Chlorat-, Chlorit- und Bromatgehalte im Schwimm- und Badebeckenwasser – Untersuchungsergebnisse

Im Mai 2011 wurde mit der DIN 19643 erstmals ein verbindlicher Höchstwert für den Chlorat- und Chloritsummenparameter von 30 mg/l sowie für Bromat von 2 mg/l in Schwimm- und Badewässern definiert. Bei den drei Stoffen handelt es sich um anorganische Desinfektionsnebenprodukte mit toxischer Wirkung. Chlorat und Chlorit können die roten Blutkörperchen und die Nieren schädigen. Bromat wird als nichtgenotoxisches Karzinogen eingestuft.

Das LGL untersuchte 135 Proben Schwimm- und Badebeckenwasser auf Chlorat, Chlorit und Bromat, um festzustellen, welchen Einfluss die Wasseraufbereitung und die dabei eingesetzten Desinfektionsmittel auf die Rcückstandsgehalte dieser Desinfektionsnebenprodukte haben.

Ergebnisse

In 89 Proben (66 %) konnte Chlorat nicht nachgewiesen werden. 43 Proben enthielten geringe Rückstände von 1 mg/l bis 28 mg/l. Nur bei einer Probe wurde der zulässige Höchstwert mit 32 mg/l überschritten (siehe Abbildung). Chlorit und Bromat stellte das LGL in keiner Probe fest.

Fazit

Die Untersuchungen zeigten, dass die Höchtstwerte für Chlorat, Chlorit und Bromat in Schwimm- und Badebeckenwasser problemlos eingehalten werden können. Chlorit und Bromat wies das LGL in keiner Probe nach. Nur bei Chlorat kam es in einem Fall mit
32 mg/l zu einer geringen Höchstwertüberschreitung. Ausreichende Zufuhr von Füllwasser sowie die Lagerung der Desinfektionsmittel nicht oberhalb der Raumtemperatur sind Einflüsse, die zu einer Reduktion der Chloratgehalte führen können .

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