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Badegewässerqualität in Bayern
Baden und Wassersport zählen zu den beliebtesten Freizeitvergnügen. Ein durchschnittlicher Schwimmer schluckt beim Baden im Schnitt 50 ml, ein Nichtschwimmer 30 ml Wasser. Kinder beim Herumtoben und nicht ganz so gute Surfer nehmen oft ein Vielfaches dieser Mengen auf. Damit dabei keine Krankheitserreger geschluckt werden und das Baden wirklich ein Vergnügen bleibt, genügt es nicht, allein die hygienische Wasserqualität engmaschig zu überwachen. Vielmehr rückt das systematische und umfassende Management einer Badestelle in den Vordergrund. Im Jahr 2008 untersuchten alle zuständigen Behörden erstmals nach der neuen Badegewässerrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG), die in Abstimmung mit den EU-Mitgliedsstaaten entstanden ist. Diese wurde in Bayern durch die Bayerische Badegewässerverordnung (BayBadeGewV) vom 15. Februar 2008 umgesetzt. In diesem Zusammenhang musste für jedes Badegewässer bis zum 24. März 2011 ein sogenanntes Badegewässerprofil erstellt werden. Es umfasst eine geografische, hydrologische und physikalische Beschreibung der Badestelle. Weiterhin mussten potenzielle Kontaminationsquellen ermittelt und bewertet werden: Art, Häufigkeit und Dauer zu erwartender kurzzeitiger und sonstiger Verschmutzungen sowie deren Abhilfemaßnahmen waren zu ermitteln. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Bewertung eines hygienisch gesundheitlichen Risikos für die Badenden und für daraus resultierende Bewirtschaftungsmaßnahmen.
Hierzu gehören:
- die regelmäßige Aktualisierung von Badegewässerprofilen,
- die Ermittlung und Bewertung der Ursache von Verschmutzungen sowie
- Maßnahmen zur Expositionsvermeidung und zur Verringerung der Gefahr einer Verschmutzung.
Für die Überwachung der Badegewässer wird vor der Saison ein verbindlicher Überwachungszeitplan erstellt, in dem Probenahmen einmal in der Vorsaison und in der Badesaison in monatlichen Abständen zeitlich vorgegeben werden. In Bayern wird üblicherweise von Mai bis September gebadet, sodass mit der Vorsaison sechs Proben anfallen. In der neuen Richtlinie sind die bisherigen Indikatorkeime, Fäkalcoliforme und Fäkalstreptokokken durch die Parameter Escherichia coli und Intestinale Enterokokken ersetzt worden. Für die Qualitätseinstufung eines Badeplatzes steht auch nicht mehr die Einzelmessung im Vordergrund. Vielmehr bezieht sich die Beurteilung auf einen Zeitabschnitt von vier Jahren, wobei über eine 95-Perzentil-Bewertung oder eine 90-Perzentil-Bewertung der vorliegenden Messwerte die Badestelle als „ausgezeichnet“, „gut“, „ausreichend“ oder „mangelhaft“ eingestuft wird. Diese erste Zuordnung nach der neuen Richtlinie fand somit nach Ablauf der Badesaison 2011 statt. In der Übergangszeit bis 2011 erfolgte noch eine Einstufung der Badeplätze in Anlehnung an die alte EU-Richtlinie, nach der Badeplätze als ausgezeichnet (Leitwerte eingehalten), gut (Grenzwerte eingehalten) und ausreichend (Grenzwerte vereinzelt nicht eingehalten) eingeteilt wurden.
Die Information der Öffentlichkeit
Einen wichtigen Punkt der neuen EU-Badegewässer-Richtlinie stellt die Information der Öffentlichkeit dar. Über die Untersuchungsergebnisse, aber auch die Badegewässerprofile und die Bewirtschaftungsmaßnahmen, wird die Öffentlichkeit zeitnah und verständlich auf der Internetseite der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde informiert. An der Badestelle informieren zudem Schilder.
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