Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts Gesundheit II, Sachgebiet GI1 Hygiene

Wasserhygiene sowie grundsätzliche Angelegenheiten des Trinkwassers

Das Sachgebiet Hygiene ist in Bayern fachlicher Berater des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Fragen der Wasserhygiene. Durch Stellungnahmen, Begehungen vor Ort und Begutachtung von technischen Plänen werden die zuständigen Behörden in ihrer Arbeit unterstützt. Die Wasserhygiene beschäftigt sich mit sämtlichen Aspekten der Trinkwasser-, Schwimm- und Badebeckenwasser- sowie Badegewässerqualität. Dazu gehören auch die Erfüllung umfangreicher Berichtspflichten gegenüber dem Bund und der Europäischen Union, die durch das Sachgebiet bearbeitet und weitergeleitet werden. Einzelfragen werden durch anwendungsorientierte Forschung näher beleuchtet.

Mineral-, Quell- und Tafelwasser unterliegen als Lebensmittel besonderen Anforderungen. Das Sachgebiet berät die überwachenden Behörden in Fragen der Wasserhygiene.

Zielgruppe

Gesundheitsämter, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), Lebensmittelüberwachung, Wasserwirtschaft, Umweltbundesamt (UBA), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Europäische Union (EU)

Kontakt

Sachgebiet Hygiene GI1
E-Mail: hygiene@lgl.bayern.de