Qualität von Hilfsstoffen für die Arzneimittelherstellung – Untersuchungsergebnisse 2015
Hintergrund
Arzneimittel bestehen neben dem Wirkstoff in aller Regel zusätzlich aus verschiedenen Hilfsstoffen. Diese pharmazeutischen Hilfsstoffe können dabei je nach Darreichungsform unterschiedlichste Funktionen erfüllen. Lactose oder Cellulose dienen beispielsweise häufig als Füllstoffe in Tabletten und Kapseln. Stärke ermöglicht einen schnelleren Zerfall im Magen. In Brausetabletten hingegen finden sich Mischungen von Natron und Säuren wie Zitronensäure oder Ascorbinsäure als Zerfallsbeschleuniger. Die Freisetzung des Wirkstoffs kann durch geeignete Hilfsstoffe ebenfalls beeinflusst werden. Konservierungsmittel beeinflussen die Haltbarkeit von Zubereitungen zur Anwendung in der Nase oder im Ohr bzw. von sterilen Arzneiformen zur Anwendung am Auge. Zucker oder Aromastoffe werden als Geschmackskorrigentien bei z. B. oft bitteren Antibiotikasäften eingesetzt, während Farbstoffe dazu dienen können, die Akzeptanz bei Patienten zu erhöhen.
Arzneimittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine den pharmazeutischen Regeln entsprechende Qualität besitzen. Dies bedeutet, dass für die Herstellung von Arzneimitteln nur Ausgangsstoffe verwendet werden dürfen, die gemäß der guten Herstellungspraxis (GMP) hergestellt wurden. Dies gilt sowohl für Wirkstoffe als auch für Hilfsstoffe. Die anerkannten pharmazeutischen Regeln für die Qualität von Arzneimitteln und den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen sind in den Monographien des Europäischen Arzneibuchs verankert. Somit finden sich dort auch die Vorgaben, welche Qualitätskriterien Hilfsstoffe erfüllen müssen.
Um die entsprechende Arzneibuchqualität der Hilfsstoffe zu überprüfen, die von bayerischen Arzneimittelherstellern verwendet und in aller Regel aus Drittländern importiert werden, legte das LGL im Jahr 2015 einen Schwerpunkt auf die Untersuchung von häufig eingesetzten Hilfsstoffen. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über die untersuchten Hilfsstoffe, die Anzahl der Proben je Hilfsstoff sowie die Gesamtzahl an Untersuchungen, die je Hilfsstoff durchgeführt wurden.
Hilfsstoff | Anzahl Proben (Chargen) | Gesamtzahl durchgeführter Prüfungen |
---|---|---|
Cellulose, mikrokristallin | 12 | 96 |
Farbstoffe (z. B. Eisenoxide, Carminrot) | 27 | 51 |
Lactose (wasserfrei, Monohydrat) | 15 | 195 |
Magnesiumstearat | 11 | 99 |
Mannitol | 9 | 117 |
Povidon | 12 | 156 |
Saccharose | 12 | 144 |
Siliciumdioxid, hochdispers | 12 | 84 |
Sorbitol | 8 | 104 |
Talkum | 8 | 80 |
Titandioxid | 4 | 56 |
Calciumcarbonat | 1 | 6 |
Summe | 131 | 1188 |
Untersuchungen
Die einzelnen Proben wurden am LGL nach den entsprechenden Vorgaben des Arzneibuchs auf Identität und Reinheit geprüft. Zum Einsatz kamen dabei unter anderem Methoden der Spektroskopie (Infrarotspektroskopie, UV/Vis-Spektrophotometrie), dünnschicht-, gas- und hochdruckflüssigchromatographische Verfahren (DC, GC, HPLC), zahlreiche nasschemische Nachweise (z. B. Farbreaktionen, Niederschlagsbildung) sowie Titrationen (z. B. Wasserbestimmung nach Karl Fischer).
Das LGL untersuchte auch aufwendig zu bestimmende Parameter wie beispielsweise den Polymerisationsgrad von Cellulose mittels Kapillarviskosimeter. Weitere Untersuchungen waren Sulfitbestimmungen an Zuckern oder – soweit durchführbar – mittels massenspektrometrischer Methoden die Prüfung auf Schwermetallverunreinigungen.
Ergebnis
Nach den durchgeführten 1188 Untersuchungen waren von den insgesamt 131 Proben lediglich zwei zu beanstanden. Unter den beanstandeten Proben befand sich zum einen eine Probe Saccharose, die zwar hinsichtlich der durchgeführten Untersuchungen den Arzneibuchvorgaben entsprach, jedoch mit kleinen schwarzen Partikeln unbekannter Herkunft durchsetzt war. Zum anderen wurde eine Probe hochdisperses Siliciumdioxid beanstandet. Es zeigte sich, dass das Siliciumdioxid offensichtlich mit Cellulose untermischt war.
Fazit
Die Analysen des LGL belegten deutlich die hohe pharmazeutische Qualität der geprüften Hilfsstoffe als Rohstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln sowie deren Konformität bezüglich der Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs.
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