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Übersicht der EU-Badestellen in Bayern
In Bayern gibt es eine Vielzahl größerer und kleinerer Seen, die sich hervorragend zum Baden eignen. Einheimische und Feriengäste haben reichlich Gelegenheit, dem nassen Sport nachzugehen.
Allgemeiner Hinweis zu den Badestellen
Sollte eine von Ihnen bevorzugte Badestelle nicht in dieser Aufstellung enthalten sein und diese Badestelle/n von einer größeren Anzahl Badender regelmäßig aufgesucht werden, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt beziehungsweise kreisfreie Stadt). Dort kann geklärt werden, warum die Badestelle bisher nicht aufgenommen wurde und ob dies zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Hierhin können Sie sich auch mit weiteren Vorschlägen, Bemerkungen oder Beschwerden zu der Badestelle wenden.
Karte der EU-Badestellen in Bayern
Nähere Informationen zu den einzelnen Badestellen erhalten Sie über die interaktive Badegewässerkarte bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt beziehungsweise kreisfreie Stadt).
Interaktive Karte: Übersicht der EU-Badestellen in Bayern
Alternative zur graphischen Darstellung: Linkliste aller EU-Badestellen in Bayern, geordnet nach Regierungsbezirken.
Hygienische Qualität der bayerischen Badeseen
Badegewässer unterliegen der hygienischen Überwachung durch die Kreisverwaltungsbehörden. Die von den Kreisverwaltungsbehörden entnommenen Badegewässerproben werden am LGL untersucht.
Die Überwachungsergebnisse der bayerischen EU-Badegewässer sind nach den Vorgaben der EU-Richtlinie bzw. der bayerischen Badegewässerverordnung in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dazu erstellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu Beginn der jeweiligen Badesaison eine Übersicht aller in Bayern gemeldeten EU-Badestellen. Diese wird in Form einer Badegewässerkarte auf der Homepage veröffentlicht. Jeder einzelnen Badestelle ist ein Link zu den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zugeordnet, da diese die jeweils aktuellen Überwachungsergebnisse veröffentlichen müssen.
Am Ende jeder Badesaison werden die berichtspflichtigen Überwachungsergebnisse vom LGL an die EU-Kommission gemeldet und von dieser veröffentlicht.