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Stickstofftrichlorid in der Hallenbadluft
Schwimm- und Badebeckenwasser wird desinfiziert, um mögliche Krankheitserreger abzutöten. Diese können entweder vom Badegast ins Wasser abgegeben werden oder sich im System selbst vermehren. Es gelangen jedoch nicht nur Bakterien und Viren ins Wasser, sondern auch in nicht geringem Maße Urin, Schweiß, Hautschuppen oder Kosmetika. Während der Chlorung entstehen durch die Reaktion von Chlor mit den organischen Stickstoffverbindungen Desinfektionsnebenprodukte (DNP), wie zum Beispiel Stickstofftrichlorid (Trichloramin) oder Trihalogenmethane.
Diese Stoffe werden aufgrund ihrer physikochemischen Eigenschaften leicht aus dem Wasser in die Hallenbadluft ausgetrieben. DNP, insbesondere Stickstofftrichlorid, stehen seit Längerem im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein. Internationale Studien legen nahe, dass Atemwegserkrankungen, wie zum Beispiel Asthma, durch Stickstofftrichlorid verursacht werden können. Während es in Deutschland für Stickstofftrichlorid noch keinen Grenzwert gibt, wurde in Frankreich aus Arbeitsschutzgründen ein Luftgrenzwert von 0,5 mg/m3 empfohlen. Um zu evaluieren, wie hoch die Belastung in bayerischen Bädern ist, führte das LGL 2009 Untersuchungen zur Stickstofftrichlorid-Konzentration in Hallenbadluft durch.