Vergütung und Zusatzleistungen
Die vielfältigen Aufgabenbereiche des LGL sind nur ein Aspekt, welcher das LGL zu einem attraktiven Arbeitgeber macht. Ein weiterer sind die Rahmenbedingungen. Im LGL sind Sie je nach Stelle entweder verbeamtet – erhalten also Besoldung – oder tarifbeschäftigt tätig – erhalten also Entgelt. Für Verbeamtete am LGL richtet sich die Besoldung i.d.R. nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG), die Vergütung der Tarifbeschäftigten nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Somit ist eine transparente und chancengleiche Vergütung gewährleistet. Grundsätzlich erfolgt eine Einstellung in der niedrigsten Erfahrungsstufe, einschlägige Vorerfahrungen können jedoch i.d.R. teilweise / vollständig angerechnet werden.
Neben der monatlichen Vergütung bietet Ihnen das LGL sowohl Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge als auch vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung an.
Als Tarifbeschäftigte bietet das LGL Ihnen eine Betriebsrente, die sogenannte betriebliche Altersvorsorge. Hierzu arbeiten wir mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusammen.
Vermögenswirksame Leistungen stehen sowohl Tarifbeschäftigten (TV-L § 23) als auch Beamtinnen und Beamten zu (VermLG § 1 und 2). Die Bedingungen und Konditionen lassen sich jeweils in den entsprechenden Gesetzestexten nachlesen. Sie erhalten zusätzlich zusammen mit Ihren Vertragsunterlagen Informationen von uns zugesandt.
Über die aktuelle Fassung des TV-L können Sie sich hier informieren:
- TV-L - Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Die aktuellen Entgelt- und Besoldungstabellen finden Sie hier.