Informationen zur Meldepflicht von Lyme-Borreliose
Lyme-Borreliose ist die häufigste durch Zecken übertragene Infektionserkrankung in Deutschland. Bayern führte daher zum 1. März 2013 eine Meldepflicht für behandelnde Ärztinnen und Ärzte ein, um weitere Erkenntnisse zum Vorkommen und zur regionalen Verteilung dieser Erkrankung zu gewinnen. Wöchentlich aktualisierte Meldezahlen der Lyme-Borreliose werden auf der Homepage des LGL veröffentlicht.
Aktuelle Statistik ausgewählter meldepflichtiger Krankheiten in Bayern
Meldepflicht erneut verlängert
Mit der Meldepflicht können beispielsweise Erkenntnisse gewonnen werden, wo in Bayern Infektionen besonders häufig auftreten und welche Bevölkerungsgruppen besonders gefährdet sind. Mit diesem Wissen können die Gesundheitsbehörden die Bevölkerung gezielt aufklären und auch die Ärzteschaft sensibilisieren.
Die Meldepflicht für Lyme-Borreliose war zunächst auf fünf Jahre befristet (bis 28. Februar 2018), wurde dann aber um weitere sechs Jahre (bis zum 28. Februar 2024) verlängert. Im Februar 2024 wurde die Meldepflicht um weitere fünf Jahre (bis 28. Februar 2029) verlängert. Da es sich um eine bayerische Verordnung handelt, gilt sie nur für Personen, deren Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Bayern liegt. Es handelt sich um eine ausschließlich ärztliche und anonyme Meldepflicht ohne Personenangaben, Verdachtsfälle sind nicht meldepflichtig. Am LGL werden die Daten gesammelt, überprüft und ausgewertet.
Meldung an das zuständige Gesundheitsamt
Die Meldung einer Lyme-Borreliose durch den Arzt oder die Ärztin erfolgt an das zuständige Gesundheitsamt. Zuständig ist das Gesundheitsamt am Hauptwohnsitzes des Patienten oder der Patientin. Über das Postleitzahlen-Tool des Robert Koch-Instituts lässt sich das jeweils zuständige Gesundheitsamt ermitteln.
Auswertung der Meldedaten
Eine epidemiologische Auswertung der Meldedaten zur Lyme-Borreliose aus den Meldejahren 2013 bis 2020 ist hier veröffentlicht:
Epidemiological Surveillance of Lyme Borreliosis in Bavaria, Germany, 2013–2020 (mdpi.com)
In dieser Arbeit konnten deutliche regionale Unterschiede auf Kreisebene festgestellt werden. Der Bayerische Wald und Teile Frankens wurden als Regionen mit erhöhtem Risiko für eine Lyme-Borreliose identifiziert. Außerdem wurde ein hohes Risiko bei 5-9-jährigen männlichen Personen und bei 60-69-jährigen weiblichen Personen festgestellt. Die erste Gruppe hatte auch das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
Die Erkrankung
Die Lyme-Borreliose ist eine stadienhaft verlaufende Multisystemerkrankung, bei der verschiedene Organe betroffen sein können. Häufig kommt es zu Erkrankungen der Haut in Form von Wanderröte, zu Nervenlähmungen, Schmerzsyndromen oder zur Schwellung großer Gelenke. Die Erkrankung kommt in ganz Deutschland vor. Früh erkannt, gilt Lyme-Borreliose als effizient zu therapierende Erkrankung mit guter Prognose. Nachdem noch kein Impfstoff gegen Lyme-Borreliose existiert, sind gezielte Aufklärung, lange schützende Kleidung und die Anwendung von Vergrämungsmitteln bisher der wichtigste Schutz.
Das Erkrankungsrisiko
Die Wahrscheinlichkeit, nach einem Zeckenstich an einer Lyme-Borreliose zu erkranken, ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. So sind erwachsene Zecken häufiger mit Borrelien infiziert als Larven. Durchschnittlich sind in Deutschland etwa ein Prozent der Larven, zehn Prozent der Nymphen und 20 Prozent der adulten Zecken – in Deutschland der „gemeine Holzbock“ (Ixodes ricinus) – mit Borrelien infiziert. Auch die Borrelienart hat einen Einfluss auf das Erkrankungsrisiko. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Zeitdauer bis zur Entfernung der Zecke: Je länger eine infizierte Zecke am Menschen saugt, desto höher ist die Infektionswahrscheinlichkeit. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nur in äußerst seltenen Einzelfällen von der Mutter auf das noch ungeborenen Kind beschrieben.