Chinin in Getränken
Was ist Chinin?
Abbildung 1: pulvriges Chinin und seine chemische Formel
Chinin ist ein weißes, in Wasser sehr schwer lösliches, kristallines Pulver mit einem sehr bitteren Geschmack und der Summenformel C20H24N2O2. Chinin gehört zu einer Gruppe von Alkaloiden, die in der Rinde des Chinarindenbaumes (Chinchona pubescens) vorkommen. Die Heimat des Chinarindenbaumes ist der Hochwald (1500-2700 m. ü. M.) in den Kordilleren in Südamerika, aber auch auf Java oder in hohen Lagen tropisch Afrikas. Der Name "Chinin" soll von der Gräfin Chinchón, der Gemahlin des damaligen spanischen Vizekönigs von Peru herrühren, die durch Chinarinde von der Malaria geheilt wurde. Durch ihren Leibarzt kam die Rinde 1639 nach Spanien. Die Isolierung des Chinins aus der Chinarinde im Jahre 1820 geht auf die französischen Apotheker Pelletier und Caventou zurück. Die erste fabrikmäßige Extraktion der Chinarinde zur Gewinnung reinen Chinins gelang 1824 dem deutschen Apotheker Friedrich Koch in Oppenheim.
Verwendung im medizinischen Bereich
Seit 1820 wird Chinin als Reinsubstanz gegen Malaria und Fieberanfälle eingesetzt. Es wurde durch synthetische Malariamittel stark zurückgedrängt. Durch das Auftreten resistenter Erregerstämme Mitte des letzten Jahrhunderts gewann Chinin aber wieder an Bedeutung. Weiterhin dient es als Muskelrelaxans (Medikament zur Erschlaffung der Skelettmuskulatur) zur Behandlung von nächtlichen Wadenkrämpfen und hat zudem noch schmerzstillende Eigenschaften.
Als Kontraindikation (Gegenanzeigen) werden bei chininhaltigen Medikamenten in der Roten Liste genannt:
- Schwangerschaft (wehenfördernde Wirkung und in hohen Dosen Schädigung des Embryos)
- Tinnitus (Ohrensausen)
- Vorschädigung des Sehnervs
- Glucose-6-phosphat-Dehydrogenase-Mangel
- Myasthenia gravis (Muskelschwäche)
- Als Anwendungsbeschränkung wird empfohlen, Chinin bei Herzrhythmusstörungen vorsichtig zu dosieren.
Verwendung in Lebensmitteln
Chinin wird heutzutage wegen seines stark bitteren Geschmacks Bitterspirituosen und einigen alkoholfreien Erfrischungsgetränken wie Tonic Water und den fruchtsafthaltigen Limonaden Bitter-Orange und Bitter-Lemon als Aromakomponente zugesetzt. Zu Kolonialzeiten spielten die letztgenannten Getränke eine viel wichtigere Rolle als heutzutage, denn die Entwicklung von Indian Tonic Water stellte eine geniale Idee dar, die zur Malariaprophylaxe notwendige - aber lästige - Chinindosis in Form von Limonade aufzunehmen. Die in den Malariagebieten stationierten Kolonialoffiziere des British Empire nahmen das Getränk wohlwollend an und verhalfen damit zu seinem weltweiten Siegeszug.
Entsprechend der VO(EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln ist der Zusatz von Chinin und seiner Salze, Chininhydrochlorid, Chininmonohydrochloriddihydrat und Chinisulfat, einzeln oder in Kombination, sowohl zu nichtalkoholischen Erfrischungsgetränken als auch zu Spirituosen bis zu folgenden Höchstmengen (ausgedrückt als reines Chinin) erlaubt:
- Spirituosen (bis maximal 250 mg/l) und
- alkoholfreie Erfrischungsgetränke (bis maximal 100 mg/l).
In welchen Mengen ist Chinin in alkoholfreien Erfrischungsgetränken enthalten?
Von den Lebensmittelgruppen, denen Chinin und dessen Salze zugesetzt werden dürfen, weisen die Erfrischungsgetränke den größten Marktanteil auf wobei es sich in der Regel um die Bitterlimonaden "Tonic Water" und "Bitter-Lemon " handelt.
Das klare, ohne Fruchtsaftanteil hergestellte "Tonic Water" ist das am stärksten bitter schmeckende Erzeugnis, mit den höchsten Chiningehalten im Bereich der Erfrischungsgetränke. Nach Untersuchungen des LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) liegen diese im Mittel bei 71 mg/l. Deutlich weniger Chinin ist in "Bitter-Lemon" enthalten, die mit ca. 3 - 12 % Zitronensaft hergestellt werden. Hier liegen die Chiningehalte im Mittel bei etwa 34 mg/l.
Wie muss Chinin gekennzeichnet werden?
Vorverpackte Getränke, die Chinin und/oder dessen Salze als Aromen enthalten, müssen gemäß den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung im Zutatenverzeichnis die Angabe „Aroma Chinin“ tragen. Bei Getränken, die neben Chinin auch noch andere Aromastoffe enthalten resultiert daraus eine doppelte Aromadeklaration, nämlich „Aroma“ und „Aroma Chinin“. Bei Getränken zur Selbstbedienung, die beispielsweise an Getränkeboards offen abgegeben werden und die keine Zutatenliste tragen müssen, muss dennoch auf der Grundlage der nationalen Aromenverordnung der Hinweis "chininhaltig" angebracht werden. Dies gilt gleichermaßen auch für den Ausschank in Gaststätten. Hier müssen die entsprechenden Getränke als "chininhaltig" in der Getränkekarte gekennzeichnet sein.
Zutaten: Wasser, Zucker, Limettensaft aus Limettensaftkonzentrat, Kohlensäure, Säuerungsmittel Citronensäure, Antioxidationsmittel Ascorbinsäure, natürliche Aromen, Aroma Chinin
Abbildung 2: Chinin muss in der Zutatenliste angegeben werden.
Wie ist Chinin gesundheitlich zu bewerten?
Zur gesundheitlichen Bewertung von Chinin hat das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) am 17. Februar 2005 (aktualisiert mit Stellungnahme Nr. 020/2008 vom 09.05.2008) ausführlich Stellung genommen. In die Bewertung aus 2005 (Nr. 002/2005) wurden Veröffentlichungen des SCF (Scientific Committee on Food), des JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives), Fallberichte und Einzelstellungnahmen einbezogen.
Das BfR empfiehlt:
"In größeren Mengen konsumiert, kann Chinin für bestimmte Verbrauchergruppen gesundheitlich problematisch sein. Risiken werden insbesondere für Chininaufnahmen während der Schwangerschaft gesehen. Auch Menschen, denen Ärzte aufgrund ihres Krankheitsbildes von der Einnahme von Chinin, Chinarinde und ihren Zubereitungen abraten, sollten auf den Verzehr chininhaltiger Erfrischungsgetränke verzichten. Patienten mit Herzrhythmusstörungen und solche, die Medikamente nehmen, die mit Chinin Wechselwirkungen zeigen, sollten chininhaltige Limonaden nur in Rücksprache mit ihrem Arzt zu sich nehmen."