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Stillförderung und der EU-Aktionsplan
Stillen wird seit dem 18. Jahrhundert von Ärzten in Europa gefördert. Damals wurden Maßnahmen zur Stillförderung vor allem vor dem Hintergrund der Säuglingssterblichkeit ergriffen. Auch heute ist der Schutz, die Förderung und Unterstützung des Stillens gesundheitspolitisch bedeutsam. In der Schweiz ist beispielsweise Stillförderung seit dem Jahr 2000 als Teil des Aktionsplans Ernährung und Gesundheit fest verankert (Bundesamt für Gesundheit 2001) und wird durch die Schweizerische Stiftung zur Förderung des Stillens befördert.
In der EU wurde von "Stillexperten", Interessengruppen und Müttern gemeinsam ein Aktionsplan verfasst. Als Grundlage dienten: Erkenntnisse zu Stillraten und -praktiken in verschiedenen Ländern und dort bereits umgesetzte Stillmaßnahmen, die wissenschaftlich überprüft wurden (EC 2004, revised 2008). Dies geschah vor dem Hintergrund, bestehende Lücken als Aktionsfelder für künftige Stillförderungsmaßnahmen aufzuzeigen. Zudem soll der Plan als Basis für nationale und regionale bzw. lokale Aktionspläne der Länder, Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung dienen. Diese Still-Aktionspläne sollen angemessen ausgestattet, bei Bedarf regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Mit ihren Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und zur Unterstützung des Stillens sollen sie eine umfassende nationale Strategie für Schwangerschaft, Geburt sowie Säuglings- und Kleinkinderernährung umfassen, da multiple Aktionen synergistisch wirken und die Effektivität somit erwiesenermaßen erhöht wird (WHO, 2004). Dabei sind streng evidenzbasierte medizinische Maßnahmen wie z. B. Interventionsprogramme zur Förderung des Stillens bei einer bestimmten Risikogruppe (beispielsweise Raucherinnen) mit Strategien der Gesundheitsvorsorge wie z. B. Aufklärung der Bevölkerung zum Stillen, die den strengen Maßstäben der evidenzbasierten Medizin nicht standhalten kann, zu verbinden. Die vielschichtigen Interventionsprogramme sollen auf die Stillraten vor allem für ausschließliches Stillen und Stilldauer sowie auf die Geburtsvor- und -nachsorge abzielen und Mutter-zu-Mutter-Selbsthilfegruppen einschließen (EC 2004, revised 2008). Die Ziele der Aktionspläne können vielfältig sein, wie z. B.
- Erhöhung der Stillraten für ausschließlich gestillte bzw. teilgestillte Säuglinge,
- Sicherstellung einer stillfreundlichen Pflege und Betreuung vor und nach der Geburt unter Berücksichtigung der WHO/UNICEF-Initiative "Baby friendly hospital",
- Aus-, Weiter- und Fortbildung des im Gesundheitsbereich tätigen Personals,
- Aus- und Fortbildung von Mutter-zu-Mutter-Beraterinnen,
- Förderung von Mutter-zu-Mutter-Selbsthilfegruppen,
- Vermittlung von ausreichendem Wissen rund um das Thema Stillen bei Müttern bzw. den Familien,
- Förderung und Schutz des Stillens bei berufstätigen Müttern bis zum sechsten Monat nach der Geburt.
Welche Ziele angegangen werden können, hängt von den Akteuren, ihren politischen und rechtlichen Kompetenzen sowie den gesundheitspolitischen und sozialen Randbedingungen des Landes ab. Voraussetzung zur Auswahl von Handlungsfeldern mit gehobener Priorität für einen lokalen Aktionsplan ist die Klärung des Ist-Zustandes, um bedarfsgerechte Aktivitäten entwickeln zu können.
Bildlich kann dies wie folgt zusammengefasst werden.
Abbildung 1: Gebäude der Stillförderung (modifiziert nach EC 2004)
Literatur
Bundesamt für Gesundheit: Aktionsplan Ernährung und Gesundheit: Eine Ernährungspolicy für die Schweiz, Bern (2001).
European Commission (EC): Schutz, Förderung und Unterstützung des Stillens in Europa: Ein Aktionsplan. Europäische Kommission, Direktorat Öffentliche Gesundheit und Risikobewertung, Luxemburg 2004, 1–38 revised 2008.
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