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Hochwasser und Badegewässerqualität
Während und nach der Hochwassersituation im Juni 2013 konnten zahlreiche bayerische Gewässer nicht uneingeschränkt zum Baden genutzt werden. Bei Hochwassern ergeben sich Gesundheitsgefahren zum einen durch eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund verringerter Sichttiefen in getrübten Gewässern, Fremdstoffen (zum Beispiel Äste, Müll etc.) sowie starker Strömungen in Fließgewässern. Zum anderen verschlechtert sich die hygienisch-mikrobiologische Qualität der Gewässer. Durch extrem starke Niederschläge gelangen vermehrt Krankheitserreger aus landwirtschaftlich genutzten Flächen in Badegewässer. Auch ungeklärtes Abwasser, das zur Entlastung der Kanalisation in Gewässer abgeleitet wird, belastet die Gewässer. Einige Badeseen werden durch über die Ufer getretene Bäche und Flüsse verschmutzt, die ihrerseits wiederum durch Abschwemmungen aus der Landwirtschaft sowie ungeklärtes und geklärtes Abwasser hygienisch belastet sind.
Mikrobiologische Qualität der EU-Badestellen
Das LGL führt an allen bayerischen EU-Badestellen während der Badesaison (15. Mai bis 15. September) einmal monatlich nach einem zuvor festgelegten Zeitplan bakteriologische Untersuchungen durch. Die Qualitätseinstufung der Badestellen gemäß EU-Badegewässerrichtlinie bzw. Bayerischer Badegewässerverordnung erfolgt anhand der mikrobiologischen Ergebnisse der vergangenen vier Jahre. Eine mikrobiologische Belastung kann zur Herabstufung führen. Wird der Überwachungszeitplan nicht eingehalten, das heißt, werden Proben nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt entnommen, hat auch allein diese Tatsache in der Regel eine schlechtere Bewertung zur Folge. 80 % (308 von 384) der bayerischen EU-Badestellen waren bei der turnusgemäßen Überprüfung im Juni 2013 bakteriologisch nicht zu beanstanden. Bei den restlichen 20 % (76 von 384) stellte das LGL entweder mikrobiologische Belastungen fest oder der Probenahmeplan konnte aufgrund des Hochwassers nicht eingehalten werden. Nachdem das LGL 81 zusätzliche Proben untersucht hatte, konnte es aus mikrobiologischer Sicht für 95 % (72 von 76) der hochwasserbeeinflussten Stellen spätestens am 20. Juni 2013 Entwarnung geben, für zwei Stellen am 25. Juni und für die letzten beiden Stellen am 1. Juli. Die EU-Richtlinie sieht für Ausnahmesituationen, wie zum Beispiel Hochwasser, Sonderregelungen vor. So kann der Probenahmeplan in diesen Fällen ausgesetzt werden und die Ergebnisse von später entnommenen Ersatzproben werden in die Datensätze aufgenommen. Das LGL nahm für die hochwasserbeeinflussten Badestellen diese Sonderregelungen in Anspruch. Da die später entnommenen Ersatzproben zu keiner Beanstandung führten, hatte das Hochwasser vom Juni 2013 keine negativen Einflüsse auf die Einstufung der bayerischen EU-Badegewässer.
Zwischen 13. und 24.06.2016 wurden alle bayerischen EU-Badegewässer mikrobiologisch untersucht. Es wurde keine Beeinträchtigung der Wasserqualität durch die vorangegangenen Hochwasserereignisse festgestellt.