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Untersuchung von Badegewässern auf Blaualgentoxine
Ergebnisse 2017/2018
Hintergrund
Warme Temperaturen in den Sommermonaten und Nährstoffeinträge in Badegewässer führen zu günstigen Vermehrungsbedingungen für Blaualgen (Cyanobakterien). Tritt eine Massenvermehrung von Blaualgen auf, wird dies als Algenblüte bezeichnet. Eine Algenblüte ist dadurch gekennzeichnet, dass das Gewässer stark getrübt ist und/oder die Algen an der Wasseroberfläche in Teppichen aufschwimmen. Im Rahmen solcher Algenblüten können zum Teil stark toxische Wirksubstanzen, die Blaualgentoxine, auch als Cyanotoxine bezeichnet, von den Blaualgen ins Wasser abgegeben werden. Es handelt sich dabei insbesondere um Peptide und Alkaloide, die schädigend für die Leber und die Nerven sind, zum Teil mit auffällig hoher akuter Toxizität in tierexperimentellen Untersuchungen. Zu den bekannten Cyanotoxinen gehören u. a. Microcystine, Nodularin, und Anatoxine. Die bisherigen Erfahrungen bei der Exposition gegenüber Cyanobakterien im Rahmen der Freizeitnutzung von belasteten Gewässern zeigen, dass gelegentlich leichte, vorübergehende Krankheitserscheinungen im Bereich des Magen-Darm-Trakts, der Haut und des Atmungsapparats auftreten können [1].
Badegewässer werden gemäß Bayerischer Badegewässerverordnung hinsichtlich hygienisch-mikrobiologischer Parameter sowie einem möglichen Massenvorkommen von Blaualgen überwacht. Bei Verdacht auf hohe Konzentrationen von Blaualgen in einem Badegewässer werden von den örtlichen Gesundheitsämtern Proben entnommen. Das
Die Kombination aus mikroskopischer Untersuchung, verbunden mit dem analytischen Nachweis der Einzeltoxine, hat das Ziel, dem Einsender der Proben zeitnah eine Abschätzung von möglichen gesundheitlich nachteiligen Effekten des Badens im betroffenen Gewässer mitzuteilen. Dies kann dazu führen, dass das Badegewässer für das Publikum gesperrt werden muss. Zum Teil müssen vom Gesundheitsamt auch schon Maßnahmen (z.B. Warnhinweise, Badeverbote) ergriffen werden, bevor das Ergebnis der Toxinbestimmung vorliegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund des optischen Zustands des Badegewässers (starke Algenblüte) eine Gesundheitsgefährdung für die Badenden nicht ausgeschlossen werden kann oder die starke Trübung eines Gewässers ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Untersuchungen
Als Untersuchungsparameter wählte das
Um diese Untersuchung effizient durchführen zu können, hat sich ein Vorgehen bewährt, bei dem das
Im Jahr 2018 untersuchte das
Untersuchungsergebnisse
Screening mit ELISA
Bei allen untersuchten Proben hatte die mikroskopische Untersuchung bereits die Anwesenheit von mindestens einer der folgenden Gattungen erbracht: Anabaena, Aphanizomenon, Microcystis, Oscillatoria und Planktothrix. Alle diese Gattungen sind potenziell in der Lage, Cyanotoxine zu bilden. Zur ersten Orientierung setzt das LGL eine schnell durchführbare immunologische Methode (eine microcystinbasierte ELISA-Methode) ein. Mit dieser kann das
Microcystin-gehalt | < 1 µg/l | bis 2 µg/l | bis 10 µg/l | bis 30 µg/l | bis 100 µg/l | bis 1000 µg/l |
---|---|---|---|---|---|---|
Zahl der Proben |
25 |
3 |
14 |
2 |
5 |
3 |
Bewertung* |
negativ |
negativ |
gering |
Absicherung |
Absicherung |
Absicherung |
*) Bewertung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit adverser Effekte |
Microcystin-gehalt | < 1 µg/l | bis 2 µg/l | bis 10 µg/l | bis 30 µg/l | bis 100 µg/l | über 100 µg/l |
---|---|---|---|---|---|---|
Zahl der Proben |
60 |
6 |
17 |
14 |
11 |
9 |
Bewertung*) |
negativ |
negativ |
gering |
Absicherung |
Absicherung |
Absicherung |
*) Bewertung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit adverser Effekte |
Differenzierung mit HPLC
Bei Proben, die im ELISA-Verfahren einen Gehalt von über 10 µg/l ergeben hatten, sowie bei Proben mit einem hohen Biomassegehalt an Algen der Gattung Microcystis erfolgte eine Untersuchung mit dem HPLC-Verfahren zur Ermittlung des genauen Gehalts an Microcystinen. Dabei wurden die einzelnen Toxine nach einer chromatographischen Trennung quantifiziert und dann die Bewertung hinsichtlich einer moderaten oder hohen Wahrscheinlichkeit adverser Effekte getroffen. teiliger Effekte.
Summe der Microcystine |
bis 10 µg/l |
bis 30 µg/l |
bis 100 µg/l |
bis 1000 µg/l |
---|---|---|---|---|
Zahl der Proben |
1 |
2 |
5 |
2 |
Bewertung*) |
gering |
moderat |
hoch |
hoch |
*) Bewertung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit adverser Effekte |
Summe der Microcystine |
bis 10 µg/l |
bis 30 µg/l |
bis 100 µg/l |
über 100 µg/l |
---|---|---|---|---|
Zahl der Proben |
12 |
15 |
13 |
9 |
Bewertung*) |
gering |
moderat |
hoch |
hoch |
*) Bewertung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit adverser Effekte |
Es zeigte sich, dass 37 der hier untersuchten Proben und damit 28% der eingesandten Proben in die Kategorie mit einer moderaten oder hohen Wahrscheinlichkeit adverser Effekte einzuordnen waren. Als „moderat“ eingestuft wurden 15 Proben (11%) und als hoch eingestuft wurden 22 Proben (17%).
Aus drei Proben, die schon im Elisa-Verfahren mit > 1000 µg/l außerhalb des verwendeten Messbereichs waren, ergab sich mit 17.300 µg/l ein bisher noch nicht erreichter Maximalwert in einem Badegewässer mit massenhaft aufschwimmenden Blaualgen.
Fazit
Die dreistufige Kaskade der Untersuchungsverfahren (Mikroskopie – ELISA – HPLC-Verfahren) ermöglicht es, den Einsatz von arbeitsintensiven Analysenverfahren für gering belastete Badewässer einzuschränken. Für den Konzentrationsbereich mit einer moderaten oder hohen Wahrscheinlichkeit adverser Effekte sind in der Regel sowohl die Ergebnisse von ELISA als auch HPLC-Verfahren verfügbar. In diesen Konzentrationsbereich konnten im Berichtsjahr 32% der eingesandten Proben eingeordnet werden. Im Vergleich zu 2017 (17%) stellt dies eine Steigerung dar.
Literatur
[1] Empfehlung des Umweltbundesamts zum Schutz von Badenden vor Cyanotoxinen; Bundesgesundheitsbl. 58:908-920 (2015)