Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung (Kleinbadeteiche, Schwimm- und Badeteiche)
Der Aufbereitungsprozess des Badewassers von Schwimm- und Badebecken enthält bei konventionellen Freibädern einen Desinfektionsschritt. Es gibt allerdings auch Freibäder, in denen die Reinigung des Badewassers ausschließlich durch natürliche Reinigungsprozesse mit Hilfe von Kleinstlebewesen und Pflanzen sowie durch Filtrationsmechanismen erfolgt. Solche Bäder werden meist Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung, Kleinbadeteiche oder Schwimm- und Badeteiche genannt.
Gemäß § 37 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz muss bei Schwimm- oder Badeteichen die Aufbereitung des Wassers durch biologische und mechanische Verfahren, die mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, erfolgen. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln ist zu vermuten, wenn bei Planung, Bau und Betrieb die Empfehlung des Umweltbundesamtes „Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen)“ (2003) sowie die „Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche)“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2011) eingehalten werden.
Da das Badewasser nicht desinfiziert wird, muss an Kleinbadeteichen gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes ein Warnhinweis angebracht werden, mit dem Badbenutzer über das gegenüber desinfiziertem Wasser erhöhte Infektionsrisiko aufgeklärt werden.