Aufgaben und Zuständigkeiten der AGL, Sachgebiet A3 Spezielle Fortbildungen, Zentrale Angelegenheiten
Zuständige Stelle nach dem BBiG für Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung
Auszahlung des Meisterbonus
Der Freistaat Bayern gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“.
Die Gewährung des Meisterbonus erfolgt nach den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung. Der Meisterbonus wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Der Meisterbonus beträgt für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31.12.2022 festgestellt wurde, 3.000 €
Die Begünstigten werden einmal jährlich nach Abschluss der Fortbildungsprüfungen ermittelt.
Die erfolgreichen Absolvent*innen erhalten von uns unaufgefordert ein Schreiben mit der Bitte um Übermittlung der erforderlichen Daten mittels des u.a. Antragsformblatts. Anhand dieser Daten wird geprüft, ob der/die Begünstigte die Voraussetzungen zur Gewährung des Meisterbonus erfüllt.