Befall mit Schadinsekten hindeuten
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